AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
20.10.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Misko Swiss Sàrl, Untergstaadstrasse 3, 3780 Gstaad, CHE- 217.860.963
Datum der Konkurseröffnung: 24. Juli 2026
Datum der ...
Gemeinde Saanen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Misko Swiss Sàrl, Untergstaadstrasse 3, 3780 Gstaad, CHE- 217.860.963
Datum der Konkurseröffnung: 24. Juli 2026
Datum der Konkurseinstellung: 28. September 2026
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 3. November 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 14. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-120
(eBau-Nr. 2026-14820)
Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Chalets Unterbortstrasse 17/19 und Neubau von zwei Mehrfamilienchalets
Strasse/Ort: Unterbortstrasse 17/19, 3792 Saanen
Parzellen: 4664, 4681, 6210
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. Oktober bis 20. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-140
(eBau-Nr. 2025-16556)
Baugesuchsteller: Immo-Real AG, c/o Fidura Services AG, Gotthardstrasse 20, 6300 Zug; Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad; Matti Immobilien AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad; AC Developments AG, Bahnhofstrasse 12, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Zweifamilienchalet
Strasse/Ort: Bissenstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzellen: 2138, 4756, 6989, 7219
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone (Bauinstallationsplatz)
– Art. 80/81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. Oktober bis 20. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-107
(eBau-Nr. 2024-9719)
Baugesuchsteller: Institut le Rosey, Christophe Gudin, Château du Rosey, 1180 Rolle
Vertreter: Christian Hauswirth, Mattenstrasse 84, 3780 Gstaad
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Christian Hauswirth, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Chalet Rex an gleicher Stelle in gleicher Dimension, Neubau Heizzentrale und Fernheizungsleitungen
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 1, 3780 Gstaad
Parzellen: 419, 2980, 2346, 4851
Nutzungszone: Kernzone K, Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG, Speisesaal und Beherbergung für Schüler des Instituts «Le Rosey»
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 20. Oktober bis 19. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-098
(eBau-Nr. 2026-9410)
Erneute Publikation Baugesuchsteller: Genossenschaft Migros Aare, Tim König, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl
Projektverfasser: Scioscia Engineering GmbH, Konradstrasse 21, 4600 Olten
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Wärmeerzeugung Öl durch Holzfeuerung (Pellet) mit Erhöhung des Kamins Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 3/5, 3780 Gstaad
Parzellen: 6047, 6145
Nutzungszone: Kernzone K/Ortbildgestaltungsbereich Gstaad
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 12. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die Profile und die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-125
(eBau-Nr. 2026-9255)
Baugesuchsteller: Adolf Annen, Gsteigstrasse 101, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Unterstand, Instandstellung bestehender Bewirtschaftungsweg (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Berschelstrasse 7a, 3780 Gstaad
Parzelle: 43
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Baute, Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone,
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand,
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 13. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-108
(eBau-Nr. 2025-11215)
Baugesuchstellerin: Katharina Franzen, Wiestistrasse 7, 3920 Zermatt
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus mit Heizungsersatz und Einbau von zwei Giebeln
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 24, 3780 Gstaad
Parzelle: 4299
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 12. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-096.001
(eBau-Nr. 2022-10691)
BaugesuchstellerIn: Emilienne Azoulay, Schwaberiedstrasse 18, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Beat Wampfler, Solsanastrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umnutzung bestehende Scheune mit Stall zu Atelier mit WC und Lagerraum (bewilligt am 27. Oktober 2022).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Schwaberiedstrasse 18a, 3792 Saanen
Parzelle: 7205
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung Ökonomiegebäude
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Üb
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 13. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-134
(eBau-Nr. 2026-9336)
Baugesuchstellerin: Davina Teodorani Fabbri, Gsteigstrasse 29, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines Cheminées sowie die Erstellung von zwei zusätzlichen Fenstern
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzelle: 750
Nutzungszone: UeO 48 Wohnzone Rütti
Nutzungsart: Einbau eines Cheminées
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 13. Oktober 2026 bis 12. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung
eBau-Nr. 2024-18382
Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, c/o T&R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Lukas Breu von Breu Steiner Rechtsanwälte, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach architekten ag, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von sieben Mehr familienhäuern mit 63 Wohnungen und einer Einstellhalle sowie Verlegung der Ebnitmattestrasse
Nutzungsart: Erstwohnungen
Die Projektänderung umfasst den Strassenverlauf Detailerschliessung, Aussenparkplätze, Wendeplätze, Containerunterstand, Gemeinschaftshaus und kleine, interne Grundrissanpassungen
Standort: Ebnitmattestrasse 5/7/9/11/ 15/17/19/15a/5a/5b, Gstaad, Parzellen Saanen-Gbbl. Nrn. 6620, 1486, 7153, 541, Wohnzone W3b 100%/Landwirtschaftszone LWZ
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen in der Landwirtschaftszone, temporäre Lager- und Depotfläche, Verschiebung Strasse
– Parkplätze im Strassenabstand
Auflage- und Einsprachefrist: bis 13. November 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances/295042
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1958
eBau-Nr. 2026-16846
Bauherrschaft: Fritz Bettler-Thoenen und Manuela Thoenen Bettler, Saalistrasse 15, 3785 Gsteig
Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Fitnessraums im Untergeschoss in ein Studio mit Küche (nachträgliches Baugesuch)
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Saalistrasse 15
Flurname: Boden
Parzelle: 1609
Nutzungszone: Wohn-/Gewerbezone WG3
Ausnahmen: Art. 66 Kant. Bauverordnung für die Realisierung von Wohnraum unterhalb des fertigen Terrains
Einsprachefrist: vom 13. Oktober bis 12. November 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 7. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Ordentliche Gemeindeversammlung, 21. November 2026, 13.30 Uhr, in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen
Alle Stimmberechtigten sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
Traktanden
1. Wahlen
Wahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderats
2. Budget 2027
– Orientierung über den Finanzplan 2026–2031
– Festsetzung Steueranlagen und Gebührenansätze, Genehmigung Budget 2027
3. Fernwärmeversorgung Schulhaus Lauenen
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 540’500.– für die Heizungssanierung
4. Verschiedenes
Präsentation neues Gemeindeleitbild
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Lauenen, 20. Oktober 2026
Der Gemeinderat Lauenen
