AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
13.10.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2026-098
(eBau-Nr. 2026-9410)
Erneute Publikation
Baugesuchsteller: Genossenschaft Migros Aare, Tim König, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl
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Gemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2026-098
(eBau-Nr. 2026-9410)
Erneute Publikation
Baugesuchsteller: Genossenschaft Migros Aare, Tim König, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl
Projektverfasser: Scioscia Engineering GmbH, Konradstrasse 21, 4600 Olten
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Wärmeerzeugung Öl durch Holzfeuerung (Pellet) mit Erhöhung des Kamins Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 3/5, 3780 Gstaad
Parzellen: 6047, 6145
Nutzungszone: Kernzone K/Ortbildgestaltungsbereich Gstaad
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 12. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die Profile und die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-125
(eBau-Nr. 2026-9255)
Baugesuchsteller: Adolf Annen, Gsteigstrasse 101, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Unterstand, Instandstellung bestehender Bewirtschaftungsweg (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Berschelstrasse 7a, 3780 Gstaad
Parzelle: 43
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Baute, Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone,
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand,
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 13. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-108
(eBau-Nr. 2025-11215)
Baugesuchstellerin: Katharina Franzen, Wiestistrasse 7, 3920 Zermatt
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus mit Heizungsersatz und Einbau von zwei Giebeln
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 24, 3780 Gstaad
Parzelle: 4299
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 12. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-096.001
(eBau-Nr. 2022-10691)
BaugesuchstellerIn: Emilienne Azoulay, Schwaberiedstrasse 18, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Beat Wampfler, Solsanastrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umnutzung bestehende Scheune mit Stall zu Atelier mit WC und Lagerraum (bewilligt am 27. Oktober 2022).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Schwaberiedstrasse 18a, 3792 Saanen
Parzelle: 7205
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung Ökonomiegebäude
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Üb
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 13. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-134
(eBau-Nr. 2026-9336)
Baugesuchstellerin: Davina Teodorani Fabbri, Gsteigstrasse 29, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines Cheminées sowie die Erstellung von zwei zusätzlichen Fenstern
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzelle: 750
Nutzungszone: UeO 48 Wohnzone Rütti
Nutzungsart: Einbau eines Cheminées
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 12. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung
eBau-Nr. 2024-18382
Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, c/o T&R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Lukas Breu von Breu Steiner Rechtsanwälte, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach architekten ag, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von sieben Mehr familienhäuern mit 63 Wohnungen und einer Einstellhalle sowie Verlegung der Ebnitmattestrasse
Nutzungsart: Erstwohnungen
Die Projektänderung umfasst den Strassenverlauf Detailerschliessung, Aussenparkplätze, Wendeplätze, Containerunterstand, Gemeinschaftshaus und kleine, interne Grundrissanpassungen
Standort: Ebnitmattestrasse 5/7/9/11/ 15/17/19/15a/5a/5b, Gstaad, Parzellen Saanen-Gbbl. Nrn. 6620, 1486, 7153, 541, Wohnzone W3b 100%/Landwirtschaftszone LWZ
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen in der Landwirtschaftszone, temporäre Lager- und Depotfläche, Verschiebung Strasse
– Parkplätze im Strassenabstand
Auflage- und Einsprachefrist: bis 13. November 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances/295042
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. November 2026, 11 Uhr, Kirche St. Josef, Gstaad
Traktanden:
1. Begrüssung, Genehmigung der Traktanden
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeindever sammlung vom 14. Juni 2026
4. Budget und Steuerfuss 2027
5. Wahl Gemeindeleiter
6. Orientierung Neubau Pfarrhaus Gstaad
7. Verschiedenes
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2026 sowie das Budget 2027 können an folgenden Orten eingesehen werden:
– Pfarramtssekretariat, Gstaad, Tel. 033 744 11 41
– Eva Regli, Zweisimmen, Tel. 033 722 33 23
– Michèle Kuhnen, Lenk, Tel. 033 733 18 27 Gstaad, im Oktober 2026
Der Kirchgemeinderat
Bortgässli, Saanen
Komplettsperrung des Wander-/ Fusswegs infolge Sicherheitsholzerei
Am Bortgässli werden vom 19. Oktober bis 30. Oktober 2026 Holzerntearbeiten durchgeführt. Der Wander-/ Fussweg ist während dieser Zeit für die Öffentlichkeit nicht begehbar.
Witterungsbedingt können diese Sicherheitsmassnahmen verschoben werden.
