Die Beschwerde eines Stimmberechtigten aus St. Stephan gegen das Abstimmungsergebnis zur GSS wurde in dritter Instanz vom Bundesgericht abgewiesen.
Wie in der «Simmental Zeitung» zu lesen war, führte ein Stimmberechtigter, der in der Gemeinde St. Stephan ...
Die Beschwerde eines Stimmberechtigten aus St. Stephan gegen das Abstimmungsergebnis zur GSS wurde in dritter Instanz vom Bundesgericht abgewiesen.
Wie in der «Simmental Zeitung» zu lesen war, führte ein Stimmberechtigter, der in der Gemeinde St. Stephan stimmberechtigt ist, eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Einwohnergemeinde Gsteig, die Einwohnergemeinde St. Stephan, das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, die Spital STS AG und die Alterswohnen STS AG.
Gegenstand seiner Beschwerde war das seiner Ansicht nach unzulässige Einmischen von Exponenten und Mitarbeitenden der Spital STS AG und der Alterswohnen STS AG. Zuvor war die Beschwerde bereits durch das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen und durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern abgewiesen worden. Beide Instanzen wiesen laut «Simmental Zeitung» die Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis zur GSS in Gsteig im letzten August ab mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer nicht in der Gemeinde, die die GSS-Vorlage zum Entscheidungszeitpunkt abgelehnt hatte, stimmberechtigt sei.
Der Beschwerdeführer richtete daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ein. Diese wurde schliesslich mit einem Urteil vom 22. Januar 2024 abgewiesen. Begründung hierfür war die nicht fristgerechte Einreichung der Beschwerde zuhanden des Bundesgerichtes.
BUNDESGERICHT/JST