Amtlicher Anzeiger vom 7.03.2023
07.03.2023 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Zonenplan Nr. 2 Schönried, Scharlottiweg
im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 1-3 BauV
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt ...
Gemeinde Saanen
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Zonenplan Nr. 2 Schönried, Scharlottiweg
im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 1-3 BauV
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Saanen am 28. Juni 2022 beschlossene, oben erwähnte Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. Januar 2023 genehmigt.
Sie tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Einwohnergemeinde Saanen, Sekretariat Bauverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, beim Regierungsstatthalteramt Saanen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Saanen, 7. März 2023
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-158
eBau-Nr. 2022-18101
Baugesuchsteller: Welten Metallbau AG, Lauenenstrasse 45, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Werkstatt/Büroräumlichkeiten im UG. Geringfügige interne Anpassungen sowie Fenstereinteilung im EG und Einbau einer Fenstertüre im OG
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 45, Gstaad
Parzelle: 3821
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung, Umgebungsgestaltung, Umbau bestehende Stowe-Wohnungen
Ausnahmen:
– Art. 7 BauR, Überschreiten Gebäudehöhe, Abweichen Staffelung, max. sichtbare Fassade, max. Fassadenlänge, Verschiebung zu Hauptgebäude
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung/Art.
25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 7. März 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2020-172
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 10. April 2026
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 3884, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatzbau eines Chalets (bewilligt am 10. März 2021, rechtskräftig am 10. April 2021)
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Alte Strasse 11
Parzelle: 7137
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 7. März 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-017
eBau-Nr. 2022-18409 Baugesuchsteller: Peter Lienhard, Thunstrasse 24, 3005 Bern
Projektverfasser: Holzbau Reichenbach, Hubelstrasse 14, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Einbau Dachgiebel auf Dachseite West. Einbau PV-Anlage auf ganze Dachfläche. Einbau von zwei Dachfenstern auf Ostseite.
Strasse/Ort: Hubelstrasse 50, 3778 Schönried
Parzelle: 2016
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 7. März 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2016-024.001
eBau-Nr. 2023-3747 Baugesuchstellerin: Manuela Glanzmann, Moosfangstrasse 16, 3783 Grund
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Joel Haldi, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Sanierung Bauernhaus und Erweiterung um eine Wohnung (bewilligt 31. März 2016)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung von Fenster, Toren und Innenwänden
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 16, Grund
Parzelle: 6517
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Bitte Inserate schriftlich aufgeben! Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 7. März 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-062.001
eBau-Nr. 2019-428
Baugesuchsteller: Patrick Schneeberger, Mättelistrasse 19, 3792 Saanen
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Chalet. Neubau Zweifamilienhaus (Chalet). Neubau Autounterstand (bewilligt am 7. September 2020).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Carport: Neuer Standort und Ausrichtung. Anpassung der Hauptdimensionen insb. geringere Höhe. Chalet: Änderung Ostfassade im EG.
Strasse/Ort: Mättelistrasse 19a, 3792 Saanen
Parzellen: 3473 und 4255
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 7. März 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-054.002
eBau-Nr. 2023-3978 Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 3612, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Zweifamilienhaus am Eisbahnweg 15, Abbruch und Ersatzneubau Mehrfamilienhaus am Eisbahnweg 5 mit Einstellhalle (bewilligt am 16. September 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundrissanpassungen, zusätzliches Untergeschoss und Photovoltaikanlage auf Parzelle 6815, Eisbahnweg 15
Strasse/Ort: Eisbahnweg 5/15, 3780 Gstaad
Parzellen: 3612/6815
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8/ Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG (Eisbahnweg 15)
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 7. März 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-031.001
eBau-Nr. 2022-18295
Baugesuchsteller: Julien Petitpas, v.d. Andreas Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Neubau Mehrfamilienhaus mit einem Untergeschoss (Bewilligt am 29. Mai 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Fassadenund Grundrissanpassungen am Hauptgebäude; Umpositionierung Gartenhaus mit freigestellter Wärmepumpe
Strasse/Ort: Birkenweg 26, 3780 Gstaad
Parzellen: 5983, 4580
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Gartenhaus mit Wärmepumpe
Ausnahme: Art. 11 Abs. 4 AbwR Kanalisationsleitungsüberbau
Einsprachefrist: vom 28. Februar bis 30. März 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Februar 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmeesuch Nr. 2023-014
eBau-Nr. 2023-2702 Baugesuchsteller: ARGE Vanoli AG, Aarburgerstrasse 25, 4800 Zofingen
Projektverfasser: c+s ingenieure ag, Kalchofenstrasse 20, 3415 Hasle b.B.
