AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
06.10.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2026-130
(eBau-Nr. 2026-16247)
Baugesuchsteller: Albert Nahas, Gütschihaltestrasse 8, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Mathias ...
Gemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2026-130
(eBau-Nr. 2026-16247)
Baugesuchsteller: Albert Nahas, Gütschihaltestrasse 8, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Mathias Reuteler, Bodenstrasse 6, 3783 Grund b. Gstaad;
Bauvorhaben: Zusammenlegung der zwei Wohnungen im Erdgeschoss
Strasse/Ort: Gütschihaltestrasse 8, 3792 Saanen;
Parzelle: 5643
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Artikel.10 ZWG
Einsprachefrist: vom 6. Oktober 2026 bis 5. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 6. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-048
(eBau-Nr. 2025-3543)
Baugesuchsteller: Delia Siegenthaler, Am Bach 3, 3264 Diessbach b. Büren
Projektverfasserin: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses
Strasse/Ort: Berschelstrasse 7, 3780 Gstaad
Parzellen: 43, 150
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Artikel. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand (Leitungsbau), Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer;
Einsprachefrist: vom 6. Oktober 2026 bis 6. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-11812
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Seestrasse 7, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Ersatzneubau der Fussgängerbrücke über den Louibach «Gütschelibrücke»
Standort: Gütscheli, 3780 Gstaad, Parzellen Nrn. 1760, 4944, 4061. Zone: Landwirtschaftszone/Wohn-/Gewerbezone, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen innerhalb Gewässerraum
– Bauen ausserhalb Baugebiet
– Eingriffe in Ufervegetation
– Beseitigung Ufervegetation
– Nichtforstliche Kleinbaute in Wald
– Fischereirechtliche Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Gewässer
– Überdecken von Fliessgewässern
Auflage- und Einsprachefrist: 6. November 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294492 . Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Bau- und Gastgewerbepublikation
Bauherrschaft: Cassie Senn, Mättelistrasse 4, 3792 Saanen vertreten durch Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Haus, Umnutzung, Betreiben eines Bistros und eines Ladenlokals
Öffnungszeiten Bistro und Laden:
während der gesetzlichen Öffnungszeiten
Standort: Mättelistrasse 4, Saanen, Parzelle Nr. 7235, Dorfkernzone, UeO Sanona, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand
Auflage- und Einsprachefrist: bis 6. November 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/296210
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Bau- und Gastgewerbepublikation
eBauNr. 2026-11563
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben:
– Landhaus Saanen: Fensterersatz Hotelzimmer, Treppenhaus und Saal
– Ersatz Haupteingangstüre und Ersatz Windfangtüre Restaurant
Standort: Dorfstrasse 74, Saanen, Parzelle Nr. 2647, Hotelzone D14, UeO 68 Sanona, Gewässerschutzbereich Au, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe B Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis 30. Oktober 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294063 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-124
(eBau-Nr. 2026-15349)
Baugesuchsteller: Kilian Oehrli, Lauenenstrasse 139, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Ryter Haustechnik AG, Marius Bolli, Unterbortstrasse 34, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Technische Anlage, Heizungsersatz, neu aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 139, 3780 Gstaad
Parzelle: 478
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Heizungsersatz
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 29. September bis 29. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-122
(eBau-Nr. 2026-15405)
Baugesuchsteller: Chesery AG Gstaad, Gsteigstrasse 70, 3780 Gstaad
Vertreter: Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neuer Eingang an der Frontfassade zum Ladenlokal sowie neue Türverbindung zum Treppenhaus/Lagerbereich
Strasse/Ort: Alte Lauenenstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 2735
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 29. September bis 29. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-083.001
(eBau-Nr. 2024-11337)
Baugesuchsteller: Alpentraum AG, Hans Horlacher, Archivstrasse 18, 3005 Bern
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienchalet mit Einstellhalle und Wellnessbereich, temporäre Bauplatzinstallation ausserhalb der Bauzone (bewilligt am 1. Oktober 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Grundriss-, Fassaden- und Volumenanpassungen; Anpassung der Umgebungsgestaltung; Verzicht auf Verlegung des Fusswegs
Strasse/Ort: Schönriedstrasse 28, 3792 Saanen
Parzellen: 5186, 5185, 1522
Nutzungszone: Wohnzone W3a 100%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Gewässerschutzbereich: üB
Einsprachefrist: vom 29. September bis 29. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 29. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-079.001
(eBau-Nr. 2023-14290)
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung und interner Umbau des Grand Hotel Park sowie bauliche Umnutzung von Hotelzimmern in sechs Wohnungen (bewilligt am 30. November 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige interne Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzelle: 462
Nutzungszone: bestehende ÜO-Nr. 27 «Park Hotel»
Nutzungsart: Hotel
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 29. September bis 29. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. September 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Bergregion Obersimmental-Saanenland
Regionaler Richtplan Verarbeitungs- und Lagerstandorte Energie-, Wald- und Nassholz
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den von der Geschäftsleitung der Bergregion Obersimmental-Saanenland am 19. November 2025 beschlossenen Regionalen Richtplan Verarbeitungs- und Lagerstandorte Energie-, Wald- und Nassholz in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 30. Juni 2026 genehmigt.
