AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
16.06.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Pilzkontrollen
Folgende Pilzkontrollstelle steht nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung (079 407 59 43) zur Verfügung:
– Klaus Mösching, Senggiweg 7, 3783 Grund b. Gstaad.
Für den privaten ...
Gemeinde Saanen
Pilzkontrollen
Folgende Pilzkontrollstelle steht nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung (079 407 59 43) zur Verfügung:
– Klaus Mösching, Senggiweg 7, 3783 Grund b. Gstaad.
Für den privaten Verbrauch erhalten Sie an der oben erwähnten Stelle einen Pilzkontrollschein.
Gebühr Fr. 2.– pro kg, mind. Fr. 5.– pro Kontrolle.
Als täglich maximale Sammelmenge gelten 2kg pro Person.
Nur mit einer Sammelbewilligung für gewerbliche Zwecke dürfen 6kg Frischgewicht gesammelt werden. Die Sammelbewilligung kann beim kantonalen Amt für Landwirtschaft & Natur, Schwand 17, 3110 Münsingen, Tel. 031 636 14 50, angefragt werden. Die Sammelbewilligung ist den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereichsleitung Sicherheit
Sanierung Lehnenbrücke Bissenschulhaus, Gstaad Information Verkehrsbehinderung und Strassensperrung infolge Bauarbeiten Bissenstrasse – Abschnitt Bissenschulhaus/Anschluss Tromweg
Verkehrsbehinderung ab Montag, 29. Juni, bis Freitag, 3. Juli, sowie Montag, 6. Juli
Während dieser Zeit kann es infolge Bau- und Vorbereitungsarbeiten auf der Bissenstrasse, im Bereich Bissenschulhaus/Anschluss Tromweg, zu Verkehrsbehinderungen und kurzen Wartezeiten kommen.
Vollsperrung
(Zufahrt Litzi, Sessellift Wasserngrat etc. nur via Turbachstrasse möglich – Umleitung signalisiert).
Infolge Belagsarbeiten muss die Bissenstrasse, Abschnitt Bissenschulhaus / Anschluss Tromweg, wie folgt gesperrt werden:
ab Dienstag, 7. Juli, 7.30 Uhr, bis Mittwoch, 8. Juli, 6.00 Uhr
Ersatzdatum
Bei schlechter Witterung gilt folgendes Ersatzdatum: Mittwoch, 8. Juli, 7.30 Uhr, bis Donnerstag, 9. Juli, 6.00 Uhr
Fussgänger:innen
Der Durchgang für Fussgänger:innen ist mit Einschränkungen gewährleistet.
Öffentlicher Verkehr
Der Postautobetrieb muss während der Strassensperrung angepasst werden. Wir bitten, die Informationen des Betreibers, Onlinefahrplan etc. zu beachten. Die Haltestellen werden weitmöglichst bedient.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und danken der Bevölkerung für ihr Verständnis. Weitere Informationen: www.saanen.ch/aktuelles oder Tel. 033 748 92 40. Abteilung Infrastrukturen Saanen
Verkehrseinschränkungen am Tromweg, Gstaad
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 42 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird die Gemeindestrasse für den Verkehr eingeschränkt.
Koordinaten: 2’589’750/1’145’310 bis 2’589’510/1’146’095
Dauer: Montag, 22. Juni, bis voraussichtlich Ende August 2026
Einschränkungen: Während der Bauarbeiten ist der Tromweg nicht durchgehend befahrbar. Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind von Seite Bissen oder Lauenen jedoch stets gewährleistet.
Grund: Aus- und Neubauten von Ausweichstellen sowie Anpassungsarbeiten bei der Einmündung Lauenenstrasse.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Informationen vor Ort und befolgen Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-059
(eBau-Nr. 2026-7593)
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon/Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportionen
Einsprachefrist: vom 16. Juni bis 16. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-084.001
(eBau-Nr. 2024-9547)
Baugesuchstellerin: Jacqueline Rubin, Niesenweg 10, 3713 Reichenbach im Kandertal BE
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben: Neuer Zugang zu Wohnung EG. Aussentreppe als neue Erschliessung der Wohnung DG. Ersatz der dezentralen Ölöfen durch Wärmepumpe (Innenaufstellung). Ersatz des Erdgeschosses durch Neubau. Innere Umbauten/Grundrissveränderungen. Einbau einer Lukarne (in Dachfläche Ost). Photovoltaikanlage auf Garagendach und Hauptgebäude (bewilligt 14. Oktober 2025).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen:
– Ersatz des Dachstuhls mit statischen Anpassungen. Ersatz der Fassadenbekleidung aus Holz in den Obergeschossen.
– Aufheben des Küchenfensters OG auf der Nordseite. Neues Küchenfenster OG auf der Westseite.
Strasse/Ort: Haltenstrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 4163
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Juni bis 17. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-121
(eBau-Nr. 2025-3432)
Baugesuchsteller: Martin Hauswirth, Berschelstrasse 9, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Vorsasstafel mit Objektschutz gemäss Naturgefahrengutachten
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 22, 3780 Gstaad
Parzelle: 1407
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG i.V.m. Art. 39 RPV
Ausnahme: Art. 24c RPG i.V.m Art. 39 RPV, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Juni bis 17. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-063
(eBau-Nr. 2025-16946)
Baugesuchsteller: Friedemann Vogel, Alexanderstrasse 8B, 70184 Stuttgart
Vertreter: Alexandra Garaventa, Unterwilenweg 3, 6354 Vitznau
Projektverfasser: Ohlf Schoch Architekten GmbH, Martin Ohlf, Charlottenstrasse 29-31, 70182 Stuttgart
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Gebäudes
Strasse/Ort: Abländschenstrasse 62, 1657 Abländschen
Parzelle: 7216
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 16. Juni bis 17. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-058
(eBau-Nr. 2026-7339)
Baugesuchsteller: Bowls Club Gstaad, Christian Haldimann, Bettlersmatteweg 21, 3778 Schönried
Projektverfasser: Kurt Iseli, Salzwasserweg 19, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Bowls-Green-Sportanlage (Sportplatz)
Strasse/Ort: Schulhaus Gsteigstrasse 145, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: 2656
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung ZöN (Art. 19)
Nutzungsart: Sportanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 16. Juni 2026 bis 16. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2025-18635
Bauherrschaft: Alterszentrum Saanen AG, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: elektroplan Buchs & Grossen AG, Samuel Schenk, Rollstrasse 24, 3714 Frutigen
Bauvorhaben: Neue Indach-PV-Anlage auf bestehendem Dach. Neuer Dachaufstieg und neues Fallrohr.
Standort: Spitalstrasse 3, Saanen, Parzelle Nr. 6572, Zone für öffentliche Nutzung A38, Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist: 10. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/269246 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-1835
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen AG, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: elektroplan Buchs & Grossen AG, Rollstrasse 24, 3714 Frutigen
Bauvorhaben: Neue Indach-PV-Anlage auf bestehendem Dach. Neues Fallrohr an Ostfassade für Elektroleitungen.
Standort: Spitalstrasse 5, Saanen, Parzelle Nr. 4682, Zone für öffentliche Nutzung A38, Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist: 10. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/269247 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-067
(eBau-Nr. 2026-8636)
Baugesuchstellerin: Reformierte Kirchgemeinde Saanen-Gsteig, Gstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Parkplatzerweiterung und Asphaltierung von Parkplätzen
Strasse/Ort: Dorfstrasse 102, 3792 Saanen
Parzelle: 2701
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung A32
Nutzungsart: Parkierung
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, Archäologisches Schutzgebiet, ISOS Saanen
Schutzobjekt: in unmittelbarer Nähe eines K-Objekt Schützenswert
Einsprachefrist: vom 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2021-157.001
(eBau-Nr. 2021-9186)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller: Gstaad House (Switzerland) SA, c/o T & R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Bauvorhaben:
– Neubau Ausstellungs- und Lagergebäude (bewilligt 3. August 2023)
– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre bis längstens 2. September 2028
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 152, 3780 Gstaad
Parzelle: 243
Nutzungszone: Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juni 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Schwellenkorporation Lauenen
Mitgliederversammlung
Freitag, 17. Juli 2026, 20.30 Uhr im Hotel Alpenland, Lauenen
Traktanden:
1. Protokoll – liegt auf der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf
2. Wahlen
a) Präsident
b) Vorstandsmitglied
c) Mitglied Rechnungsprüfungskommission
3. Jahresrechnung 2025
4. Festlegung Tellansatz 2027 und weitere Ansätze 2026
5. Budget 2027
6. Bau- und Unterhaltsprogramm 2026
7. Verschiedenes
Lauenen, 16. Juni 2026
Der Vorstand
Projektänderung
2023-019.000 eBau 2023-22434
Baugesuchsteller: Hikmet Sevki Sahin, v.d. Bau und Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: plawa ag, Allmendweg 2, 3662 Seftigen
Parzellen-Nr.: 1407
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 111, Lauenen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus
Projektänderung:
– diverse Grundriss- und Fassadenänderungen
– neuer Standort Wärmepumpe
Baugebiet: Ferienhauszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 9. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Projektänderung
2023-010.000 eBau 2023-3931
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Willi Benz Matti, p.A. Herrn Lorenz Koller, Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: KR Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Parzellen-Nr.: 1929
Adresse/Standort: Sattelweg 8, Lauenen
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses mit Nebenräumen und Aussenraum im Untergeschoss sowie geringfügige Fassadenanpassungen und neuer Dachaufbaute auf der Nordseite
Projektänderung: Innenraum- und Fassadenanpassungen
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 9. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1950
eBau-Nr. 2026-9437
Bauherrschaft: Kraftwerk Sanetsch AG, Monbijoustr. 11, 3001 Bern
Vertreterin: BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasserin: BKW Energie AG, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern
Bauvorhaben: Thermische Sanierung der Fassaden des Verwaltungs- und Werkstattteils der Kraftwerkzentrale Nr. 52
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Innergsteigstrasse 52
Flurname: Innergsteig
Parzelle: 1123
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 9. Juni bis 9. Juli 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 4. Juni 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