Bauvorhaben: Temporärer Installationsplatz für Gleisarbeiten MOB
Strasse/Ort: Grubenstrasse, 3778 Schönried
Parzelle: 7057
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Baustelleninstallationsplatz
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 28. Februar bis 30. März 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Februar 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-006
eBau-Nr. 2023-1419 Baugesuchsteller: Alfred Haldi, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Projektverfasser: David Haldi, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Vergrösserung einer Wohnung innerhalb des bestehenden Gebäudes
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 3, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 851
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzobjekt: Gebäude schützenswert, K-Objekt
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 28. Februar bis 30. März 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 28. Februar 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-009
eBau-Nr. 2023-1746 Baugesuchsteller: ALPS ATMOSPHERE CREATIONS SARL, Danilo Schirato, Suterstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Roger Kübli, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung der Wohnfläche im Obergeschoss zu Verkaufsfläche
Strasse/Ort: Suterstrasse 2, 3780 Gstaad
Parzelle: 215
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Einsprachefrist: vom 28. Februar bis 30. März 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 28. Februar 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmeesuch Nr. 2023-010
eBau-Nr. 2023-1714 Baugesuchsteller: Ferienheim Fraubrunnen, Regula Kaufmann, Jennershausweg 10, 3098 Köniz
Bauvorhaben: Neubau aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Erliweg 15, 3792 Saanen
Parzellen: 1795
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. Februar bis 30. März 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 28. Februar 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-013
eBau-Nr. 2023-2489 Baugesuchsteller: Angelfischerverein Saanenland, Stefan Romang, Wolfeggstrasse 4, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für einen Geräteschuppen
Strasse/Ort: Almistrasse 36a, 3792 Saanen
Parzelle: 3135
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Gewässerschutzgebiet: Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
– Art. 48 WBG, Unterschreitung Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 28. Februar bis 30. März 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Februar 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1875
eBau-Nr. 2023-4241 Bauherrschaft: Woodtli Hans, Gschwändstrasse 15, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: von Siebenthal Holzbau GmbH, Gsteigstrasse 67, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erhöhen der Kniewand des Wohnhauses zur besseren Nutzung des Dachgeschosses, Einbau eines Badezimmers sowie Anbau einer Aussentreppe
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Hauptmasse: gemäss Baugesuchsunterlagen
Bauart: analog bestehend
Ort: Feutersoey, Gschwändstrasse 15
Flurname: Gschwänd
Parzelle: 1000
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 6. März 2023
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 1876
eBau-Nr. 2023-4249
Bauherrschaft: Oehrli Anton, Vorderi Waligstrasse 2, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gobeli Bau, Landwirtschaftliche Bauten, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau einer Güllengrube mit Mistplatz
Hauptmasse: Mistplatzfläche: 33,5 m2, Inhalt: 36 m3
Bauart: Beton
Ort: Feutersoey, Vorderi Waligstrasse 2
Flurname: Wintermatte
Parzelle: 637
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 7. März bis 6. April 2023
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 6. März 2023
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Kanton Bern
Sömmerungsvorschriften 2023 im Kanton Bern
Die Sömmerungsvorschriften 2023 des Kantons Bern sind auf der Internetseite des Amtes für Veterinärwesen aufgeschaltet und werden im Amtsblatt der Kalenderwoche 10 publiziert.
Ebenso finden sich auf der Internetseite die Vorschriften betreffend Grenzweidegang, Tierschutz, Umgang mit Tierarzneimitteln und Seuchenhygiene für die Sömmerung 2023.
Internetseite: www.be.ch/soemmerung
Der Kantonstierarzt
Dr. med. vet. Reto Wyss