Amtlicher Anzeiger
08.09.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Saanen, Erneuerung und Erweiterung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe und Kühlwasseranlage, Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
...Gemeinde Saanen
Saanen, Erneuerung und Erweiterung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe und Kühlwasseranlage, Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchstellerin: Sportzentrum Gstaad AG, Sportzentrumstrasse 5, 3780 Gstaad
Gesuch: Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Saanen Nr. 2, Lauf-Nr. 487, zur Nutzung von maximal 7000l /min aus dem Grundwasser zur Raumheizung und Warmwasserauf bereitung sowie Erweiterung um ein Kühlwasserrecht zur Nutzung von 4500l /min zum Kühlen der Curlinghalle. Nach der Nutzung wird das Wasser, abgesehen von der thermischen Veränderung (Abkühlung um max. drei Kelvin, Erwärmung max. ein Kelvin), unverschmutzt und vollständig wieder ins Grundwasser zurückgegeben. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endete am 31. Juli 2012. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 30 Jahre erneuert werden.
Standort: Sportzentrumstrasse 5, 3780 Gstaad, Parzellen Nr. 1597, 2356 Koordinaten Entnahme 1: E=2 587 952/N=1 146 588
Koordinaten Entnahme 2: E=2 587 995/N=1 146 590
Koordinaten Rückgabe: E=2 587 824/N=1 146 710
Ausnahmebewilligungen: keine
Einsprachefrist: 9. September bis und mit 9. Oktober 2026
Auflageort: Bauinspektorat Saanen,
Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern Amt für Wasser und Abfall
Fakultatives Referendum
Flugplatz Saanen, Investitionsbeitrag an neues Feuerwehrfahrzeug von Fr. 500’000.–
Am Flugplatz Saanen ist das bestehende Feuerwehrfahrzeug 21 Jahre alt und muss ersetzt werden. Die Flugplatzgenossenschaft Gstaad-Saanenland plant den Ersatz mit einem modernen Feuerwehrfahrzeug der Marke Panther 6x6 (modernste Technik, umweltfreundlicher Motor, wirksamerer und umweltfreundlicherer Löschschaum, tieferer Wasserverbrauch) zum Preis von Fr. 1,3 Mio.
Die Flugplatzgenossenschaft Gstaad-Saanenland stellte dem Gemeinderat ein Mitfinanzierungsgesuch. Der Gemeinderat befürwortet die Anschaffung eines zeitgemässen Feuerwehrfahrzeuges als wichtigen Bestandteil der Betriebssicherheit auf dem Flugplatz. Dazu will er einen Investitionsbeitrag von Fr. 500’000.– leisten.
Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 8. September bis 7. Oktober 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-092
(eBau-Nr. 2026-11222)
Baugesuchstellerin: Fabiana Ecclestone, Meielsgrundstrasse 8, 3783 Grund bei Gstaad
Vertreter & Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Installation einer Parabolantenne
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 8, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 6388
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 8. September bis 8. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Mitwirkungsauflage
Wasserbauplan Hochwasserschutz Louibach, Gstaad
Das nachstehende Bauvorhaben wird gem. Art. 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern vom 14. Februar 1989 der Öffentlichkeit zur Mitwirkung aufgelegt. Während der Auflagefrist ist jedermann eingeladen und berechtigt, schriftlich und begründet Anregungen, Hinweise, aber auch Kritik an die Auflagestelle zuhanden der Schwellenkorporation zu richten. Einsprachen können nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst anlässlich der Wasserbauplanauflage erhoben werden.
Folgende Bauvorhaben sind Gemeinde Saanen, Ortsteil Gstaad, am Louibach km 0,0–0,7 (Mündung Saane bis Brücke Lauenenstrasse) vorgesehen:
– Ersatz und Sanierungen von Querund Längsverbauungen
– Sohlenabsenkungen
– Aufhebung Gschwendgässli und Umlegung Kanalisation zugunsten Gerinneaufweitung rechtsufrig
– Aufweitung linksufrig entlang Areal Sportzentrum
– Ersatz/Anhebung Sportzentrumsbrücke, Fussgänger-Velobrücke, Gstaaderhofbrücke, Molkereibrücke
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen
Auflagedauer: 1. September bis 2. Oktober 2026
Saanen, 1. September 2026
Schwellenkorporation Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-060
(eBau-Nr. 2026-7674)
Baugesuchsteller: Peter Nachbur, Belpstrasse 12, 3074 Muri bei Bern
Projektverfasser: Werren Architekten und Bauleitungen AG, Daniel Werren, Schwandiweg 33, 3066 Deisswil bei Stettlen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage.
Strasse/Ort: Dorfstrasse 71b, 3778 Schönried
Parzelle: 3786
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 1. September bis 1. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-110
(eBau-Nr. 2025-12316)
Baugesuchsteller & Vertreter: Thomas Gerber, Pfaffenried 338b, 3765 Oberwil i.S.
Projektverfasser: Wittwer-Knutti Planung GmbH, Elisabeth Wittwer-Knutti, Studen 2, 3765 Oberwil i.S.
Bauvorhaben: Neubau Mistplatz, Oberbergweg 5. Neubau Jauchegrube mit Mistplatz und Kälberbox, Oberbergweg 1. Neubau Jauchegrube mit Mistplatz, Moseragratstrasse 19. Jeweils inklusive der notwendigen Umgebungsanpassungen.
Strasse/Ort: Oberbergweg 1 + 5/Moseragratstr. 19, 1657 Abländschen
Parzelle: 578
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. September bis 2. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-111
(eBau-Nr. 2026-14045)
Baugesuchsteller: Ruedi von Siebenthal-Kohli, Fureweg 1, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbrüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Neubau eines Bewirtschaftungsweges mit zwei bekiesten Fahrspuren, Länge 20,50m
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 209, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 1121
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftlich
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. September bis 2. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellte Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-157.001
(eBau-Nr. 2025-18140)
Baugesuchsteller: Royal Hotel Winter & Gstaad Palace AG, Palacestrasse 28, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur und Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aufbau und Anbau Notausgang auf Flachdach und Nottreppe (bewilligt am: 11. März 2026)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: neue Positionierung Notausgang auf Flachdach
Strasse/Ort: Palacestrasse 28, 3780 Gstaad
Parzelle: 1853
Nutzungszone: Hotelzone D5
Nutzungsart: Hotellerie
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 1. September bis 1. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 1. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-080.002
(eBau-Nr. 2022-5516)
Baugesuchstellerin: Andrea von Siebenthal, Promenade 21, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Chalet Haensi (bewilligt am 23. November 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissanpassungen auf allen Geschossen, geringfügige Fensteranpassungen und Aufhebung Dachversatz auf eine Höhe mit dem Hauptdach
Strasse/Ort: Promenade 27, 3780 Gstaad
Parzellen: 2218, 6599, 2048
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 1. September bis 1. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 1. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
