Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplans Nr. 3 Saanen, «Unterbortstrasse», Parz. GBB 3837, 2092
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der ...
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplans Nr. 3 Saanen, «Unterbortstrasse», Parz. GBB 3837, 2092
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. November bis 4. Dezember 2025 im Sekretariat der Bauverwaltung Saanen öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch unter www.saanen.chabrufbar.
Innertder Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Saanen, 28. Oktober 2025
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Ausweichstellen Tromweg, Bissen: Krediterhöhung auf Fr. 410’000.–
Aufgrund der schmalen Strassenquerschnitte, der zum Teil eingeschränkten Sichtverhältnisse und der eher seltenen Gelegenheit für Kreuzungsmanöver, kann es am Tromweg zu ungünstigen Verkehrsabläufen kommen. Die Gemeinde möchte dem entgegenwirken und plant deshalb den Ausbau von zwei bestehenden bzw. die punktuelle Anordnung von zwei neuen Ausweichstellen. Darüber hinaus soll der Einmündungsbereich in die Lauenenstrasse ausgebaut werden. Grund dafür ist, dass das an den Tromweg angrenzende Terrain in der Vergangenheit vermehrt durch grössere Fahrzeuge überfahren und in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Theiler Ingenieure AG, Zweisimmen, erarbeitete das Bauprojekt inkl. Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/– 10 Prozent.
Es wird mit folgenden Kosten gerechnet:
Kostenvoranschlag +/– 10%
Projekt und Bauleitung CHF 52’000.00
Baumeisterarbeiten CHF 250’000.00
Rohrlegearbeiten CHF 19’000.00
Landerwerb/Entschädigungen CHF 15’000.00
Baubewilligung CHF 5000.00
Geometerkosten CHF 8000.00
Notariats- und Grundbuchkosten CHF 5000.00
Unvorhergesehenes/Reserve (10% der Baumeisterarbeiten) CHF 25’000.00 gesamt brutto CHF 379’000.00
8,1% MWSt. CHF 30’699.00
Gesamtkosten inkl. MWSt. (gerundet) CHF 410’000.00
Krediterhöhung
Genehmigter Kredit CHF 50’000.00
Krediterhöhung um CHF 360’000.00
Gesamtkredit CHF 410’000.00
Nach Beratung durch die Infrastrukturkommission hat der Gemeinderat die Krediterhöhung von Fr. 50’000.– um Fr. 360’000.– auf neu Fr. 410’000.– gutgeheissen. Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 4. November bis 3. Dezember 2025 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Umbau ehemaliges Feuerwehrmagazin Saanen: Verpflichtungskredit Fr. 450’000.–
Das ehemalige Feuerwehrmagazin Saanen diente rund vier Jahre für den Betrieb eines wetterunabhängigen Freizeitangebots, bis sich der Verein «Füür und Flamme» 2024 auflöste. Seitdem steht es leer. Bekanntermassen sind die Platzverhältnisse in der Gemeindeverwaltung für Arbeitsplätze sehr knapp, weshalb sich eine gute Möglichkeit bietet, gleich eine ganze Abteilung unterzubringen. Dabei ist vorgesehen, im Erdgeschoss zehn Büroarbeitsplätze zu realisieren. Im Obergeschoss sind keine baulichen Massnahmen geplant. Aufgrund der unzureichenden Befensterung dort könnte es auch nicht als Arbeitsraum genutzt werden. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten geplant:
– Anpassung und Erweiterung der elektrischen Installationen (Starkund Schwachstrom)
– IT (Netzwerk sowie Geräte)
– Gipserarbeiten (Abtrennung Putzraum)
– äusserer Sonnenschutz für die Glasfront
– neuer Bodenbelag (Teppich)
– Akustikmassnahmen an der Decke
– Möblierung (10 Arbeitsplätze,
Schränke und Gestelle)
– Geräte für Hauswartung
Es wird mit folgenden Kosten gerechnet (siehe Kasten unten).
Dieser Umbau wird jährlich mit Fr. 29’117.– abgeschrieben, die Betriebsfolgekosten sind auf Fr. 25’000.– veranschlagt. Im Finanzplan sind für dieses Vorhaben Fr. 450’000.– vorgesehen. Nach Vorprüfung durch die Liegenschaftskommission bewilligte der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 450’000.–. Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 4. November bis 3. Dezember 2025 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-115 (eBau-Nr. 2025-6533)
Baugesuchsteller: Einf. Ges. Parz. 3882, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch best. Gebäude, Neubau MFH mit insgesamt drei Wohnungen, unterirdischen Nebenräumen und gemeinsamer Einstellhalle auf Saanen GBB 3882.
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 60, Schönried
Parzelle: 3882
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erst-/Zweitwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. November bis 4. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. November 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-091 (eBau-Nr. 2025-8832)
Baugesuchsteller: Boris Ivanov, p.A. Gerax SA, Geschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischem Verbindungsbau und einer Einstallhalle mit Garageneinfahrt
Strasse/Ort: Ebnitbühlweg 21 und 23, 3780 Gstaad
Parzellen: 4315 und 4208
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 28. Oktober bis 27. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 28. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Gemeindeversammlung
Einladung zur ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Freitag, 5. Dezember 2025, 20.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle Gsteig
Traktanden:
1. Genehmigung des Budgets 2026 Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehricht und Hundetaxe, ferner Orientierung über die Finanzplanung
2. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
3. Kurtaxen-Reglement Genehmigung einer Teilrevision
4. Schulreglement Genehmigung
5. Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst Genehmigung einer Teilrevision
6. Reglement über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen Genehmigung
7. Gstaad Saanenland Tourismus Bewilligung eines Verpflichtungskredits von total Fr. 380’000.– für die Ausrichtung von jährlichen Gemeindebeiträgen über je Fr. 95’000.– in den Jahren 2026–2029
8. Skifuture Saanenland Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 35’000.– für die Ausrichtung eines Beitrags an die Beschneiungsanlage
9. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 3, 4, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Detaillierte Informationen über die Traktanden und die Anträge des Gemeinderates können der Botschaft entnommen werden, welche ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen Gemeindebeschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften setzt eine Rüge an der Versammlung voraus.
Es werden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Gsteig angemeldet sind, freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird im Anschluss vom 10. Dezember 2025 bis am 9. Januar 2026 bei der Gemeindeschreiberei aufgelegt.
Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig, erhoben werden. Der Gemeinderat
Baugesuch Nr. 1934 eBau-Nr. 2025-8431
Bauherrschaft: von Siebenthal Marco, Wyssmülleriweg 20, 3792 Saanen
Projektverfasser: von Siebenthal Marco, Wyssmülleriweg 20, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Alphütte mit Stall durch Vergrösserung des Gebäudes und Erweiterung des Wohnraums
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse: Breite: 10,98m; Tiefe: 10,00m; Firsthöhe: 5,38m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun
Ort: Gsteig, Burgstrasse 29
Flurname: Längmatte
Parzelle: Nr. 611 (Baurecht Nr. 1727)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 28. Oktober bis 27. November 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Gsteig, 26. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1935 eBau-Nr. 2025-15681
Bauherrschaft: Herrmann-Coulter Bruno, Riedhubelstrasse 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Mathias Reuteler, Bodenstrasse 6, 3783 Grund
Bauvorhaben: Verlegen einer abflusslosen Tankanlage für Abwasser
Hauptmasse: Volumen: 5m3
Baumaterial: Kunststoff
Ort: Feutersoey, Arnenseestrasse 78
Parzelle: 1073
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten Waldabstand
Einsprachefrist: vom 28. Oktober bis 27. November 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 26. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Annahme Mäuseschwänze
Annahme am: Donnerstag, 13. November 2025
9 bis 11.30 Uhr
13 bis 16 Uhr
Achtung: Dieses Jahr findet die Annahme in der Garage von Monika von Siebenthal, Sonnige Lauenenstrasse 46, statt.
Einwohnergemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2022-011.00 eBau-Nr. 2022-9310
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 28. Oktober 2027
Baugesuchsteller: Annen-Rohner Patrick, Heimweidstrasse 7, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Parzellen-Nr.: 1337
Adresse/Standort: Heimweidstrasse 12a, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Anbau an Scheune
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzobjekt: erhaltenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Oktober bis 27. November 2025
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 28. Oktober 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen

