AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 03.06.2025
03.06.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über Pfingsten
Montag, 9. Juni 2025
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Bauverwaltung Saanen
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Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über Pfingsten
Montag, 9. Juni 2025
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Bauverwaltung Saanen
Belagsarbeiten
Verkehrsbehinderungen Suterstrasse
Donnerstag/Freitag, 5./6. Juni, 7 bis 20 Uhr
Wetterbedingte Abweichung vom Datum möglich
Für LKW und Kleintransporter gesperrt
Umfahrung via Untergstaad, Bahnhof, Güterstrasse für Zufahrt Oberbort
Auskunft erteilt der Werkhof, Tel. 033 748 93 99
Bauverwaltung Saanen
Öffentliche Planauflage
Änderung Zone mit Planungspflicht (ZPP) B3 (Überbauungsordnung Nr. 44, Saanematte, Gstaad), Concerthall/Sportzentrum
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zone mit Planungspflicht (ZPP) B3 (Überbauungsordnung Nr. 44, Saanematte, Gstaad), Concerthall/Sportzentrum zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 3. Juni bis 4. Juli 2025 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat auf.
Die Unterlagen sind auch unter www. saanen.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen.
Saanen, 27. Mai 2025
Der Gemeinderat von Saanen
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung Nr. 88, Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried
Änderung Speichersee Hornberg mit Baubewilligung, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Rodungsgesuch
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD), Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) die Überbauungsordnung Nr. 88, Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried, Änderung Speichersee Hornberg zur öffentlichen Auflage.
A) Überbauungsordnung Nr. 88, Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried, Änderung Speichersee Hornberg, bestehend aus:
– Überbauungsplan, Ausschnitte 1:1000 und 1:2500
– Überbauungsvorschriften
– Erläuterungsbericht
– Masterplan
– Masterplanbericht
– Vorprüfungsbericht AGR vom 23. Oktober 2024
B) Baugesuch mit UVP Nr. 2023-051 (eBau-Nr. 2023-9771) und Rodungsgesuch
Baugesuchsteller: Bergbahnen Destination Gstaad AG, Matthias In-Albon, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Steiger Ingenieure + Planer AG, André Steiger, Maurengässli 3, 3775 Lenk
Bauvorhaben: Rückbau des bestehenden Speichersees und vergrösserter Neubau inklusiv technische Nebengebäude und Rohrableitung im Zusammenhang mit der Hochwassersicherheit
Strasse/Ort: Läger, Hornberg, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 2744, 2859
Nutzungsart: technische, touristische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Amphibienlaichgebiet, Feuchtgebiet
Ausnahmen:
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
– Art. 8 FiG, Eingriffe in ein Gewässer
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Die Akten liegen vom 3. Juni bis 4. Juli 2025 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat auf.
Die Unterlagen der ÜO sind auch unter www.saanen.ch und die Unterlagen des Baugesuchs, der UVP und des Rodungsgesuchs auf der eBau-Plattform abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Bauverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen.
Saanen, 27. Mai 2025
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2025-083
eBau-Nr. 2025-7887
Baugesuchsteller: Altavista Homes GmbH, Monica Lospa, Bahnhofgässli 21, 3792 Saanen
Vertreter: Regie Bulle Immobilier, Célénie Balmat, Rue Nicolas-Glasson 8, 1630 Bulle
Projektverfasser: Peter Rölli Werbe GmbH, Dorfstrasse 2, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Fassaden Beschriftung
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 11, 3792 Saanen
Parzelle: 7080
Nutzungszone: ausserhalb Bauzone
Nutzungsart: Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: ISOS Saanen
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-028
eBau-Nr. 2025-2547
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Gstaad Saanenland Tourismus, Simone Oehrli, Promenade 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzbau mit einem Spielelement (Gondelbahn)
Strasse/Ort: Wittereweg, 3778 Schönried
Parzelle: 2383
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Spielgerät
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-081
eBau-Nr. 2025-7477
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Peter Brand, Gschwendstrasse 72, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung mit aussen aufgestellter Luft-/Wasserwärmepumpe
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 72, 3780 Gstaad
Parzelle: 3977
Nutzungszone: Landwirschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-031
eBau-Nr. 2025-3061
Baugesuchsteller: Genossenschaft Molkerei Gstaad, Lauenenstrasse 24, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohn- und Geschäftshaus
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 24, 3780 Gstaad
Parzelle: 2942
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
– Gewerbliche Nutzung/Umgebungsgestaltung/Erschliessung/Parkierung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 48 WBG Bauen im Gewässerraum
