AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 12.11.2024
12.11.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Neuwahl ständige Kommissionen der Einwohnergemeinde Saanen 2025–2028
Der neugewählte Gemeinderat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Diese übernehmen Teilaufgaben des Gemeinderates, beraten ...
Gemeinde Saanen
Neuwahl ständige Kommissionen der Einwohnergemeinde Saanen 2025–2028
Der neugewählte Gemeinderat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Diese übernehmen Teilaufgaben des Gemeinderates, beraten Geschäfte vor und erledigen im vorgegebenen Rahmen selbstständig Arbeiten. Aufgaben und Kompetenzen werden ihnen vom Gemeinderat, dem Organisationsreglement und der -verordnung sowie vom Kommissionsreglement vorgegeben (siehe www.saanen.ch). Die Kommissionsmitglieder unterliegen der gleichen Legislaturdauer wie der Gemeinderat. Ersatzwahlen bei vorzeitigen Rücktritten werden nicht an die ordentliche Legislaturdauer angerechnet. Das gleiche gilt, wenn neue Kommissionen entstehen, wird das Mitmachen in früheren Kommissionen nicht an die neue Legislatur angerechnet. Die Höchstzahl der Kommissionsmitglieder ist im Kommissionsreglement festgeschrieben (i.d.R. sieben Mitglieder). Das Präsidium wird jeweils durch die Gemeinderäte gestellt. Der Gemeinderat entscheidet allenfalls, ob in Einzelfällen ein zweiter Gemeinderat das Vizepräsidium übernimmt. Immer an den Kommissionssitzungen nehmen die Fach- oder Abteilungsleiter der Gemeindeverwaltung teil (mit Antragsrecht), dazu je nach Kommission auch auswärtige Fachberater. Diese beiden Teilnehmergruppen zählen aber nicht zur Mitgliederzahl.
Die ständigen Kommissionen sind die Bau- und Planungskommission, Bildungskommission, Finanzkommission, Forstkommission Saanenland (nur Gemeindevertreter Saanens), Infrastrukturkommission, Liegenschaftskommission, Sicherheitskommission, Sozialbehörde Saanenland (nur Gemeindevertreter Saanens) und ständiger Stimm- und Wahlausschuss.
Parteilose, Parteien oder Einzelpersonen können nun ihre Vorschläge aus den Reihen der Saaner Stimmberechtigten für die neu zu besetzenden Sitze bis spätestens am 31. Dezember 2024, 12.00 Uhr, auf der Verwaltungsdirektion, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, einreichen. Die Vorschläge sind an keine besondere Form gebunden und haben den vollständigen Namen und Vornamen, Geburtsdatum sowie die Adresse der Kandidaten anzugeben (sowie gegebenenfalls die Parteizugehörigkeit) und die Angabe, für welche Kommission(en) die Kandidatur gilt. Es darf für mehrere Kommissionen kandidiert werden, wobei dies keinen Einfluss auf die Wahlchance hat. Der Gemeinderat achtet bei der Wahl vorab auf das Fachwissen im Dienste der Kommission und eine möglichst ausgewogene Vertretung. Wir danken der Bevölkerung fürs aktive Mitmachen.
Einwohnergemeinde Saanen Verwaltungsdirektion
Einladung
ordentliche
Gemeindeversammlung
vom Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr
Geschäfte
1. Förderung erneuerbare Energie:
Reglement
Genehmigung Reglement über das Förderprogramm Energie der Gemeinde Saanen
2. Finanzplan 2025–2029
Orientierung und Kenntnisnahme
3. Budget 2025: Genehmigung
Genehmigung Budget 2025, Festsetzung Steueranlagen
4. Revisionsorgan für die Jahre 2024–2027: Wiederwahl
Wiederwahl Firma ROD Treuhand AGfür die Rechnungsjahre 2024–2027
5. Neubau Erschliessung Grotschi,
Abländschen: Investitionskredit
Bewilligung Krediterhöhung von Fr.85’000.– um Fr. 580’000.– auf neu Fr. 665’000.–
6. Sanierung Abwassertrennsystem
Neueretstrasse, Gstaad: Investitionskredit
Bewilligung Krediterhöhung von Fr.200’000.– um Fr. 1’740’000.– auf neu Fr. 1’940’000.–
7. Umsetzung GEP-Massnahmen Un tergstaad: Investitionskredit
Bewilligung Krediterhöhung von Fr.4,32 Mio. um Fr. 1,62 Mio. auf neu Fr. 5,94 Mio.
8. Überbauung Wohnzone Walischi, Saanen: Planungskredit
Bewilligung Planungskredit von Fr.561’000.–
9. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 19. November 2024. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 12. November 2024
Gemeinderat von Saanen
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der: Volk Ellen, geb. 6. Oktober 1949, Maison Claudine Pereira, Spitalstrasse 3, 3792 Saanen, verst. am 1. Februar 2024
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 26. November 2024
Auflagefrist Inventar: zehn Tage
Ablauf der Frist: 16. November 2024
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 6. November 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Achtung:
Letzter Einsammeldienst
Grüngut 2024
Der Einsammeldienst von Grüngut wird wie jedes Jahr während der Wintermonate eingestellt. Die letzte Abfuhr findet am Mittwoch, 20. November 2024 statt.
