AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 01.04.2025

  01.04.2025 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

für:

S-2515696.1
Transformatorenstation Lauenenstr. 48
– Neubau der TS auf der Parzelle 3110 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: 2588721/1148577

S-0076865.4 Transformatorenstation Chräwel
– Ersatz und Erweiterung der MS-Schaltanlage Koordinaten: 2588721/1148577

L-2515694.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Chräwel und Lauenenstr. 48
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung in teilweise bestehender Rohranlage
– Grabarbeiten im Bereich der Parzellen der Gemeinde Saanen Koordinaten: von 2589210/1146635 nach 2588721/1146577

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

BKW Energie AG
Lauenenstrasse 50
3780 Gstaad

im Namen der

BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern

Gesuch/e eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 2. April bis zum 16. Mai 2025 in der Gemeinde Saanen; Schönriedstrasse 8; 3792 Saanen, öffentlich aufgelegt.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf

https://esti-consultation.ch/pub/5186/0d3872bcd7

online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf


Beginn Einsammeldienst von Grüngut:
Mittwoch, 2. April 2025

Was?
– Haushaltabfälle: alle kompostierbaren Küchenabfälle
– Grünabfälle: kompostierbare Gartenabfälle, Rasenschnitt, Laub, Äste, Strauch-, Baum- und Heckenschnitt.

Wie?
In offenen Gefässen, Körben, bis max. 25kg und 60l, in Containern 140l, 240l, 360l und 800l sowie gebündelter Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, mit einer Gebührenvignette an gut sichtbarer Stelle versehen.
Bündel, Gefässe und Container ohne Vignette sowie Gefässe mit zu hohem Gewicht (Achtung bei Rasenschnitt) werden nicht angenommen!

Wann?
Jeweils am Mittwoch.

Wo?
Ganzes Gemeindegebiet, ausgenommen Turbach, Chalberhöni und Abländschen
Das Grüngut ist am Morgen des Abfuhrtages am gleichen Standort wie der Kehricht, spätestens bis um 7 Uhr, bereitzustellen. Zwecks Sauberhaltung der Gemeinde bitten wir die Bevölkerung, das Material nicht bereits am Vorabend bereitzustellen.

Gebühren
– Gebinde bis 60l: Fr. 1.50
– Sträucher, Heckenschnitt: Fr. 1.50 max. 150cm lang/max. Ø 50cm
– pro 240l-Container: Fr. 5.–
– pro 360l-Container: Fr. 10.–
– pro 800l-Container: Fr. 20.–

Sorsag, Sortiergesellschaft AG
Das Grüngut kann auch weiterhin über die Firma SORSAG, Sortiergesellschaft AG (Kompostierplatz Dorfrüttistrasse 9, 3792 Saanen, neben ARA-Betrieb) entsorgt werden. Öffnungszeiten: auf Anfrage; Tel. 033 744 83 00; E-Mail: info@sorsag.ch
Bauverwaltung Saanen


Infrastrukturen Wasserversorgung

Durchführung von Netzspülungen für die Qualitätssicherung des
Trinkwassers

Um eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten, werden die Hauptleitungen der Wasserversorgung desinfiziert und gespült. Dabei kann es zu Trübungen und Druckstössen kommen, in höher gelegenen Gebieten auch zeitweise zu Netzausfällen.
Möglicherweise ist während der Desinfektion ein leichter Chlorgeruch im Trinkwasser wahrnehmbar. Die Konzentration des Desinfektionsmittels wird jedoch zu keiner Zeit den Wert von 0,1 mg/l überschreiten und bleibt innerhalb des Toleranzwerts gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser (TBDV). Die Wasserqualität bleibt unbedenklich.
Sollten in Ihrer Wasserinstallation bräunliche Verfärbungen durch gelöste Rostpartikel auftreten, lassen Sie das Wasser bitte so lange laufen, bis es wieder klar ist.
Wir bitten die Wasserbezüger des öffentlichen Trinkwassernetzes in den unten aufgeführten Gebieten um Verständnis für diese wichtige Massnahme zur Qualitätssicherung und Hygiene.
Hinweis: Alle privaten Hauszuleitungen und Hausinstallationen müssen von den Eigentümern bzw. Nutzern selbst gespült werden. Dies ist insbesondere nach einem Stillstand der Installation erforderlich. Bei Fragen zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an Ihren Sanitärinstallateur.

Zeitraum: Von Mittwoch bis Freitag, 25. April 2025 in den Gebieten Hubel, Erli, Saanenmöser, Gruben, Schwabenried und Saanenwald.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 033 748 92 98; E-Mail wasserversorgung@saanen.ch
Wasserversorgung Saanen/ra


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-027

eBau-Nr. 2024-17413

Baugesuchstellerin:
– Lisette Chevalier-Würsten, Rübeldorfstrasse 10, 3792 Saanen
– Sina Chollet-Kunz, 1252 Meinier, v.d. Christa Kunz, Farbstrasse 30,
3792 Saanen
– Luzia Rothen-Kunz, London, GB, v.d. Christa Kunz, Farbstrasse 30,
3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alexander Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube und Mistplatz
Strasse/Ort: Rotieggweg 16 (Wehrevorschess), 3792 Saanen
Parzelle: 2527
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 1. April bis 1. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 1. April 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-056

eBau-Nr. 2025-4594

Baugesuchsteller:
Swissgrid, Maurice Rey, Route des Flumeaux 41, 1008 Prilly
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellung temporäre Baupiste
Strasse/Ort: Mattenstrasse, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: 1645
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: temporäre Bauplatzinstallation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. April bis 1. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 1. April 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2025-039

eBau-Nr. 2024-18107

Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Parz. 1238, p.A. Haldi Design AG, Dorfstrasse 69, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilenhaus und Einfamilienhaus mit gemeinsamer Einstellhalle
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 1238
Nutzungszone: Kernzone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 1. April bis 1. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. April 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2007-133.003

eBau-Nr. 2025-3947
Baugesuchsteller:
EFG Parz.-Nr. 1173, p.A. G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau, Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 441 und Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 31. Dezember 2012)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen und damit verbundene Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 1, 3777 Saanenmöser

Parzelle: 1173
Nutzungszone: Kernzone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 1. April bis 1. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. April 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-146

eBau-Nr. 2024-17111

Baugesuchsteller:
Anthony Weiss, Wispilenstrasse 132, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bacher AG Thun, Livia Badertscher, Neufeldstrasse 24, 3604 Thun
Bauvorhaben: Wärmeerzeuger Ersatz/ aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Wispilienstrasse 132, 3780 Gstaad
Parzelle: 4581
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ersatz Wärmeerzeuger
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. März bis 24. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. März 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-029

eBau-Nr. 2024-12782

Baugesuchsteller/Projekverfasser:
Bergbahnen Destination Gstaad AG, Matthias In-Albon, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einfacher Themenweg mit zehn Posten zum Thema Alpen entlang des Wanderweges vom Rinderberg zum Horneggli. Posten mit Punktfundamenten 30×30×50 cm, Posten werden nur während der Sommermonate aufgestellt.
Strasse/Orte: 3778 Schönried/3770 Zweisimmen/3772 St.Stephan
Parzellen:
– Saanen: 2744, 2746
– Zweisimmen: 795, 841, 707
– St. Stepan: 1328
Nutzungszone: Touristische Anlage
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung

Schutzzone: Gewässerschutzzone S3
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
Einsprachefrist: vom 25. März bis 26. April 2025
Auflageorte: Bauverwaltung Saanen, Zweisimmen, St.Stephan
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-042

eBau-Nr. 2025-3185

Baugesuchstellerin: Marianne Schmid-Hefti, Längenbühlstrasse 67, 3302 Moosseedorf
Vertreter: Jaggi & Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi & Rieder AG, Michael Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung mit aussen aufgestellter Luft/Wasserwärmepumpe
Strasse/Ort: Saaliweg 9, 3778 Schönried
Parzelle: 5352
Nutzungszone: Landwirdschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. März bis 24. April 2025

Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. März 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-046

eBau-Nr. 2025-3446)

Baugesuchsteller: Matthias von Siebenthal, Interlakenstrasse 47A, 3705 Faulensee
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Elektrospeicherheizung und Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, aussen Nordseite augestellt.
Strasse/Ort: Bodenstrasse 64, 3783 Grund bei Gstaad
Parzellen: 957, 7213
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Gewässerschutzbereich: Au
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. März bis 24. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. März 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2023-144.001

eBau-Nr. 2023-22367

Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus mit Garage, Neubau Wohnhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 26. Juli 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Fassadenanpassungen und interne Grundrissanpassungen.
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4298
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Gewässerschutzbereich: Au
Einsprachefrist: vom 25. März bis 24. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 25. März 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-128.001

eBau-Nr. 2024-7812

Baugesuchsteller: Rieder Bau und Immobilien AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau Mehrfamilienhaus mit unterirdischen Nebenräumen und Autoeinstellhalle.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung der Aussenparkplätze
Strasse/Ort: Spitzhornweg 14, 3792 Saanen
Parzelle: 3262
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Parkierung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 25. März bis 24. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 25. März 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Wiederholung der Publikation des Bau- und Ausnahmegesuches mit Projektänderung Nr. 2023-118.001

eBau-Nr. 2023-5588

Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Brigitte und Beat Matti, v.d.

Beat Matti, Underi Märetmattstrasse 1, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Ökonomiebaute, Sanierung/Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Volumen- und Flächenanpassungen, geringfügige Änderungen der Grundriss- und Fassadengestaltung und Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 79, 3792 Saanen
Parzelle: 1627
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohnung, landwirtschaftliche Ökonomiebaute, Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
Art. 24a RPG, Art. 24c RPG, Art. 24e RPG und Art. 16a RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 20 NHG, Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 25. März bis 24. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. März 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


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