AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
02.06.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 und die Zustimmungsverfügung 1024- 26 des ...
Gemeinde Saanen
Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 und die Zustimmungsverfügung 1024- 26 des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, vom 29. Mai 2026, die folgende Verkehrsmassnahme:
Verbot für Sattelmotorfahrzeuge (Gemäss SSV) zwischen Mattenstrasse 110, Grund, und Mattegässli 1, Gstaad
Die angeordnete Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Saanen, 29. Mai 2026
Abteilung Infrastrukturen Saanen
Bau- und Gastgewerbepublikation
eBau-Nummer 2025-18332
Bauherrschaft: Ritesh Raghavan, Undere Bodmestrasse 22, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Aufstellen eines Holzchalets für den Gastronomiebetrieb (Take away) am Bahnhof Saanen. Anpassung der Abwasser- und Wasserleitungen.
Öffnungszeiten: während der gesetzlichen Öffnungszeiten.
Standort: Bahnhofstrasse 11, Saanen, Parzelle Nr. 7080, Koordinaten: 2’586’338 / 1’148’597, Siedlungsgebiet
– Bauzone, Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude
Hinweis: Die Bauherrschaft ersucht um einen vorzeitigen Baubeginn. Ohne anderslautenden Gegenbericht der Behörden gilt die Zustimmung als erteilt.
Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/268326
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-2587
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Sanierung Uferböschung Turpachbach oberhalb Chrambrücke, Gstaad
Standort: Turbachstrasse, Gstaad, Parzellen-Nrn. 2769, 1110, 6416 Zonen: Wohn- und Gewerbezone, Wohnzone, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au, üB
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb Bauzone
– Eingriff in die Ufervegetation
– Vorgeschriebener Strassenabstand zur Gemeindestrasse
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Bauten und Anlagen im Gewässerraum
– Unterschreiten des Waldabstands
Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/238593 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-046
(eBau-Nr. 2026-5742)
Baugesuchsteller: Peter Sollberger, Bergmattestrasse 111, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau von zwei Dachfenstern im Wohnhaus, Anbau einer unterirdischen Garage.
Strasse/Ort: Bergmattestrasse 111, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 5635
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-025
(eBau-Nr. 2026-3281)
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Werner Schranz-Wälti, Rellersmattenstrasse 7, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung der Garage im Erdgeschoss zu einer Wohnung, Erweiterung des Untergeschosses
Strasse/Ort: Rellersmattenstrasse 7, Gstaad
Parzelle: 3656
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-064
(eBau-Nr. 2026-2043)
Baugesuchstellerin/Projektverfasserin: Ursula Blatter, Tromweg 21, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Technische Anlage, Wechsel von Oel- auf Pelletheizung Tromweg 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 1692
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Heizungswechsel
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich ÜB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleiches (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-059
(eBau-Nr. 2026-7593)
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon/Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportionen
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-053
(eBau-Nr. 2026-6639)
Baugesuchsteller/Projektverfasser:
Marcel Mösching, Oeystrasse 52, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Dach neu eindecken
(Welleternit demontieren, Trapezblech neu)
Strasse/Ort: Oeystrasse 52b, 3792 Saanen
Parzelle: 1719
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-036
(eBau-Nr. 2026-4428)
Baugesuchsteller: Kraftwerk Turbach AG, c/o BKW Energie AG, Patrick Manz, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Bauvorhaben: Fassadenbeschriftung: Logo mit Schriftzeile «Kraftwerk Turbach AG»
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 48a, 3780 Gstaad
Parzelle: 3110
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Beschriftung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung und Ausnahmegesuch nach Art. 43 BewD 2012-157.001
(eBau-Nr. 2026-4283)
Baugesuchsteller: Solarup Energie GmbH, Christoph Ogi, Cheseryplatz 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Garage, Neubau Zweifamilienhaus mit gedecktem Eingang und Sauna sowie Nebenräumen im Untergeschoss und separater Garage für zwei Personenwagen auf der Ostseite
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissanpassungen aller Geschosse wie Fensteranpassungen, neuer Regenwassertank, Energieträger Grundwasser (grösstenteils ausgeführt) Bodenstrasse 108, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 4912
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG) Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung und Ausnahmegesuch nach Art. 43 BewD 2025-016.001
(eBau-Nr. 2024-17489)
Baugesuchstellerin: Margrit Ziörjen, Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Brandfall-Teil-Wiederaufbau
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen, Verkleidung Wärmepumpe
Strasse/Ort: Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Parzelle: 2381
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch- Wiederaufbau), Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 26. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Auflage fakultatives Referendum
Schulreglement
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2026 ein Schulreglement erlassen. Dieses Reglement regelt im Rahmen der kantonalen Vorschriften die Aufgaben der Einwohnergemeinde im Bereich der Schule und deren Organisation. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Artikel 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lauenen vom 4. Juli 2008. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates durch Unterzeichnung eines Begehrens verlangen, dass das Reglement einer kommenden Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Unterlagen liegen vom 3. Juni bis und mit 2. Juli 2026 in der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf und sind auf der Website www.lauenen.ch aufgeschaltet. Ausserdem wird der Gemeinderat anlässlich der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 über das neue Reglement informieren.
Lauenen, 2. Juni 2026
Der Gemeinderat
Bau- und Ausnahmegesuch 2026-006.000
eBau 2026-6580
Baugesuchsteller: Trachsel Daniel, Kirchstrasse 5, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Möschingbau AG, Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 963
Adresse/Standort: Tannlistrasse 2a, Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube und Verlängerung Zufahrtsstrasse
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Landwirtschaft
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 2. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baupublikation
eBau Nr. 2026-2512
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 27, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz öffentliche Schmutzwasserleitung, Dorf Mülibach und Rohrbrücke
Standort: Dorf Mülibach / Rohrbrücke, Lauenen, Parzellen-Nrn. 458, 1398, 426, Landwirtschaftszone, Grünzone, Wohnzone W3, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG
– Bauten und Anlagen in Waldesnähe, Art. 25 KWaG
Auflage- und Einsprachefrist: bis 3. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/274123 Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
(kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Lauenen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Lauenen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Lauenen
Gewässer: Blattibach Ort: Tüffi, Lauenen
Koordinaten: von: 2 591 968/1 140 498 bis: 2 593 371/1 140 575
Vorhaben: Instandstellungsprojekt (ISP) Blattibach
Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Rodung: Tüffi/Flueweid 4 694m2 (temporär)
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Mai bis 29. Juni 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gwatt (Thun), 18. Mai 2026
Im Namen der Schwellenkorporation Lauenen Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern
