AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 04.02.2025

  04.02.2025 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-117.002

eBau-Nr. 2023-19159
Baugesuchsteller:
Christopher und Coraline Mouravieff-Apostol, Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus (bewilligt 4. März 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Anpassungen, Verschiebung Kellergeschoss
Strasse/Ort: Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 1306
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-003

eBau-Nr. 2025-318

Baugesuchsteller:
Einf. Ges. Parz. 1036, p.a. Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Einfamilienchalet
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 141, 3780 Gstaad
Parzelle: 1036
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-001

eBau-Nr. 2024-6750

Baugesuchsteller:
Kilian Reichenbach, Gsteigstrasse 61, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bau und Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3782 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung Remise für Agrotourismus
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 61b, 3780 Gstaad
Parzelle: 1520
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2024-169

eBau-Nr. 2024-16035

Baugesuchsteller:
STWEG Sporthuus, Bahnhofstrasse 32, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: B2O Planung GmbH, Marius Bolli, Bernstrasse 152, 3148 Lanzenhäusern
Bauvorhaben: Sanierung Heizungsanlage inkl. Kaminanlage
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 32, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 3689
Nutzungszone: Dorfkernzone DK6
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2025-005

eBau-Nr. 2025-470

Baugesuchstellerin:
Claudia von Siebenthal-Fust, Büelstrasse 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: atelierilo GmbH, Egglistrasse 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung bestehendes Ladenlokal inkl. geringfügige Fassadenänderung.
Strasse/Ort: Promenade 25, 3780 Gstaad
Parzelle: 2219
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Umnutzung Lagerräume in Ladenlokal

Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-063.001

eBau-Nr. 2023-11565
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Parz. Nr. 5716, Gottfried Hauswirth p.A. G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Zweifamilien Chalets mit Nebenräumen und Einstellhalle im Untergeschoss (noch nicht bewilligt)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung des Neubaus auf GBB-Nr. 5716, Abbruch des Anbaus auf GBB-Nr. 3729 und gemeinsame Einstellhalle
Strasse/Ort: Hubelstrasse 40/44, 3778 Schönried
Parzellen: 3729, 5716
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-160

eBau-Nr. 2024-5888

Baugesuchsteller:
Orlando Hählen, Turbachstrasse 161, 3781 Turbach
Projektverfasser: Haldi Design AG, Clewi Haldi, Dorfstrasse 69, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Erneuerung Jauchegrube Parzelle 286 und Erneuerung Mistplatz und Jauchegrube Parzelle 1416
Strasse/Ort: Turbachstrasse 161a und Eigeweg 8, 3781 Turbach
Parzellen: 286, 1416
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Wildschutzgebiet (GBB-Nr. 1416)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile auf GBB 286 verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-161

eBau-Nr. 2024-19695

Baugesuchsteller:
Weggenossenschaft Scheidbach-Turnels, Daniel Michel, Gsteigstrasse 41, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, PWI Turnelsweg mit Verbreiterung auf 3m, Länge 531m; Verschiebung Teilstück hangseits, Länge 237m; Einbau einer Betonspur, Länge 82m
Strasse/Ort: Turnelsweg, 3781 Turbach
Parzellen: 1151,1179, 2312, 3735
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzgebiet: Naturschutzgebiete/ Trockenstandort
Ausnahmen:
– Art. 4 NSchGs, Eingriffe in Flachmoore von regionaler Bedeutung
– Art. 24 ff. RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 5ff WaG, Rodung und Ersatzaufforstung (plus Amtsblatt Bundesrecht)
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-175

eBau-Nr. 2024-7102
Baugesuchsteller:
Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon und Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle

Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportion
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-004

eBau-Nr. 2025-312

Baugesuchsteller: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon)
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Oliver Rolli, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage Swisscom, Mitbenutzung von Sunrise GmbH mit Neuinstallation von Antennen und Systemtechnik, Mobilfunkstandard für Sunrise (inkl. 5G)
Strasse/Ort: Mittebachweg 11a, 3778 Schönried
Parzellen: 719
Nutzungzone: ZöN A73/Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung Mobilfunkanlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Projektänderung

2024-013.000 eBau 2023-6579

Baugesuchsteller:
Reichenbach Mathias und Michelle, Grabenstrasse 3, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Parzellen-Nr.: 717
Adresse/Standort: Wolfeggstrasse 7 und 11
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus (Wolfeggstrasse 11)/Umnutzung bestehendes Gebäude (Wolfeggstrasse 7)
Projektänderung: Abbruch Gebäude (Wolfeggstrasse 7)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnhaus
Ausnahme:
– Bauen ausserhalb Bauzone
– Überschreiten der zulässigen Balkonlänge
Auflage- und Einsprachefrist: bis 6. März 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 4. Februar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen


Bau- und Ausnahmegesuch 2025-001.000

eBau 2025-49

Baugesuchsteller:
Trachsel Daniel, Kirchstrasse 5, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: -/-
Parzellen-Nr.: 963
Adresse/Standort: Tannlistrasse 2b
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Nebengebäude zu Wohnhaus (Tannlistrasse 2b), Abbruch bestehendes Wohnhaus (Tannlistrasse 2)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnen
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 6. März 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 4. Februar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen


Baugesuch 2025-002.000

eBau 2025-520

Baugesuchsteller:
Hänni-Bircher Hansueli, Mettlenstrasse 20, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Perreten Toni, Sonnige Lauenenstrasse 71, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1607
Adresse/Standort: Kirchstrasse 1
Bauvorhaben: Absturzsicherung auf Flachdach Autogarage
Baugebiet: Kernzone
Schutzzone/Schutzobjekte: Ortsschutzperimeter
Nutzungsart: Terrasse
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 27. Februar 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 28. Januar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen


Gemeinde Gsteig

Baugesuch Nr. 1916

eBau-Nr. 2025-1087

Bauherrschaft: Müllener Kurt, Gretelistr. 17, 3785 Gsteig
Projektverfasser: von 7thal Holzbau GmbH, Gsteigstr. 67, 3780 Gstaad

Bauvorhaben: Abbruch des baufälligen Heuhauses Nr. 17a sowie Neubau einer Remise für landwirtschaftliche Geräte
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse: Breite: 6,40m; Tiefe: 6,10 m; Firsthöhe: 4,50m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun
Ort: Gsteig, Gretelistrasse
Flurname: Greteli
Parzelle: 267
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1914

eBau-Nr. 2025-645

Bauherrschaft: Miteigentümerschaft Ryter
Vertreter: Ryter Michael, Kehlstadtmatte 174f, 3763 Därstetten
Projektverfasser: Ryter Michael, Kehlstadtmatte 174f, 3763 Därstetten
Bauvorhaben: Verlegen einer abflusslosen Sammelgrube
Hauptmasse: Volumen: 3m3
Baumaterial: Kunststoff
Ort: Feutersoey, Arnenseestrasse 80
Parzelle: 1074
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten Waldabstand
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 21. Januar 2025

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


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