AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
11.08.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2026-077
(eBau-Nr. 2026-9512)
Baugesuchsteller: Michael Brand, Gschwendstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Michael Brand, Dorfstrasse 80, ...
Gemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2026-077
(eBau-Nr. 2026-9512)
Baugesuchsteller: Michael Brand, Gschwendstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Michael Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe und Demontage der alten Ölheizung
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzelle: 2041
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 11. August bis 10. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-073.001
(eBau-Nr. 2025-10068)
Baugesuchsteller: Patrick Addor, Oberi Märetmattenstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Stefan Hauswirth, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzbau (Abbruch und Wiederaufbau) Chalet (bewilligt 17. Februar 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Oeystrasse 16, 3792 Saanen
Parzelle: 6052
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 11. August bis 11. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-097
(eBau-Nr. 2026-11634)
Baugesuchsteller: Gstaad Central Company AG, Promenade 62, 3780 Gstaad
Vertreter & Projektverfasser: Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Haus, Neubau Einstellhalle und zwei Mehrfamilienhäuser
Strasse/Ort: Promenadenweg 1, 3778 Schönried
Parzelle: 4642
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 11. August 2026 bis 10. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-087
(eBau-Nr. 2026-10605)
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Bauwerk AG, Hoch- und Tiefbau, Jonas Wanzenried, Lauenenstrasse 102, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Reklame, Areal-Beschilderung Werbe-Pylone
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 102, 3780 Gstaad
Parzelle: 2888 (BR 6556)
Nutzungszone: Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung/ Reklame
Ausnahmen: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 11. August bis 10. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Öffentliche Bekanntmachung
Überbauungsordnung Nr. 27 «Parkhotel Gstaad» mit Änderung Zonenplan Nr. 4 Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung von Saanen am 19. September 2025 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 27 «Parkhotel Gstaad» mit Änderung des Zonenplans Nr. 4 sowie die vom Gemeinderat von Saanen am 28. April 2026 beschlossene geringfügige Änderung der vorgenannten Überbauungsordnung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 19. Juni 2026 genehmigt.
Die Änderung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Einwohnergemeinde Saanen, Sekretariat Bauverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, beim Regierungsstatthalteramt Saanen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Saanen, 11. August 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-091
(eBau-Nr. 2026-10982)
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Raafgarten-Saanenwald-Chübeli, Zeller Ulrich, Alte Reichenstein-Gasse 2, 3776 Oeschseite
Projektverfasser: GEOTEST AG, Fuchs Anita, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen
Bauvorhaben: Ersatz des Durchlasses am Teuffegrabe für die Alpstrasse Chübeliweg. Es wird ein Wellstahldurchlass mit natürlicher Sohle und seitlichen Kleintierbanketten erstellt.
Strasse/Ort: Chübeliweg, Lochstafel, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2744
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Wellstahldurchlass am Teuffegrabe
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 5 ff. WaG, Rodung und Ersatzaufforstung
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 38 GschG für die Überdeckung eines Gewässers
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 4. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-040
(eBau-Nr. 2026-5209)
BaugesuchstellerIn: Beatrix Schranz, Rellersmattenstrasse 5, 3780 Gstaad, Peter Schranz, Dorfstrasse 1, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Rellersmattenstrasse 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 3602
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m.
– Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 3. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-103
(eBau-Nr. 2026-12434)
Baugesuchsteller: Beat Matti, Underi Märetmattestrasse 1, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Spülbohrung unter dem Chalberhönibach, als Ersatz für die bestehenden Wasserleitungen
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 79, 3792 Saanen
Parzellen: 1627, 1930
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone,
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand,
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 4. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile/Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-074 (eBau-Nr. 2026-9391)
Baugesuchsteller: Ueli Thoenen, Birkenweg 14, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung mit aussen aufgestellter Luft/Wasserwärmepumpe und Umnutzung des ehem. Tankraumes zum Nebenraum/Waschküche/Sportgerätedepot, Zumauern Fenster beim Garagengebäude
Strasse/Ort: Birkenweg 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 4246
Nutzungszone: Wohnzohne W3b
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 3. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-090.001
(eBau-Nr. 2025-8560)
Baugesuchsteller: Matti Immobilien AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau zweier Chalets
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 17, 3792 Saanen
Parzellen: 1507, 4460
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 3. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-161.001
(eBau-Nr. 2024-17569)
Baugesuchsteller: Nino Adriano Steiner, Meisenweg 1, 3612 Steffisburg; Célina Anouchka Steiner, Fährenstrasse 32, 3613 Steffisburg
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit Einbau von zwei Dachgiebeln.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fassaden- und Grundriss-Anpassungen zu bewilligtem Projekt vom 14. April 2026
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 968
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 3. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-086.001
(eBau-Nr. 2026-2574)
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Mille Fleurs, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch von zwei MFH und ab EG der Gewerbeteil, Neubau von zwei MFH mit total 20 Wohnungen inkl. Einstellhalle im ersten und zweiten Untergeschoss (bewilligt am: 7. Feburuar 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen, Anpassung der Einstellhalleneinfahrt
Strasse/Ort: Belairstrasse 6/8, 3780 Gstaad
Parzellen: 492, 1134, 3303, 6032, 6378
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 4. August 2026 bis 3. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 4. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Verfügung Strassenverkehr
1036-26; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung
Strassenabschnitt: KS 1120
Koordinaten: zwischen Enge und Ortsbeginn Lauenen
Verwaltungskreis: Obersimmental-Saanen
Verkehrsanordnung(en): Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell (SSV 2.30.1, in Anlehnung an Art. 107 SSV von Verfügungs- und Publikations-pflicht ausgeschlossen) innerorts in Enge; sowie Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV 2.30) zwischen dem südlichen Ortsende Enge und dem Ortsbeginn Lauenen.
Aufhebung(en): Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV 2.30) innerorts in Enge
Grund der Massnahme: Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Anpassung gemäss SSV Art. 22 Abs. 3
Rechtliche Hinweise: Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Gemeinde Boltigen
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 1118 Jaun– Abländschen; 410.20579/Belagssanierung Abländschen–Jaunbach
Teilstrecke: 2’589’198/1’158’413 (Koord. Y/X)
Dauer: 17. August–4. September 2026
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Belagserneuerung
Verkehrsführung: Umleitung durch Signalisation
Einschränkungen: Der Verkehr wird zum Teil mit Lichtsignalanlagen geregelt und teilweise örtlich umgeleitet.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 5. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