Auskunft erteilt der Werkhof Saanen, Tel. 033 748 93 99.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Abteilung Infrastrukturen Saanen
Verkehrssperrung
Hornbergstrasse, Abschnitt Hüenerspil
Ort: MOB-Bahnübergang Gruben
Dauer: 19. Oktober 20266 – ca. Mitte November 2026
Zeit: Werktags von 7.30 bis 17.30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom 19. Oktober 2026 bis ca. Mitte November 2026 erfolgen Strassensanierungs- und Böschungssicherungsarbeiten an der Hornbergstrasse im Abschnitt Hüenerspil. Während der Bauarbeiten ist die Durchfahrt für den gesamten Fahrverkehr gesperrt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Whatsapp-Kanal. Diesen können Sie über den folgenden QR-Code aufrufen.
Wir bitten die betroffene Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Die Bauherrschaft Alpweggenossenschaft Hornberg
Baugesuch Nr. 2026-130
(eBau-Nr. 2026-16247)
Baugesuchsteller: Albert Nahas, Gütschihaltestrasse 8, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Mathias Reuteler, Bodenstrasse 6, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Zusammenlegung der zwei Wohnungen im Erdgeschoss
Strasse/Ort: Gütschihaltestrasse 8, 3792 Saanen
Parzelle: 5643
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Einsprachefrist: vom 6. Oktober 2026 bis 5. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 6. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-048
(eBau-Nr. 2025-3543)
Baugesuchsteller: Delia Siegenthaler, Am Bach 3, 3264 Diessbach b. Büren
Projektverfasserin: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses
Strasse/Ort: Berschelstrasse 7, 3780 Gstaad
Parzellen: 43, 150
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand (Leitungsbau), Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 6. Oktober 2026 bis 6. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-11812
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Seestrasse 7, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Ersatzneubau der Fussgängerbrücke über den Louibach «Gütschelibrücke»
Standort: Gütscheli, 3780 Gstaad, Parzellen Nrn. 1760, 4944, 4061. Zone: Landwirtschaftszone/Wohn-/Gewerbezone, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen innerhalb Gewässerraum
– Bauen ausserhalb Baugebiet
– Eingriffe in Ufervegetation
– Beseitigung Ufervegetation
– Nichtforstliche Kleinbaute in Wald
– Fischereirechtliche Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Gewässer
– Überdecken von Fliessgewässern
Auflage- und Einsprachefrist: 6. November 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294492 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Bau- und Gastgewerbepublikation
Bauherrschaft: Cassie Senn, Mättelistrasse 4, 3792 Saanen vertreten durch Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Haus, Umnutzung, Betreiben eines Bistros und eines Ladenlokals
Öffnungszeiten Bistro und Laden:
während der gesetzlichen Öffnungszeiten
Standort: Mättelistrasse 4, Saanen, Parzelle Nr. 7235, Dorfkernzone, UeO Sanona, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand
Auflage- und Einsprachefrist: bis 6. November 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/296210 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1958
eBau-Nr. 2026-16846
Bauherrschaft: Fritz Bettler-Thoenen und Manuela Thoenen Bettler, Saalistrasse 15, 3785 Gsteig
Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Fitnessraums im Untergeschoss in ein Studio mit Küche (nachträgliches Baugesuch)
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Saalistrasse 15
Flurname: Boden
Parzelle: 1609
Nutzungszone: Wohn-/Gewerbezone WG3
Ausnahmen: Art. 66 Kant. Bauverordnung für die Realisierung von Wohnraum unterhalb des fertigen Terrains
Einsprachefrist: vom 13. Oktober bis 12. November 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 7. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Erneuerungswahlen per 1. Januar 2027
Für die Besetzung des noch offenen Gemeinderatssitzes bei den Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2027 ist bis zum Ablauf der Frist nur ein einziger Wahlvorschlag eingegangen:
– von Siebenthal Urs, 1980, Feutersoey, neu
Indem für diese Wahl nicht mehr Wahlvorschläge eingereicht wurden, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglements der Einwohnergemeinde Gsteig die oben aufgeführte Person für eine Amtsdauer von vier Jahren ab 1. Januar 2027 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Somit entfällt der für den 29. November 2026 vorgesehene Wahlgang.
Der Gemeinderat
Öffentliche Planauflage
Änderung Zonenplan Feutersoey Umzonung Parzelle Nr. 1462 von Gewerbezone G in Wohn-/Gewerbezone WG3
Der Gemeinderat Gsteig bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 1. Juni 1985 (BauG) folgende Unterlagen zur Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage:
– Änderung Zonenplan 1:2’000 vom 8. Oktober 2026
– Erläuterungsbericht vom 8. Oktober 2026
– Vorprüfungsbericht vom 29. Mai 2026
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 13. Oktober bis 13. November 2026 in der Gemeindeverwaltung Gsteig während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Auf Wunsch können einzelne Unterlagen bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde unter www.gsteig.ch heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Gsteig, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).
Gsteig, 12. Oktober 2026
Der Gemeinderat
