AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
03.11.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Bekanntmachung Personalverordnung, Anhang
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Saanen an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 im ...
Gemeinde Saanen
Bekanntmachung Personalverordnung, Anhang
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Saanen an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 im Anhang der Personalverordnung Änderungen erlassen hat. Im Anhang wurden unter dem Titel Pauschale Funktionsentschädigungen bei den Praxisbildnerinnen und Praxisbildner Änderungen vorgenommen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, erhoben werden.
Der Gemeinderat Saanen
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung Zonenplan Nrn. 3 und 4 und Baureglement, Zone mit Planungspflicht B3A «Alpenblick» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 27. Oktober 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat, eingesehen werden. Saanen, den 27. Oktober 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Achtung: letzter Einsammeldienst Grüngut 2026
Der Einsammeldienst von Grüngut wird wie jedes Jahr während der Wintermonate eingestellt. Die letzte Abfuhr findet am Mittwoch, 11. November, statt. Während der Wintermonate kann das Grüngut direkt bei der SORSAG Sortiergesellschaft AG, Dorfrüttistrasse 9, 3792 Saanen (neben ARA-Betrieb) entsorgt werden. Besten Dank für Ihr Verständnis. Öffnungszeiten der Firma SORSAG auf Anfrage:
– Sortierplatz Saanen: Tel. 033 744 96 20
– Geschäftsstelle Gstaad, Tel. 033 744 83 00 Abteilung Infrastrukturen, Saanen
Baugesuch Nr. 2026-118
(eBau-Nr. 2026-14716)
Baugesuchstellerin: Gabriela Straumann-Maag, Limbergstrasse 3, 4461 Böckten
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Seitlicher Teilrückbau des bestehenden Gebäudeteils sowie seitlicher Anbau an das bestehende Chalet
Strasse/Ort: Hornbergstrasse 15, 3780 Gstaad
Parzelle: 4108
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 3. November bis 3. Dezember 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 3. November 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-139
(eBau-Nr. 2026-17032)
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter & Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aufteilung der Liegenschaft in zwei Wohneinheiten
Strasse/Ort: Gütschihaltestrasse 14, 3792 Saanen
Parzelle: 5645
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahme: Art. 66 BauV. Schutz vor Feuchtigkeit
Einsprachefrist: vom 3. November bis 3. Dezember 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. November 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-131
(eBau-Nr. 2026-16464)
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines bestehenden Chalets
Strasse/Ort: Grubenstrasse 7, 3780 Gstaad
Parzelle: 4465
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. November bis 4. Dezember 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. November 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nummer 2026-8918
Bauherrschaft: GST Gstaad Saanenland Tourismus, Promenade 41, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Simone Oehrli, Promenade 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Bau einer Kazuba Trockentoilette an die bestehende Grillstelle
Standort: Uferweg Saanen, Saanen, Parzelle Nr. 6879, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone
– Kleinbaute im Wald
Auflage- und Einsprachefrist: bis 4. Dezember 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/300506 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-036.001
(eBau-Nr. 2026-14972)
Baugesuchsteller: Simon Dubi, Grubenstrasse 125, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Anbau Scheunendach und Neubau Mistplatz
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung und Ergänzung der Stützmauern des Mistplatzes
Strasse/Ort: Grubenstrasse 123, 3778 Schönried
Parzelle: 1216
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 27. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-164
(eBau-Nr. 2022-18993)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller: Sebastian Ferrer Funke, Hubelstrasse 67, 3778 Schönried
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben:
– Anbau unterirdische Nebenräumlichkeiten im ersten. Untergeschoss, Anpassung Umgebung, Erstellen neuer Toranlage (bewilligt am 16. Oktober 2023)
– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre bis längstens 15. November2028
Strasse/Ort: Hubelstrasse 67, 3778 Schönried
Parzelle: 3814
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche/Umgebungsgestaltung
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 26. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-025
(eBau-Nr. 2026-16978)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Ueli Müllener, Grubenstrasse 123, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Stafel und Neubau Weidestall mit Wohnung (bewilligt am 29. Juli 2022)
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung um zwei Jahre bis längstens 27. August 2027
Strasse/Ort: Horevorschessweg 4, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 1380
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute mit Wohnteil
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 27. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-137
(eBau-Nr. 2026-16945)
Baugesuchsteller: Gstaad Spirit GmbH, Alte Lauenenstrasse 14, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Bodenstrasse 6, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung von Käselager zu Steuerlager ohne bauliche Massnahmen mit Brandschutz-Ertüchtigungen.
Strasse/Ort: Flugplatzstrasse 9b, 3792 Saanen
Parzelle: 3376
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 27. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2026-059.001
(eBau-Nr. 2026-7593)
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf Kreuzfirst bei Haus A, damit verbundene Anpassung des Grundrisses im Dachgeschoss und Einbau zusätzlicher Fenster in der Süd- und Nordfassade
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportionen
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 26. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-126
(eBau-Nr. 2026-4542)
Baugesuchsteller: Livia und Aurel Bacs Russo, Sonnigemattestrasse 10, 3778 Schönried
Vertreter: Matti Management GmbH, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anpassungen an Chalet Maggiolino mit Erweiterung Garage, Anbau Erdgeschoss und Einbau Dachgiebel
Strasse/Ort: Sonnigemattenstrasse 10, 3778 Schönried
Parzelle: 3934
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 27. Oktober bis 26. November 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