Während der Wintermonate kann das Grüngut direkt bei der SORSAG Sortiergesellschaft AG, Dorfrüttistrasse 9, 3792 Saanen (neben ARA-Betrieb) entsorgt werden. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten der Firma SORSAG auf Anfrage.
Sortierplatz Saanen, Tel. 033 744 96 20 Geschäftsstelle Gstaad, Tel. 033 744 83 00
Bauverwaltung Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-143
eBau-Nr. 2024-17198
Baugesuchsteller und Projektverfasser: Severin Hauswirth, Lähemattestrasse 1, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Umnutzung Bunker zu Lagerfläche für landwirtschaftliche Güter und Werkstatt
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 3299
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Nebennutzfläche
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 35 KWaG, nichtforstliche Kleinbaute und -anlage
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-129
eBau-Nr. 2024-16094
Baugesuchsteller: Marco Schopfer, Bergmatteweg 25, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Laufstall mit Futterlager mit Erschliessung Elektrizität über GBB 1106
Strasse/Ort: Teileggweg 18, 3792 Saanen
Parzellen: 1958, 1106
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute/Erschliessung
Schutzzone: Trockenstandort
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG und Art. 6 und 7 Trockenwiesenverordnung, Eingriffe in Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-090
eBau-Nr. 2024-10347
Baugesuchsteller: Karma und Jean-François Liess-Shakarchi, Badweidlistrasse 33, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenabch, Dorfstasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellung eines Barbecue (Grill) aus Naturstein auf der bestehenden Terrasse
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 33, 3780 Gstaad
Parzelle: 4420
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-151
eBau-Nr. 2024-14082
Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern
Vertreter: André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Oliver Rolli, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG (Baueingabelead), mit Sunrise GmbH und Salt Mobile SA. Mit neuen Antennen und Systemtechnik, Mobilfunkstandard 5G, mit Fundamenterweiterung.
Strasse/Ort: Allmistrasse 34c, Flugplatz 3792 Saanen
Parzelle: 3370
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-017.002 eBau-Nr. 2022-815
Baugesuchsteller: Zhang Yang, Grubenstrasse 75, 3780 Gstaad
Vertreter: Matti Management GmbH, Patricia Matti, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michael Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Einbau Wellnessbereich, Umnutzung der Scheune (bewilligt am 23. Dezember 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschieben der Dachfenster/Fassadenanpassung/Einbau 2 x EI30-Türen
Strasse/Ort: Grubenstrasse 59a, 75, 3780 Gstaad
Parzelle: 1635
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Grundriss und Fassadenanpassungen nach Bauabnahme
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2024-010.000 eBau 2023-14091
Baugesuchsteller: Reuteler Christian, Bieribodenstrasse 14, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri Reto, Lauenenstrasse 57, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 307
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 104, Lauenen
Bauvorhaben: Neubau von unterirdischen Garagen mit neu zu erstellender Zufahrt; Teilabbruch Gebäude Lauenenstrasse 104a
Baugebiet: Ferienhauszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutz Au
Ausnahme: Überschreitung der maximalen Gebäudelänge um 5.00m
Auflage- und Einsprachefrist: 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 5. November 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baugesuch 2024-011.000 eBau 2024-16718
Baugesuchsteller: Brand Jan, Bieribodenstrasse 4, 3782 Lauenen b. Gstaad/Brand Amy, Bieribodenstrasse 4, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nrn.: 1501 und 1514
Adresse/Standort: Bieribodenstrasse 2 und 4
Bauvorhaben: Erweiterung/Ersatz Fenster
Baugebiet: Ferienhauszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 5. November 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Gemeindeversammlung Einladung zur ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle Gsteig
Traktanden:
1.Genehmigung des Budgets 2025 Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehricht und Hundetaxe, ferner Orientierung über die Finanzplanung
2. Abrechnung von Verpflichtungs-krediten
3. Organisationsreglement Genehmigung einer Teilrevision
4. Gstaad Saanenland Tourismus Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 74’250.– als Gemeindebeitrag für das Jahr 2025
5. Trottoirneubau Lädi–Grundbrü-cke FeutersoeyBewilligung eines Bruttoverpflichtungskredits von Fr. 400’000.– für die Fortsetzung des Trottoirs ab Lädi bis zur Grundbrücke
6. Überbauungsordnung «Deponie Typ A Saali b – Erweiterung Süd» Genehmigung
7. Mehrzweckgebäude Zelg GsteigÜbertragung des Mehrzweckgebäudes vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen (Entwidmung)
8. Mehrzweckhalle Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredits über Fr. 60’000.– für den Ersatz der Bühnenbeleuchtung
9. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Detaillierte Informationen über die Traktanden und die Anträge des Gemeinderates können der Botschaft entnommen werden, welche ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen Gemeindebeschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften setzt eine Rüge an der Versammlung voraus.
Es werden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Gsteig angemeldet sind, freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Gemeinderat