Die Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid ist am 21. August 2026 ungenutzt verstrichen. Damit ist der Regionale Richtplan Verarbeitungs- und Lagerstandorte Energie-, Wald- und Nassholz mit Datum vom 30. Juni 2026 in Kraft getreten (Art.110 BauV vom 6. März 1985 resp. Art. 45 GV vom 16. Dezember 1998).
Bergregion Obersimmental-Saanenland
Kanton Bern
Seilbahnrechtliches Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren (ord. Verfahren mit UVP)
Planvorlage der Bergbahnen Destination Gstaad AG betreffend den Bau und Betrieb der 10er Kabinenbahn Schönried–Horneggli–Hornberg sowie der 6er-Sesselbahnen Saanenwald–Horeflue und Gfell–Horeflue
Kanton Bern, Gemeinde Saanen
Gemeinde: Saanen
Gesuchstellerin: Bergbahnen Destination Gstaad AG, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Gegenstand: Bau und Betrieb folgender Seilbahnen:
– 10er-Kabinenbahn Schönried– Horneggli–Hornberg als Ersatz für bestehende 3er-Sesselbahn (Baujahr 1984) mit verlängerter und leicht angepasster Linienführung. Förderleistung von 2200 P/h, 14 Stützen.
Talstation Schönried: 1243m ü.M., Bergstation Hornberg: 1820m ü.M.
Ganzjahresbetrieb mit Berg- und Talförderung, Fahrten bei Dunkelheit, Transport von Sportgeräten, Konvoibetrieb.
– 6er-Sesselbahn Saanenwald–Horeflue als Ersatz für bestehende 3er-Sesselbahn (Baujahr 1986) mit seitlich verschobener Linienführung. Förderleistung von 2600 P/h, 18 Stützen.
Talstation Saanenwald: 1417m ü.M., Bergstation Horeflue: 1892m ü.M.
Ganzjahresbetrieb mit Bergförderung, Transport von Sportgeräten.
– 6er-Sesselbahn Gfell–Horeflue, Neubau. Förderleistung von 1400 P/h, sechs Stützen. Talstation Gfell: 1743m ü.M., Bergstation Horeflue: 1882m ü.M. Winterbetrieb mit Bergförderung, Transport von Sportgeräten.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Projektbestandteile: Als Projektbestandteile des Seilbahnvorhabens gelten folgende Infrastrukturen bzw. Bauarbeiten:
– Installationsplätze, Baupisten, Werkleitungsgraben
– Neubau Trafostationen, Leitungsumlegung Talstation Schönried
– Parkhaus und Mitarbeiterwohnungen Talstation Schönried
– Rückbau folgender Anlagen: Sesselbahn Schönried–Horneggli (mit Ausnahme der alten Bergstation: Stromversorgung und Garage im Untergeschoss, Umnutzung zu Picknickraum im Erdgeschoss), Sesselbahn Saanenwald–Hornberg (mit Ausnahme der bestehenden Bergstation: Stromversorgung und Werkstatt im Untergeschoss, Umnutzung zu Picknickraum im Erdgeschoss), Bügellift Hornberg–Horeflue.
Weitere Einzelheiten dazu sind der öffentlichen Planauflage zu entnehmen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), dem Seilbahngesetz (SebG, SR 743.01) und den Artikeln 11 ff. der Seilbahnverordnung (SebV, SR 743.011), subsidiär nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
UVP-Pflicht: Seilbahnprojekte im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren sind gemäss Ziffer 60.1 zum Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) UVP-pflichtig. Die Gesuchstellerin hat den Projektunterlagen einen Umweltbericht gemäss Art. 8a UVPV beigelegt.
Ausnahmebewilligungen: Für den Bau der Anlagen werden folgende Ausnahmebewilligungen beantragt:
– Rodungsbewilligung (1711 m2 temporär, 6308 m2 definitiv)
– Bewilligung für Unterschreitung des Waldabstands
– Niederhaltung (Bewilligung für nachteilige Nutzung des Waldes)
– Wasserbaupolizeiliche Bewilligung für Bauten in Gewässernähe
– Bewilligung für das temporäre Abdrainieren oder Abpumpen des Grundwassers während der Bauphase
– Bewilligung für Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation
– Bewilligungen für Eingriffe in Flachmoore von nationaler Bedeutung, in Feuchtgebiete von regionaler Bedeutung, in Trockenstandorte von regionaler Bedeutung, in schützenswerte Lebensräume, in Bestände geschützter Pflanzen und in Lebensräume geschützter Tiere
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 12. Oktober 2026 bis 10. November 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Saanen eingesehen werden.
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert. Die Aussteckung erfolgt nach Massgabe des Aussteckungskonzepts in den Gesuchsunterlagen.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 16 SebG i. V. m. Art. 18c Abs. 2 EBG).
Bern, 29. September 2026
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
