AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
18.08.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Einwohnergemeinde Saanen
Einladung
ausserordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 18. September 2026, 20.00 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr
Geschäfte
1. ...
Gemeinde Saanen
Einwohnergemeinde Saanen
Einladung
ausserordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 18. September 2026, 20.00 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr
Geschäfte
1. Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und Baureglement Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A44, Altersheim Rübeldorf, GBB 2646
Zustimmung zur Änderung Zonenplan Nr. 3 und Baureglement
2. Abwasserleitungen Saanematte/ Regenbecken Gstaad: Krediterhöhung
Bewilligung Erhöhung Investitionskredit von CHF 890’000.– um CHF 13,11 Mio. auf CHF 14 Mio.
3. Chinderhuus Ebnit, Neubauprojekt: Investitionsbeitrag an die Planungskosten
Bewilligung Investitionsbeitrag an die Planungskosten von CHF 1,1 Mio.
4. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Bewilligung von jährlichen Beiträgen 2027–2032
Bewilligung von jährlichen Beiträgen von CHF 3,8 Mio. für die Jahre 2027–2032
5. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Nachkredit Investitionsbeitrag
Bewilligung eines Nachkredits von 40 Prozent, max. CHF 12’000’000.– an Neu-/Ersatzbauten im Gebiet Horneggli/Hornberg
6. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 25. August 2026. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.» Artikel 75, Absatz 1: «Die Versammlung beschliesst in geheimer Abstimmung.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 18. August 2026
Gemeinderat von Saanen
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr.11 Gemeinde: Saanen 410.20773/Belagserneuerung Bahnübergang Oey bis Einmündung Dorfstrasse
Teilstrecke: Vanel–Saanen (Koord. 2’585’580/1’148’670)
Dauer: 24. August bis 4. September 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Erneuerung Deckbelag auf der Fahrbahn
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Zweisimmen, 18. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr.11 Gemeinde: Saanen 410.20772/Belagserneuerung Schönriedstrasse 74–85
Teilstrecke: Saanen–Zweisimmen (Koord. 2’587’000/1’149’100)
Dauer: 31. August bis 11. September 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Erneuerung Deckbelag auf der Fahrbahn
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Zweisimmen, 18. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Infolge Kranarbeiten ist der Gstaadplatz für sämtlichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung wird durch die Firma AAS Security durchgeführt.
Datum: 19. August 2026 von 7 bis 15 Uhr Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrsbehinderung.
G. Hauswirth Architekten AG, Gstaad
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-086
(eBau-Nr. 2023-12092)
Baugesuchsteller: STWEG GBB 1647, Lauenenstrasse 23, 3780 Gstaad
Vertreter: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau Chalet, Abbruch und Ersatz nördlicher Anbau, Erstellen Nebenbau für Autolift, Erweiterung Untergeschoss mit Einstellhalle, Wellness und Nebenräume
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 23, 3780 Gstaad
Parzelle: 1647
Nutzungszone: Kernzone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 27 BauR, Überschreitung der maximalen Dachneigung
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 18. August bis 17. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-109
(eBau-Nr. 2026-13262)
Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft Hermann Häuptli, c/o Michael Bütler, Rigistrasse 28, 8006 Zürich
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neue Grundwasserwärmepumpe mit Entnahme- und Rückgabebrunnen (ist bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 71, 3780 Gstaad
Parzelle: 2254
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 18. August 2026 bis 18. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 18. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-163.001
(eBau-Nr. 2024-19884)
Baugesuchstellerin: Margret Rose Michno, Blümlismattstrasse 41, 3778 Schönried
Vertreter/Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, neues Zimmer in der bestehenden Garage, aussen aufgestellte WP (bewilligt 31. März 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fassadenanpassungen (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Blümlismattstrasse 41, 3778 Schönried
Parzelle: 3988
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 18. August 2026 bis 17. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 18. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-001.001
(eBau-Nr. 2024-6750)
Baugesuchsteller: Kilian Reichenbach, Gsteigstrasse 61, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung Remise für Agrotourismus
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Entfall der internen Treppenverbindung zwischen EG und DG, Einbau eines zusätzlichen Fensters in der Westfassade, Verkleinerung Fenster Bad, Anpassung Zimmertüre Gästezimmer 2, Belagsaustausch Erschliessungsstrasse mit Hartbelag, Ergänzung Photovoltaikanlage
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 61b, 3780 Gstaad
Parzellen: 1520, 6735
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung Remise für Agrotourismus/Erschliessung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 18. August bis 18. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 18. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-082.001
(eBau-Nr. 2024-11303)
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel, Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus (bewilligt 1. Juli 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Nutzung als Einfamilienhaus, diverse Grundriss-, Fassadenund Volumenanpassungen, Anpassungen Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5156
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG/Umgebungsgestaltung
Einsprachefrist: vom 18. August 2026 bis 17. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 18. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-134
(eBau-Nr. 2025-15676)
Baugesuchsteller: Chalet Menara AG, Baarerstrasse 22, 6300 Zug
Vertreter & Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus
Strasse/Ort: Baumerliweg 1, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 4509
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 18. August 2026 bis 17. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 18. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-077
(eBau-Nr. 2026-9512)
Baugesuchsteller: Michael Brand, Gschwendstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Michael Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe und Demontage der alten Ölheizung
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzelle: 2041
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 11. August bis 10. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-073.001
(eBau-Nr. 2025-10068)
Baugesuchsteller: Patrick Addor, Oberi Märetmattenstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Stefan Hauswirth, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzbau (Abbruch und Wiederaufbau) Chalet (bewilligt 17. Februar 2022)
Projektänderung umfasst im We sentlichen: Diverse Grundriss- und
Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Oeystrasse 16, 3792 Saanen
Parzelle: 6052
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 11. August bis 11. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-097
(eBau-Nr. 2026-11634)
Baugesuchsteller: Gstaad Central Company AG, Promenade 62, 3780 Gstaad
Vertreter & Projektverfasser: Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Haus, Neubau Einstellhalle und zwei Mehrfamilienhäuser
Strasse/Ort: Promenadenweg 1, 3778 Schönried
Parzelle: 4642
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 11. August 2026 bis 10. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-087
(eBau-Nr. 2026-10605)
Baugesuchsteller/Projektverfasser:
Bauwerk AG, Hoch- und Tiefbau, Jonas Wanzenried, Lauenenstrasse 102, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Reklame, Areal-Beschilderung Werbe-Pylone
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 102, 3780 Gstaad
Parzelle: 2888 (BR 6556)
Nutzungszone: Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung/ Reklame
Ausnahmen: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 11. August bis 10. September 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. August 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen per 1. Januar 2027
Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2027 ist für die Wahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates während der publizierten Frist nur ein Wahlvorschlag eingelangt:
– Kohli Robin, 1995, Gsteig, neu
Da für den Ersatz des zweiten Gemeinderatssitzes kein Wahlvorschlag eingelangt ist, fehlt ein Mitglied für den Gemeinderat. Der Gemeinderat hatte gemäss Art. 4 des Urnenwahlreglements nach Ablauf der Eingabefrist die Möglichkeit, innert Wochenfrist einen eigenen Wahlvorschlag einzureichen. Aus diesen Bemühungen heraus stellte sich keine weitere Person zur Verfügung.
Für den fehlenden Gemeinderatssitz wird deshalb nächstens eine zweite Ausschreibung angeordnet.
Gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglements der Einwohnergemeinde Gsteig hat der Gemeinderat Robin Kohli für eine Amtsdauer von vier Jahren ab 1. Januar 2027 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Der Gemeinderat
Gemeinde Lauenen
Hundetaxe 2026
Hiermit informieren wir die Einwohner der Gemeinde Lauenen, dass im August 2026 die Hundetaxe zur Zahlung fällig ist. Die Taxe wird für jeden Hund erhoben, welcher am 1. August 2026 mindestens sechs Monate alt ist. Gemäss Gebührentarif vom 1. Juni 2020 beträgt die jährliche Hundetaxe Fr. 80.– pro Hund und wird im August 2026 direkt in Rechnung gestellt.
Bitte vergessen Sie nicht, Adressänderungen, Besitzerwechsel oder Ableben des Hundes in der Amicus-Datenbank zu erheben.
Finanzverwaltung Lauenen
Baupublikation
eBau-Nummer 2026-12776
Bauherrschaft: Silver Hauswirth, Lauenenstrasse 45, 3782 Lauenen Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Instandstellung und Ausbau (bereits ausgeführt) des durch ein Unwetter zerstörten Bewirtschaftungsweges «Grossi Vorschess»; Länge ca. 180m/Breite max. 3,30m, davon bestehender Feldweg 110m.
Standort: Schönenbodenweg 17, Lauenen, Parzelle Nr. 572, Koordinaten: 2’592’600/1’141’450, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au
Schutzzone: Flachmoor, Wildschutzgebiet
Ausnahmen:
– Bauten in Waldesnähe
– Eingriffe in Ufervegetation
Auflage- und Einsprachefrist: bis 17. September 2026
Auflagestelle: Gemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen b. Gstaad
Elektronische Auflage:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances/289851 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Gemeinde Boltigen
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 1118 Jaun– Abländschen; 410.20579/Belagssanierung Abländschen–Jaunbach
Teilstrecke: 2’589’198/1’158’413 (Koord. Y/X)
Dauer: 17. August–4. September 2026
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Belagserneuerung
Verkehrsführung: Umleitung durch Signalisation
Einschränkungen: Der Verkehr wird zum Teil mit Lichtsignalanlagen geregelt und teilweise örtlich umgeleitet.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. Gwatt, 5. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Kanton Bern
A6 Spiez–Wimmis: Sperrung der Rampe von Spiez nach Wimmis
Die Überführung der Verbindung von Spiez nach Wimmis bei der Verzweigung Lattigen wird für deren Sanierung vom 31. August 2026, 18 Uhr, bis voraussichtlich 12. November 2026, 18 Uhr, gesperrt. Der Verkehr wird über die Kantonsstrasse umgeleitet. An neuralgischen Stellen werden Verkehrsdienste eingesetzt. Alle anderen Verkehrsbeziehungen bei der Verzweigung Lattigen sind von der Sperrung nicht betroffen und bleiben aufrechterhalten.
Bundesamt für Strassen ASTRA