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-001.004
eBau-Nr. 2023-668
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parz. 3884, P. Adr. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Chalet (bewilligt 9. Juni 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Alte Strasse 15, 3792 Saanen
Parzellen: 3884, 5293
Nutzungszone: Landwirschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-161
eBau-Nr. 2022-18645
Baugesuchsteller: Johann von Grünigen, Turbachstrasse 137, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung bestehende Scheune und Stall
– Anbau Pferdestall mit Boxen und Freilaufstall, Futtertenn
– Erstellen Weidezaun und Laufhof für Pferde und Rinder
– neue befestigte Zufahrt für die Unterbringung von Kutschen in der bestehenden Remise
– PV-Anlage
Strasse/Ort: untere Riedstrasse 33a, 3780 Gstaad
Parzelle: 660
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute/Umgebungsgestaltung/ gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-015.001
eBau-Nr. 2022-701
Baugesuchsteller: Arnold Reuteler-Bettler, Bodenstrasse 2, 3783 Grund
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle, Parzelle 6697 (bewilligt am 3. Juni 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fünf Wohneinheiten anstelle drei Wohneinheiten, Anpassungen an Grundrissen und Fassaden
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 4, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 6697
Nutzungszone: W3a 70%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 3. Juni 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-3982
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau eines Mistplatzes mit Güllegrube
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Gfellweg Nr. 3, Parzelle Nr. 2741
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 27. Juni 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt (das Bauvorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundes-/Kantonsbeitrag unterstützt).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, eben falls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-074
eBau-Nr. 2025-3757
Baugesuchsteller: Rolf + Anita Bach,
Churerstrasse 87, 8808 Pfäffikon SZ
Projektverfasser/Vertreter: Kern Planung, Philipp Kern, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Chalet Kranich
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 95, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 3461
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 27. Mai bis 26. Juni 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. Mai 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-059
eBau-Nr. 2024-7654
Baugesuchsteller: Bonaria und Partner AG, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser/Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Gebäude auf Saanen GBB 4152. Neubau von drei neuen Chalets mit insgesamt 15 Wohnungen und gemeinsamer Einstellhalle.
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 140, 3780 Gstaad
Parzellen: 243, 4152, 5215
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)/Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 41c GschV, Bauvorhaben im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 27. Mai bis 26. Juni 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Mai 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-004.000
eBau 2023-9172
Baugesuchsteller: Reichenbach Toni, Bodenstrasse 58, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri-Bohren Reto, Lauenenstrasse 57, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 864 und 1341
Adresse/Standort: Bodenstrasse 58 und 59
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus Bodenstrasse 59 und Umnutzung Wohnteil Bodenstrasse 58
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzberei Au
Schutzobjekte: erhaltenswert
Nutzungsart: Landwirtschaftlich
Ausnahmen: bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 26. Juni 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 27. Mai 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Änderung Zonenplan Feutersoey
Umzonung Parzellen Nrn. 1667 und 1391 (teilweise) von Gewerbezone (G) in Gewerbe-/ Wohnzone (GW3) Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs 7 BauV Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz (BauG)
Die vom Gemeinderat von Gsteig am 4. Februar 2025 beschlossene Änderung des Zonenplans Feutersoey, Umzonung Parzellen Nrn. 1667 und 1391 (teilweise) von der Gewerbezone (G) in die Gewerbe-/Wohnzone (GW3), wurde in Anwendung von Art. 61 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 22. April 2025 vorbehaltlos genehmigt.
Gemäss Artikel 110 der Kantonalen Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985 resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat
Baugesuch Nr. 1927
eBau-Nr. 2025-7939
Bauherrschaft: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Einbau von zwei Mitarbeiterstudios im Obergeschoss des Zimmereigebäudes
Nutzungsart: Erstwohnungen
Bauart: analog bestehend
Ort: Feutersoey, Gsteigstrasse 103
Flurname: Saalematte
Parzelle: 913
Nutzungszone: Wohn-/Gewerbezone WG3
Einsprachefrist: vom 3. Juni bis 3. Juli 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Gsteig, 27. Mai 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
