AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 02.07.2024
02.07.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2024-080
eBau-Nr. 2024-4392
Baugesuchsteller: EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), v.d. AEK AG, Frank Bürgin, Niedermattstrasse 5, 4528 Zuchwil
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Gemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2024-080
eBau-Nr. 2024-4392
Baugesuchsteller: EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), v.d. AEK AG, Frank Bürgin, Niedermattstrasse 5, 4528 Zuchwil
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Nadia Stucki, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anschluss an Fernwärmenetz
Strasse/Ort: Grubenstrasse 157+159, 3778 Schönried
Parzellen: 76, 4155, 6349
Nutzungszone: Kernzone, Zone für Sport und Freizeit
Nutzungsart: Erschliessung
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-114.002
eBau-Nr. 2020-1590
Baugesuchsteller: Hansueli Brand-Pretsch, Anderhalbacherstrasse 3, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau Sanierung des bestehenden Wohnhauses (bewilligt am 18. Juni 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Seitenwechsel Technikraum, Anpassung Bäder mit Dachfenster
Strasse/Ort: Neue Matteweg 20, 3780 Gstaad
Parzelle: 542
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Wohnbaute (Weidhaus)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-094.001
eBau-Nr. 2023-16027
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus, Umbau und Umnutzung der Scheune
Projektänderung umfasst im We- sentlichen: Volumen- und Flächenanpassungen sowie Grundriss- und Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 88 + 88a, 3780 Gstaad
Parzellen: 129, 4334
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-059
eBau-Nr. 2024-8687
Baugesuchsteller: STWEG Moosfangstrasse 16, Christoph Raaflaub, Moosfangstrasse 16, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Bauvorhaben: Verlegung der Hauszufahrt
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 16, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 2625, 6517
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-074
eBau-Nr. 2024-10362
Baugesuchsteller: Solsana AG, c/o
Bach Immobilien AG, Promenade 54,
3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti
Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780
Gstaad
Bauvorhaben: Versetzen eines neuen
Gastanks
Strasse/Ort: Solsanastrasse 15, 3792 Saanen
Parzelle: 1612
Nutzungszone: UeO Nr. 17 «Solsana»
Nutzungsart: Technische Installation
Ausnahme: Art. 25 KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 18. Juni bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-143
eBau-Nr. 2023-22359
Baugesuchsteller: Markus Hurni, Haltenstrasse 4, 3792 Saanen
Projektverfasser: Markus Hurni, Haltenstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: PV-Erweiterung an der Südfassade der Scheune
Strasse/Ort: Haltenstrasse 5a, 3792 Saanen
Parzelle: 2003
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. Juni bis 25. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. Juni 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-062
eBau-Nr. 2023-19053
Baugesuchsteller: Marco Schopfer, Bergmatteweg 25, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Weidestall
Strasse/Ort: Teileggweg 18, 3792 Saanen
Parzelle: GBB 1958
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzzone: Trockenstandort
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG und Art. 6 und 7 Trockenwiesenverordnung, Eingriffe in Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Einsprachefrist: vom 25. Juni bis 25. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juni 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-077
eBau-Nr. 2024-10795
Baugesuchsteller: Kraftwerk Turbach AG, Patrick Manz, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Thomas Gruber, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterte Ausweichstellen für die Baustellenumfahrung im Rahmen WKW Turbach
Strasse/Ort: Tromweg, 3780 Gstaad
Parzellen: GBB 1220, 1498, 5786, 6977, 6983, 6988
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Fünf Temporäre Ausweichstellen
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 25. Juni bis 25. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 25. Juni 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-013
eBau-Nr. 2023-11537
Baugesuchsteller: Martin Hauswirth, Berschelstrasse 9, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Martin Hauswirth, Berschelstrasse 9, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Vorsasstafel
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 22, 3780 Gstaad
Parzelle: 1407
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
Einsprachefrist: vom 25. Juni bis 25. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 25. Juni 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-026.001
eBau-Nr. 2022-5013
Baugesuchsteller: Domus Qualis AG, Stefan Ryter, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Dachwohnungssanierung mit neuen Dachfenstern, Chalet Anemone (Haus A) (bewilligt am 2. Mai 2023).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen mit Standortwechsel Cheminée und Kamin
Strasse/Ort: Alte Strasse 31, 3778 Schönried
Parzelle: GBB 5275
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Geringfügige Grundrissänderungen
Einsprachefrist: vom 25. Juni bis 25. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 25. Juni 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-008.001
eBau-Nr. 2021-503
Baugesuchsteller: Hamo Bau GmbH, p.A. Moratti Mettlen AG, v.d. B. Hauswirth GmbH, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je einer Einstellhalle (bewilligt am 17. Mai 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fassaden- und Grundrissanpassungen Haus B
Strasse/Ort: Wyssmülleriweg 16, 3792 Saanen
Parzelle: 1512
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 25. Juni bis 25. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 25. Juni 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträucher
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen (Kantons-, Gemeinde- und Genossenschaftsstrassen) ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig und ohne schriftliche Aufforderung zurückgeschnitten werden müssen.
Zur Verhinderung der erwähnten Verkehrsgefährdungen machen wir Sie auf Art. 73 und 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008, aufmerksam: «Hecken und Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50m freigehalten werden. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Feste Einfriedungen und Anpflanzungen irgendwelcher Art dürfen die Strassenfahrbahn um höchstens 80cm überragen. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.»
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken. Bei Unfällen und Schäden, welche auf das nicht Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern zurückzuführen ist, sind die Grundeigentümer haftbar und können schadenersatzpflichtig werden.
Herzlichen Dank, dass Sie Ihre Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssituation zu verbessern. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Lauenen, Tel. 033 765 30 15, gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Gemeinde Gsteig/ Weggenossenschaft Fure-Gründ
Verkehrserschwerung Furestrasse: Einmündung Kantonsstrasse – Uf de Fure
Dauer: 15. Juli bis 9. August 2024
Verkehrsführung: Keine Umleitung
Einschränkungen:
– Teilweise Strassensperrungen entsprechend dem Baufortschritt
– Mögliche Durchfahrtszeiten während der Arbeitszeit werden signalisiert
– Während des Belagseinbaus muss die Strasse vollständig gesperrt werden
– Ausserhalb der Arbeitszeit (ca. 18.00–7.00 Uhr) ist die Durchfahrt gewährleistet
Grund der Massnahme: Sanierungsund Belagsarbeiten
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Die Bauleitung: Ingenieurbüro Weissen, 3782 Lauenen