AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
22.09.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Ausschreibung
Gesamtsanierung Eisbahnareal Gstaad
Planerleistungen
Die Einwohnergemeinde Saanen schreibt ab dem 17. September 2026 die planerischen Leistungen für die ganzheitliche Projektierung, ...
Gemeinde Saanen
Ausschreibung
Gesamtsanierung Eisbahnareal Gstaad
Planerleistungen
Die Einwohnergemeinde Saanen schreibt ab dem 17. September 2026 die planerischen Leistungen für die ganzheitliche Projektierung, Ausschreibung und Begleitung der Realisierung für die Gesamtsanierung des Eisbahnareals Gstaad aus. Ausschreibung und Bezugsquelle der Unterlagen: www.simap.ch, Projekt-Nr. #42411
A. Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Saanen
B. Verfahrensart: selektives Verfahren gemäss IVöB
C. Auftragsart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
D. Fragestellungen: bis 24. September 2026
E. Einreichungsstelle: siehe www.simap.ch, Projekt-Nr. #42411
F. Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge: 15. Oktober 2026, 12.00 Uhr
Saanen, 22. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Liegenschaften
Fakultatives Referendum
Postautolinie Saanen-Abländschen, Rahmenkredit für 2027 und 2028 von Fr. 407’000.–
Bei der Gemeindeunterstützung zur Einführung der Postautolinie im Sommer vom Saanen nach Abländschen ging man damals davon aus, dass der Kanton diese Kosten ab dem Jahr 2027 vollständig übernehmen würde. Die Ausgangslage veränderte sich insofern, als die Linie inzwischen anerkannt wurde und Teil der kantonalen Konzession des regionalen, öffentlichen Verkehrs ist. Der Grosse Rat nahm 2025 eine Motion an, die den Kanton verpflichtete, sich künftig auch an touristischen Linien finanziell zu beteiligen. Nach heutiger Einschätzung dürfte das frühestens ab dem Jahr 2030 möglich sein. Um das gut genützte Angebot (2025: 6301 Nutzer) im bisherigen Rahmen weiterzuführen und nicht zu gefährden, ist für die nächsten zwei Jahre ein Rahmenkredit zu sprechen.
Nach Vorprüfung durch die Infrastrukturkommission wird zur Sicherstellung der Linie für zwei Jahre 2027 und 2028 zusammen ein Rahmenkredit von Fr. 407’000.– benötigt. Der Gemeinderat hiess diesen gut zuhanden des fakultativen Finanzreferendums gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 22. September bis 22. Oktober 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel (Koord. 2 588 050 1 146 695/ 2 587 977 1 147 431)
Dauer: Dienstag, 6. Oktober 2026, 19.30 Uhr, bis Mittwoch, 7. Oktober 2026, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen, 8. September 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 23. September bis 23. Oktober 2026 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namensverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Saanen, 22. September 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Fussgängerbrücke Gütscheli, Gstaad, Ersatzneubau, Investitionskredit von Fr. 260’000.–
Die Fussgängerbrücke im Gütscheli führt über den Louwibach und ist in allen Teilen in einem schlechten Zustand und muss ersetzt werden. Zudem genügt der Abflussquerschnitt den heutigen Anforderungen an den Hochwasserschutz nicht mehr. Dies erfordert, dass die Widerlager der neuen Brücke weiter auseinander liegen müssen. Nach Vorprüfung durch die Infrastrukturkommission beschloss der Gemeinderat den Ersatzneubau der Fussgängerbrücke und eine Krediterhöhung von bestehend Fr. 25’000.– um Fr. 235’000.– auf insgesamt Fr. 260’000.–.
