AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
27.05.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-019.001
(eBau-Nr. 2024-7100)
Baugesuchstellerin: Isabella Hübscher-Stalder und Beat Stalder-Hübscher, Promenadenweg 21, 3777 Saanenmöser
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Gemeinde Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-019.001
(eBau-Nr. 2024-7100)
Baugesuchstellerin: Isabella Hübscher-Stalder und Beat Stalder-Hübscher, Promenadenweg 21, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Mösching Architektur AG, Dirk Peter Mösching, Bernstrasse 42, 3125 Toffen
Bauvorhaben: Ersatzneubau Terrasse mit Autounterstand und Ersatz der Ölheizung
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Die Ölheizung soll durch eine Pelletheizung ersetzt werden.
Strasse/Ort: Promenadenweg 21, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 4674
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche mit Heizungsersatz
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. Mai 2026 bis 19. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-062
(eBau-Nr. 2022-14330)
Baugesuchsteller: Breakthrough SA Fidraco SA, Dimitri Weber, Baarerstrasse 25, 6300 Zug
Vertreter: Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben:Temporäre Bauplatzinstallationsplätze für das baubewilligte Projekt auf GBB Nr. 1637 (bewilligt am 29. Dezember 2024)
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 40, 3778 Schönried
Parzelle: 1637
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: temporäre Bauplatzinstallation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 19. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 12. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-153
(eBau-Nr. 2025-13404)
Baugesuchsteller: Colombo Nicholas, Via Guidino 29, 6900 Paradiso
Vertreter: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau eines Einfamilienhauses mit Untergeschoss
Strasse/Ort: Lädelistrasse 19, 3778 Saanen
Parzelle: 5158
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 18. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-143
(eBau-Nr. 2025-11793)
Baugesuchsteller: Ethical Gold Refinery Holding SA, Raresh Granero, Bahnhofstrasse 11, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau eines Lagergebäudes mit Juwelieratelier
Strasse/Ort: Dorfrüttistrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 6953
Nutzungszone: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 18. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-054
eBau-Nr. 2024-17569)
Baugesuchsteller: Nino Adiano Steiner, Meisenweg 1, 3612 Steffisburg
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Temporäre Bauplatzinstallation auf Bauernhofzone für Umbau Chalet Steiner auf Parz. GBB 968
Strasse/Ort: Rellersmattenstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: 200
Nutzungszone: Bauernhofzone
Nutzungsart: Temporäre Bauplatzinstallation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 19. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
(kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Lauenen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Lauenen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Lauenen
Gewässer: Blattibach Ort: Tüffi, Lauenen
Koordinaten: von: 2 591 968/1 140 498 bis: 2 593 371/1 140 575
Vorhaben: Instandstellungsprojekt (ISP) Blattibach
Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Rodung: Tüffi/Flueweid 4 694m2 (temporär)
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Mai bis 29. Juni 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 18. Mai 2026
Im Namen der Schwellenkorporation Lauenen Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern
