AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
09.06.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Konkurspublikation/ Schuldenruf
(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Schuldner: Dos Santos Rebelo Albino, geb. 5. März 1963, EF.: Albino Dos Santos Rebelo, Saalistrasse 4, 3785 Gsteig b. Gstaad, ...
Gemeinde Saanen
Konkurspublikation/ Schuldenruf
(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Schuldner: Dos Santos Rebelo Albino, geb. 5. März 1963, EF.: Albino Dos Santos Rebelo, Saalistrasse 4, 3785 Gsteig b. Gstaad, CHE-166.955.373
Datum der Konkurseröffnung: 11. März 2026
Eingabefrist bis: 3. Juli 2026
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 3. Juni 2026.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung von Anhang 6 des Baureglements (GBR) zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) B 3 und Änderung des Zonenplans Nr. 4 zur ZPP B 3 («Concerthall/Sportzentrum»)
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung von Saanen am 19. September 2025 beschlossene Änderung von Anhang 6 GBR zur ZPP B3 und Änderung des Zonenplans Nr. 4 zur ZPP B 3 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. April 2026 genehmigt.
Die Änderung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Einwohnergemeinde Saanen, Sekretariat Bauverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, beim Regierungsstatthalteramt Saanen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Saanen, 9. Juni 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Baupublikation
eBau-Nr. 2025-18635
Bauherrschaft: Alterszentrum Saanen AG, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: elektroplan Buchs & Grossen AG, Samuel Schenk, Rollstrasse 24, 3714 Frutigen
Bauvorhaben: Neue Indach-PV-Anlage auf bestehendem Dach. Neuer Dachaufstieg und neues Fallrohr.
Standort: Spitalstrasse 3, Saanen, Parzelle Nr. 6572, Zone für öffentliche Nutzung A38, Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist: 10. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/269246
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-1835
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen AG, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: elektroplan Buchs & Grossen AG, Rollstrasse 24, 3714 Frutigen
Bauvorhaben: Neue Indach-PV-Anlage auf bestehendem Dach. Neues Fallrohr an Ostfassade für Elektroleitungen.
Standort: Spitalstrasse 5, Saanen, Parzelle Nr. 4682, Zone für öffentliche Nutzung A38, Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist: 10. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/269247 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-067 (eBau-Nr. 2026-8636)
Baugesuchstellerin: Reformierte Kirchgemeinde Saanen-Gsteig, Gstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Parkplatzerweiterung und Asphaltierung von Parkplätzen
Strasse/Ort: Dorfstrasse 102, 3792 Saanen
Parzelle: 2701
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung A32
Nutzungsart: Parkierung
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, Archäologisches Schutzgebiet, ISOS Saanen
Schutzobjekt: in unmittelbarer Nähe eines K-Objekt Schützenswert
Einsprachefrist: vom 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2021-157.001 (eBau-Nr. 2021-9186)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller: Gstaad House (Switzerland) SA, c/o T & R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Bauvorhaben:
– Neubau Ausstellungs- und Lagergebäude (bewilligt 3. August 2023)
– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre bis längstens 2. September 2028
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 152, 3780 Gstaad
Parzelle: 243
Nutzungszone: Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 und die Zustimmungsverfügung 1024-26 des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, vom 29. Mai 2026, die folgende Verkehrsmassnahme:
Verbot für Sattelmotorfahrzeuge (Gemäss SSV) zwischen Mattenstrasse 110, Grund, und Mattegässli 1, Gstaad
Die angeordnete Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Saanen, 29. Mai 2026
Abteilung Infrastrukturen Saanen
Bau- und Gastgewerbepublikation
eBau-Nummer 2025-18332
Bauherrschaft: Ritesh Raghavan, Undere Bodmestrasse 22, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Aufstellen eines Holzchalets für den Gastronomiebetrieb (Take away) am Bahnhof Saanen. Anpassung der Abwasser- und Wasserleitungen.
Öffnungszeiten: während der gesetzlichen Öffnungszeiten.
Standort: Bahnhofstrasse 11, Saanen, Parzelle Nr. 7080, Koordinaten: 2’586’338 / 1’148’597, Siedlungsgebiet – Bauzone, Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude
Hinweis: Die Bauherrschaft ersucht um einen vorzeitigen Baubeginn. Ohne anderslautenden Gegenbericht der Behörden gilt die Zustimmung als erteilt.
Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/268326
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation eBau-Nr. 2026-2587
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Sanierung Uferböschung Turpachbach oberhalb Chrambrücke, Gstaad
Standort: Turbachstrasse, Gstaad, Parzellen-Nrn. 2769, 1110, 6416 Zonen: Wohn- und Gewerbezone, Wohnzone, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au, üB
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb Bauzone
– Eingriff in die Ufervegetation
– Vorgeschriebener Strassenabstand zur Gemeindestrasse
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Bauten und Anlagen im Gewässerraum
– Unterschreiten des Waldabstands
Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/238593 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-046 (eBau-Nr. 2026-5742)
Baugesuchsteller: Peter Sollberger, Bergmattestrasse 111, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau von zwei Dachfenstern im Wohnhaus, Anbau einer unterirdischen Garage.
Strasse/Ort: Bergmattestrasse 111, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 5635
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-025 (eBau-Nr. 2026-3281)
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Werner Schranz-Wälti, Rellersmattenstrasse 7, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung der Garage im Erdgeschoss zu einer Wohnung, Erweiterung des Untergeschosses
Strasse/Ort: Rellersmattenstrasse 7, Gstaad
Parzelle: 3656
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-064
(eBau-Nr. 2026-2043)
Baugesuchstellerin/Projektverfasserin: Ursula Blatter, Tromweg 21, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Technische Anlage, Wechsel von Oel- auf Pelletheizung
Strasse/Ort: Tromweg 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 1692
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Heizungswechsel
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich ÜB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleiches (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-059
(eBau-Nr. 2026-7593)
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon/Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportionen
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-053
(eBau-Nr. 2026-6639)
Baugesuchsteller/Projektverfasser:
Marcel Mösching, Oeystrasse 52, 3792
Saanen
Bauvorhaben: Dach neu eindecken
(Welleternit demontieren, Trapezblech neu)
Strasse/Ort: Oeystrasse 52b, 3792
Saanen
Parzelle: 1719
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-036
(eBau-Nr. 2026-4428)
Baugesuchsteller: Kraftwerk Turbach AG, c/o BKW Energie AG, Patrick Manz, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Bauvorhaben: Fassadenbeschriftung: Logo mit Schriftzeile «Kraftwerk Turbach AG»
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 48a, 3780 Gstaad
Parzelle: 3110
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Beschriftung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung und Ausnahmegesuch nach Art. 43 BewD 2012-157.001
(eBau-Nr. 2026-4283)
Baugesuchsteller: Solarup Energie GmbH, Christoph Ogi, Cheseryplatz 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Garage, Neubau Zweifamilienhaus mit gedecktem Eingang und Sauna sowie Nebenräumen im Untergeschoss und separater Garage für zwei Personenwagen auf der Ostseite
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissanpassungen aller Geschosse wie Fensteranpassungen, neuer Regenwassertank, Energieträger Grundwasser (grösstenteils ausgeführt)
Strasse/Ort: Bodenstrasse 108, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 4912
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG) Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung und Ausnahmegesuch nach Art. 43 BewD 2025-016.001
(eBau-Nr. 2024-17489)
Baugesuchstellerin: Margrit Ziörjen, Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Brandfall-Teil-Wiederaufbau
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen, Verkleidung Wärmepumpe
Strasse/Ort: Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Parzelle: 2381
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch- Wiederaufbau), Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 3. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Projektänderung 2023-019.000 eBau 2023-22434
Baugesuchsteller: Hikmet Sevki Sahin, v.d. Bau und Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: plawa ag, Allmendweg 2, 3662 Seftigen
Parzellen-Nr.: 1407
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 111, Lauenen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus
Projektänderung:
– diverse Grundriss- und Fassadenänderungen
– neuer Standort Wärmepumpe
Baugebiet: Ferienhauszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Lauenen, 9. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Projektänderung 2023-010.000 eBau 2023-3931
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Willi Benz Matti, p.A. Herrn Lorenz Koller, Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: KR Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Parzellen-Nr.: 1929
Adresse/Standort: Sattelweg 8, Lauenen
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses mit Nebenräumen und Aussenraum im Untergeschoss sowie geringfügige Fassadenanpassungen und neuer Dachaufbaute auf der Nordseite
Projektänderung: Innenraum- und Fassadenanpassungen
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 9. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2026-006.000 eBau 2026-6580
Baugesuchsteller: Trachsel Daniel, Kirchstrasse 5, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Möschingbau AG, Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 963
Adresse/Standort: Tannlistrasse 2a, Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube und Verlängerung Zufahrtsstrasse
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Landwirtschaft
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: vom 2. Juni bis 2. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auf lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 2. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baupublikation
eBau Nr. 2026-2512
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 27, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz öffentliche Schmutzwasserleitung, Dorf Mülibach und Rohrbrücke
Standort: Dorf Mülibach / Rohrbrücke, Lauenen, Parzellen-Nrn. 458, 1398, 426, Landwirtschaftszone, Grünzone, Wohnzone W3, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG
– Bauten und Anlagen in Waldesnähe, Art. 25 KWaG
Auflage- und Einsprachefrist: bis 3. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/274123 Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1950
eBau-Nr. 2026-9437
Bauherrschaft: Kraftwerk Sanetsch AG, Monbijoustr. 11, 3001 Bern
Vertreterin: BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasserin: BKW Energie AG, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern
Bauvorhaben: Thermische Sanierung der Fassaden des Verwaltungs- und Werkstattteils der Kraftwerkzentrale Nr. 52
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Innergsteigstrasse 52
Flurname: Innergsteig
Parzelle: 1123
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 4. Juni 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung

