AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 01.07.2025
01.07.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Ersatzneubau Untere Hubelbrücke, Schönried: Krediterhöhung
Im Jahr 2022 wurde festgestellt, dass die Untere Hubelbrücke oberhalb von Schönried ersetzt ...
Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Ersatzneubau Untere Hubelbrücke, Schönried: Krediterhöhung
Im Jahr 2022 wurde festgestellt, dass die Untere Hubelbrücke oberhalb von Schönried ersetzt werden muss. Der Gemeinderat stimmte nach einer Machbarkeitsstudie einem Ersatzneubau zu sowie einem Planungskredit von Fr. 96’000.– zu. Nach Vergabe der Ingenieurleistungen konnte anfangs Juni ein Baugesuch eingereicht werden, der Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit +/–10 Prozent liegt nun vor. Auf Antrag der Infrastrukturkommission beschloss der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums eine Krediterhöhung von bisher Fr. 96’000.– um Fr. 339’000.– auf neu Fr. 435’000.–.
Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 1. bis 31. Juli während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-067
eBau-Nr. 2025-5710
Baugesuchsteller: Erich Buchs, Jaunpassstrasse 7, 1656 Jaun
Projektverfasser: Chalet Schuwey AG, Hauptstrasse 151, 1656 Im Fang
Bauvorhaben: Erstellen eines Mistplatzes
Strasse/Ort: Abländschenstrasse 63a, 1657 Abländschen
Parzelle: 858
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-073
eBau-Nr. 2025-6889
Baugesuchsteller: STWEG Chalet Waldbach, GBB 5971, p. A. H.P. Burkhalter + Partner, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Vertreter: H.P. Burkhalter + Partner, Markus Willen, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Stützmauer zur Vergrösserung Gartenfläche Undere Bodmestrasse 3, 3778 Schönried
Parzelle: 5971
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-079
eBau-Nr. 2025-7358
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, John C. R. Nery, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Aussenpool
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzelle: 462
Nutzungszone: ÜO Nr. 27 Park Hotel
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung, Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-048 eBau-Nr. 2023-8998
Verlängerung der Geltungsdauer
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 23. September 2028
Baugesuchstellerin: Carole Marie Bouillard Alzarka, Oberbortstrasse 17, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau von Ausweichund Wendebereich bei der Zufahrtsrampe, zusätzliche Räumlichkeiten für Fitness und Pilates im Untergeschoss (bewilligt am 23. August 2023, rechtskräftig am 22. September 2023)
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 17, 3780 Gstaad
Parzelle: 3637
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart:
–Erweiterung Nebennutzfläche –Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich ÜB
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-020
eBau-Nr. 2025-8238
Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Baugesuchsteller: Olivier Bizon, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Gesuch um Verlängerung der Gültigkeit der Baubewilligung vom 3. Juni 2022 um zwei Jahre bis maximal 3. Juli 2026
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 10, 3780 Gstaad
Parzelle: 4565
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-084
eBau-Nr. 2024-9547
Baugesuchsteller: Jacqueline Rubin, Niesenweg 10, 3713 Reichenbach im Kandertal BE
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben:
– Neuer Zugang zu Wohnung EG
– Aussentreppe als neue Erschliessung der Wohnung DG
– Ersatz der dezentralen Ölöfen durch Wärmepumpe (Innenaufstellung)
– Ersatz des Erdgeschosses durch Neubau
– Innere Umbauten/Grundrissveränderungen. Einbau einer Lukarne (in
Dachfläche Ost)
– Photovoltaikanlage auf Garagendach und Hauptgebäude
Strasse/Ort: Haltenstrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 4163
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 27 BR, Abweichen Dachgestaltung
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-012.001
eBau-Nr. 2024-3615
Baugesuchsteller: Ulrich Bach-Fleuti, Lädistrasse 4, 3784 Feutersoey
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Bauvorhaben: Sanierung Wohngebäude, Umnutzung Stall inkl. Photovoltaikanlage, Ersatzneubau Garage, Abbruch Nebengebäude und Terrainanpassungen (bewilligt 28. September 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundrissanpassungen, Grundwasserwärmepumpe, Anpassung Lage Garage, Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 86, 3780 Gstaad
Parzelle: 1077
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-063
eBau-Nr. 2025-5278
Baugesuchsteller: Stefan und Rodolf Ziörjen, Oeystrasse 51, 3792 Saanen
Projektverfasser/Vertreter: Alexandre Rime, Farbstrasse 15a, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Dachgeschoss, erstellen neues Treppenhaus
Strasse/Ort: Oeystrasse 51, 3792 Saanen
Parzelle: 6791
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-082
eBau-Nr. 2025-7871
Baugesuchsteller: Adrian Schopfer, Steinereweg 11, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Laufhof mit Güllegrube, Anbau Kälberschlupf
Strasse/Ort: Steinereweg 11, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 1938
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Juni bis 24. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen per 1. Januar 2026
Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2026
auf den 28. September 2025 angeordnet.
Es ist zu wählen:
1. ein Mitglied des Gemeinderates
– anstelle von Schopfer Hannes, Gsteig, Verzicht auf Wiederwahl
Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am
Freitag, 8. August 2025, 16.00 Uhr
der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert oder im Internet unter «www.gsteig.ch/Verwaltung/Formulare» heruntergeladen werden.
Wird für die hievor angeführte Stelle nur eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.
Falls mehrere Personen vorgeschlagen werden, so findet am 28. September 2025 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur für solche Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am 8. August 2025 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 26. Oktober 2025 durchgeführt.
Der Gemeinderat
Genehmigung Reglemente
Feuerwehr-Reglement – Teilrevision
Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz – neu Genehmigung
Folgende Reglemente wurden an der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2025 vorbehaltlos genehmigt:
– Feuerwehr-Reglement – Teilrevision
– Änderungen sind rückwirkend gültig per 1. Januar 2025
– Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz – neu Inkraftsetzung per 1. Juli 2025
Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 werden diese Genehmigungen hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die genehmigten Reglemente können auf der Homepage www.gsteig.chheruntergeladenodergegeneinen Unkostenbeitrag bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2025-013.000
eBau 2025-9358
Baugesuchsteller: Brand Michel, Mühlestrasse 5, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Parzellen-Nr.: 1569
Adresse/Standort: Mühlestrasse 5, Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz Heizung
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone für dreigeschossige Bauten
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzberei Au
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohngung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 31. Juli 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 1. Juli 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baupublikation
eBau-Nr. 2025-7789
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Einbau einer Abluftanlage in der Schulküche
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach bestehend
Standort: Lauenen, Kirchstrasse Nr. 11, Parzelle Nr. 465
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung ZöN B «Schulhaus»
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 24. Juli 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-010.000
eBau 2025-2699
Baugesuchsteller: Trachsel-Reichenbach Jörg, Heimweidstrasse 18, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Perreten Holzarbeiten Zimmerei, Tüffistrasse 35, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 726
Adresse/Standort: Heimweidstrasse 16a, Lauenen
Bauvorhaben: Anbau Scheune
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Nutzungsart: Stall
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 24. Juli 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 24. Juni 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen