AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
27.10.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Feuerwehrreglement: Anpassungen
Im Feuerwehrreglement müssen einige Begriffe sprachlich aktualisiert werden. Materielle Änderungen hat das am Inhalt keine zur Folge. Diese Anpassungen erfordern die Genehmigung im ...
Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Feuerwehrreglement: Anpassungen
Im Feuerwehrreglement müssen einige Begriffe sprachlich aktualisiert werden. Materielle Änderungen hat das am Inhalt keine zur Folge. Diese Anpassungen erfordern die Genehmigung im fakultativen Referendum. Im Reglement werden konkret folgende sprachlichen Anpassungen vorgenommen:
– 17, Abs. 2, statt der Voranschlagsgenehmigung neu des Budgets
– 25 und Titel, statt Stab neu Kommando, statt FW-Stab neu Das Kommando, statt Löschzug neu Pikett, Fachleiter wird durch Fachbereichsleiter ersetzt. Dazu wird neu eingefügt in der Aufzählung nach dem FW-Kommandanten, FW-Kommandanten-Stv., …
– 26, statt Funktionendiagramm neu Pflichtenheft
Information und Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern stellt kantonsweit das Modell der Übungstätigkeit/Trainingsplanung der Feuerwehren ab nächstem Jahr um. Das hat Auswirkungen aufs Feuerwehrreglement und vor allem auf die Reglementsanhänge. Ebenfalls wird die Entschädigung vereinheitlicht zur besseren Transparenz und Nachvollziehbarkeit (Entschädigung je Stunde Fr. 40.– statt je Übung). Die entsprechenden Mehrkosten von Fr. 30’000.– werden ins Budget 2027 eingestellt. Weiter wird ein neues, aktuelles Organigramm eingefügt und im Anhang 4 die Änderungen gemäss Gebäudeversicherung übernommen. All diese Änderungen in den Anhängen verabschiedete der Gemeinderat bereits in eigener Kompetenz. Sie werden ab 1. Januar 2027 gelten.
Nach Antrag durch die Sicherheitskommission hat der Gemeinderat den vorerwähnten Reglementsanpassungen zugestimmt z. H. des fakultativen Reglementsreferendums gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 27. Oktober bis 27. November 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2022-164
(eBau-Nr. 2022-18993)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller: Sebastian Ferrer Funke, Hubelstrasse 67, 3778 Schönried
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben:
– Anbau unterirdische Nebenräumlichkeiten im ersten. Untergeschoss, Anpassung Umgebung, Erstellen neuer Toranlage (bewilligt am 16.
Oktober 2023)
– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre bis längstens 15. November2028
Strasse/Ort: Hubelstrasse 67, 3778 Schönried
Parzelle: 3814
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche/Umgebungsgestaltung
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 26. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-025
(eBau-Nr. 2026-16978)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Ueli Müllener, Grubenstrasse 123, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Stafel und Neubau Weidestall mit Wohnung (bewilligt am 29. Juli 2022)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre bis längstens 27. August 2027
Strasse/Ort: Horevorschessweg 4, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 1380
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute mit Wohnteil
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 27. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-137
(eBau-Nr. 2026-16945)
Baugesuchsteller: Gstaad Spirit GmbH, Alte Lauenenstrasse 14, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Bodenstrasse 6, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung von Käselager zu Steuerlager ohne bauliche Massnahmen mit Brandschutz-Ertüchtigungen.
Strasse/Ort: Flugplatzstrasse 9b, 3792 Saanen
Parzelle: 3376
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 27. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-036.001
(eBau-Nr. 2026-14972)
Baugesuchsteller: Simon Dubi, Grubenstrasse 125, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Anbau Scheunendach und Neubau Mistplatz
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung und Ergänzung der Stützmauern des Mistplatzes
Strasse/Ort: Grubenstrasse 123, 3778 Schönried
Parzelle: 1216
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 27. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2026-059.001
(eBau-Nr. 2026-7593)
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf Kreuzfirst bei Haus A, damit verbundene Anpassung des Grundrisses im Dachgeschoss und Einbau zusätzlicher Fenster in der Süd- und Nordfassade
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportionen
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 26. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-126
(eBau-Nr. 2026-4542)
Baugesuchsteller: Livia und Aurel Bacs Russo, Sonnigemattestrasse 10, 3778 Schönried
Vertreter: Matti Management GmbH, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anpassungen an Chalet Maggiolino mit Erweiterung Garage, Anbau Erdgeschoss und Einbau Dachgiebel
Strasse/Ort: Sonnigemattenstrasse 10, 3778 Schönried
Parzelle: 3934
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 26. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-120
(eBau-Nr. 2026-14820)
Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Chalets Unterbortstrasse 17/19 und Neubau von zwei Mehrfamilienchalets
Strasse/Ort: Unterbortstrasse 17/19, 3792 Saanen
Parzellen: 4664, 4681, 6210
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. Oktober bis 20. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-140
(eBau-Nr. 2025-16556)
Baugesuchsteller: Immo-Real AG, c/o Fidura Services AG, Gotthardstrasse 20, 6300 Zug; Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad; Matti Immobilien AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad; AC Developments AG, Bahnhofstrasse 12, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Zweifamilienchalet
Strasse/Ort: Bissenstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzellen: 2138, 4756, 6989, 7219
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone (Bauinstallationsplatz)
– Art. 80/81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. Oktober bis 20. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-107
(eBau-Nr. 2024-9719)
Baugesuchsteller: Institut le Rosey, Christophe Gudin, Château du Rosey, 1180 Rolle
Vertreter: Christian Hauswirth, Mattenstrasse 84, 3780 Gstaad
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Christian Hauswirth, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Chalet Rex an gleicher Stelle in gleicher Dimension, Neubau Heizzentrale und Fernheizungsleitungen
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 1, 3780 Gstaad
Parzellen: 419, 2980, 2346, 4851
Nutzungszone: Kernzone K, Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG, Speisesaal und Beherbergung für Schüler des Instituts «Le Rosey»
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 20. Oktober bis 19. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Lauenen
Freundliche Einladung zur
ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Sonntag, 29. November 2026 circa 10.45 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche Lauenen
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2026
2. Finanzplan 2026–2031
3. Budget 2027
4. Wahlen a) Wahl zweier Mitglieder in den Kirchgemeinderat b) Wiederwahl Kirchgemeinderat: Stephan Addor, Kirchgemeinderatspräsident, dritte Amtszeit c) Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan: Nicole Perreten, Silvia Reichenbach
6. Information Stand Akkustik, Technik und Licht Kirche Lauenen
7. Verschiedenes
Der Kirchgemeinderat Lauenen, 19. Oktober 2026