Nach Vorprüfung durch die Infrastrukturkommission wird ein Investitionskredit von Fr. 260’000.– benötigt. Der Gemeinderat hiess diesen gut zuhanden des fakultativen Finanzreferendums gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 22. September bis 22. Oktober 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Wimmis Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel (Koord. 2 585 851 1 148 733/ 2 586 310 1 148 872)
Dauer: Dienstag, 6. Oktober 2026, 18.00 Uhr, bis Mittwoch, 7. Oktober 2026, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen, 8. September 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bau- und Gastgewerbepublikation
eBau Nummer 2026-8519
Bauherrschaft: Grand Hotel Park SA, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Waldhaus und Neubau BBQ-Hütte
Öffnungszeiten: während der gesetzlichen Öffnungszeiten
Standort: Wispilenstrasse 29, Gstaad, Parzelle Nr. 462, Überbauungsordnung 27, Parkhotel, Gewässerschutzbereich Au
Hinweise: Die Bauherrschaft ersucht um einen vorzeitigen Baubeginn. Ohne anderslautenden Gegenbericht der Behörden gilt die Zustimmung als erteilt.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 23. Oktober 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291660 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-006.001
(eBau-Nr. 2023-1419)
Baugesuchsteller: David Haldi, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Vergrösserung einer Wohnung innerhalb des bestehenden Gebäudes (bewilligt am 24. Mai 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Dacheindeckung ersetzen und zusätzlich 60mm Aufdachdämmung
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 3, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 851
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 22. September bis 23. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2026-071.001
(eBau-Nr. 2026-9204)
Baugesuchstellerin: Gabrielle Lüscher-Engi, Angensteinstrasse 33, 4052 Basel
Vertreter/Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ausbau Untergeschoss, Einbau Wärmepumpe, Ersatz Ölheizung
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Neubau Fenster in Dusche Untergeschoss
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 1, 3792 Saanen
Parzelle: 1511
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 22. September bis 22. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 22. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-115
(eBau-Nr. 2026-12412)
Baugesuchsteller: Hans Schopfer, Dählweidweg 4, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Mistplatz
Strasse/Ort: Dählweidweg 4, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2632
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. September bis 16. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-093
(eBau-Nr. 2026-7629)
Baugesuchsteller: Conroy Widmer, Gschwendmatteweg 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Wärmeerzeugung durch eine Luft-Wasser Wärmepumpe
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg 19, 3780 Gstaad
Parzelle: 5646
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Heizungswechsel
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 15. September bis 15. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-033.004
(eBau-Nr. 2022-1778)
Baugesuchstellerin: Mary Louise Charlotte Wennberg, Wispilenstrasse 36, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung bestehendes Chalet (bewilligt am 4. April 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse interne Grundrissanpassungen und Anpassungen der Umgebungsgestaltung (teilweise bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 36, 3780 Gstaad
Parzelle: 4765
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 15. September bis 15. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-128.002
(eBau-Nr. 2024-7812)
Baugesuchsteller: Rieder Bau und Immobilien AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau Mehrfamilienhaus mit unterirdischen Nebenräumen und Autoeinstellhalle (bewilligt am 9. Juli 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf den Autoaufzug und die Autoeinstellhalle im Untergeschoss sowie die Verkleinerung des zweiten Untergeschosses. Neue Garage im Erdgeschoss und diverse Anpassungen des Grundrisses und der Fassaden
Strasse/Ort: Spitzhornweg 14, 3792 Saanen
Parzelle: 3262
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 15. September bis 15. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-139.001
(eBau-Nr. 2025-3966)
Baugesuchsteller: Dale Koetser, Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bofor Design Gmbh, Francesca Alder-Schweizer, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen
Bauvorhaben: Umnutzung Gartenhausanbau zu Schlafzimmer (bewilligt am 2. April 2026)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Neue Fenstereinteilung
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5730
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 15. September bis 15. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-113
(eBau-Nr. 2026-14097)
Baugesuchsteller: EBL Genossenschaft Elektra Baselland, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Thomas Gruber, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neue Erschliessung Fernwärme an Le Rosey
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg, 3780 Gstaad
Parzellen: 3067, 6048, 6136, 6637
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Eisenbahnareal, ÜO-Nr. 85 «Le Rosey»
Nutzungsart: Leitungsbau
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 15. September bis 15. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-117
(eBau-Nr. 2026-14578)
Baugesuchstell: Rolf Steiner, Untere Riedstrasse 20, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden ÖIheizung mit aussen aufgestellter Luft/Wasserwärmepumpe und Umnutzung des ehemaligen Tankraumes zum Nebenraum/Sportgerätedepot
Strasse/Ort: Untere Riedstrasse 20, 3780 Gstaad
Parzelle: 5673
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Heizungswechsel
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 15. September bis 15. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-108
(eBau-Nr. 2026-13333)
Baugesuchsteller: John Michael JR Gearon, 3350 Riverwood Parkway, Suite 425, 30339 Atlanta GA 30339 USA
Vertreter/Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnhaus. Anpassung der Einteilung der Wohnungen, Einbau von Klimaanlage (Aussengerät mit Holzverkleidung)
Strasse/Ort: Neue Matteweg 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 4285
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 36 KEnG Ausnahme zu den Vorschriften der Energienutzung
Einsprachefrist: vom 15. September bis 16. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-154.001
(eBau-Nr. 2023-18874)
Baugesuchsteller: Konrad Rothenbühler, Marianne Lenz-Rothenbühler, Holligerhof 8 / 510, 3008 Bern
Projektverfasser: Joris Rothenbühler, Weyermannsstrasse 28, 3008 Bern
Bauvorhaben: Fassadendämmung zur Sanierung des Wohnteils (bewilligt am 4. März 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf Aussentreppe, neues Dachfenster, neue Position des Fensters auf der Südfassade, Weglassen von Fensterläden auf der Südund Westfassade, Anpassung der Fassadenschalung des Schopfs
Strasse/Ort: Büelstrasse 15, 1657 Abländschen
Parzelle: 5772
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. September bis 16. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-112
(eBau-Nr. 2025-16344)
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Ausbau vom bestehenden Wohnhaus
Strasse/Ort: Bodenstrasse 38, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 1575
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. September bis 16. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung

