AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 04.03.2025
04.03.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Einladung
ausserordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 4. April 2025, 20.00 Uhr, Kirche Saanen
Geschäfte
1. Überbauungsordnung Nr. 90, ...
Gemeinde Saanen
Einladung
ausserordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 4. April 2025, 20.00 Uhr, Kirche Saanen
Geschäfte
1. Überbauungsordnung Nr. 90, «Seilbahn Rellerli», mit Zonenplanänderung und Änderung Baureglement
Zustimmung zur Änderung des Zonenplans und des Baureglements
2. Überbauungsordnung Nr. 88, «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried», mit «Seilbahnen und MTB-Trails Horneggli–Hornberg» inkl. Änderung Zonenplan Nr. 2 («Talstation/Parkhaus Schönried») und Baureglement
Zustimmung zur Änderung der ÜO, des Zonenplans und des Baureglements
3. Sport- und Kulturzentrum Gstaad: Gemeindebeitrag an Planungskosten für die Sport- und Eventhalle
Gemeindebeitrag an die Planungskosten für die Sport- und Eventhalle mittels Erhöhung des bestehenden Verpflichtungskredits von Fr. 445’000.– um Fr. 3’885’000.– auf neu Fr. 4’330’000.–
4. Verschiedenes
Orientierung über Erheblichkeitsantrag «Prüfen von alternativen Energiequellen» (aus GV vom 8. Dezember 2023)
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 11. März 2025. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Baureglement kann 30 Tage vor der Versammlung während der Bürozeiten auf der Bauwaltung eingesehen werden (Art. 37 GV).
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 4. März 2025
Gemeinderat von Saanen
Baupublikation
eBau-Nr. 2024-13724
Baugesuchsteller: Les établissements du Rosey, Château du Rosey, 1180 Rolle, v.d. Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser:
– SnØhetta Studio Innsbruck ZT GmbH, Maria-Theresien-Strasse 57, 6020 Innsbruck und
– Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau des Schulgebäudes «Campus Le Rosey» mit Nebengebäude «Kehrichtraum» sowie Abbruch des MOB-Unterhaltsgebäude Nr. 3a
Nutzungsart: Schule
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Metall-Doppelstehfalz grau
Standort: Gstaad, Gschwendmatteweg, Parzellen Nrn. 3067, 3329 und 6637
Baugebiet: Überbauungsordnung Nr. 85, «Le Rosey, Gstaad»
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Hecken
– Ameisenhaufen
– Ortsbildgestaltungsgebiet Gstaad (Dorfzentrum)
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 4. April 2025 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-006
eBau-Nr. 2025-612
Baugesuchstellerin: Loula Maria Chandris, Wispilenstrasse 44, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrassse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Pellets
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 44, 3780 Gstaad
Parzelle: 3668
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-002
eBau-Nr. 2025-171
Baugesuchstellerin: Satu Susanna Westegren Kanninen, Ebnitbüehlweg 15, 3780 Gstaad
Vertreter: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Interne Anpassungen mit zusätzlichem Fenster im EG/Temporäre Baupiste
Strasse/Ort: Ebnitbüehlweg 15, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4716
Nutzungszone: LWZ übriges Gebiet
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-026
eBau-Nr. 2025-2308
Baugesuchsteller: BC Business Computers AG, Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz
Projektverfasser: Matti Management GmbH, Patricia Matti, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau eines Arealzauns, um die Sicherheit zu erhöhen
Strasse/Ort: Allmistrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 3462
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-017
eBau-Nr. 2025-1679
Baugesuchsteller: Roderick Charles Garrow Macleod, Bergsonnestrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Bodenstrasse 6, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Anbau zusätzlicher Aussentreppe an bestehendem Balkon
Strasse/Ort: Bergsonnestrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 3574
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-025
eBau-Nr. 2025-2289
Baugesuchsteller: Kraftwerk Turbach AG, Patrick Manz, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Thomas Gruber, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: sechs temporäre Ausweichstellen für die Umfahrung der Turbachstrasse für die Bauarbeiten des Projekts Wasserkraftwerk Turbach
Strasse/Ort: Bissenstrasse und Scheidbachstrasse, Gstaad-Turbach
Parzellen: 2195, 2973, 4077, 5144, 6989, 6991, 7015, 7023
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: sechs temporäre Ausweichstellen
Gewässerschutzbereich: Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-013
eBau-Nr. 2025-1420
Baugesuchstellerin: Stéphanie Barbey, Route de Suisse 70, 1290 Versoix
Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Wohnhauses und der Scheune
Strasse/Ort: Turbachstrasse 127, 3781 Turbach
Parzelle: 7207
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: K-Objekt erhaltenswert
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-109.001
eBau-Nr. 2019-234
Baugesuchsteller: Estelle und Paul de la Rochefoucauld, rue Agasse 52, 1208 Genf
Projektverfasser: Beat Wampfer Architecture GmbH, Beat Wampfler, Solsanastrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung des bestehenden Hauses sowie Abbruch des Anbaus auf der Nordseite (bewilligt am 11. Mai 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: interne Grundrissanpassungen und Verschiebung diverser Fenster
Strasse/Ort: Märetgässli 4, 3792 Saanen
Parzelle: 1445
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1, Grünzone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-024
eBau-Nr. 2025-2200
Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz)
AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern
Vertreter: André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern
Projektverfasser: Axians Schweiz
AG, Christoph Rieder, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
Bauvorhaben: GSEG/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) für Swisscom (Schweiz) AG
Strasse/Ort: Bergstation Eggli, 3780 Gstaad
Parzelle: 6382
Nutzungszone: UeO Schneesportgebiet Eggli-Pra Cluen/Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-016.001
eBau-Nr. 2023-13741
Baugesuchsteller: STWG. Parz. 5385, P. Adr. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Gebäude unter Beibehaltung des bestehenden Volumens (bewilligt am 25. April 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen und damit verbundene Anpassung der Fenstereinteilung
Strasse/Ort: Bissenstrasse 70, 3780 Gstaad
Parzelle: 5385
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-19900
Baugesuchsteller: Karl-Friedrich Scheufele-Liechti, Schönenbodenweg 11, 3782 Lauenen, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Objektschutzmassnahmen: Erstellen eines Kriechkellers unter dem bestehenden Gebäude, Bohrpfähle entlang der Parzellengrenze und Düsenstrahlverfahren zur Vergütung des Bodenkerns
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Lauenen, Rütschli, Schönenbodenweg Nr. 11, Parzelle Nr. 1850
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Baute im Wald
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Ufervegetation
– Gerinneschutzwald
– Grundwasserschutzzone S3
– Historische Verkehrswege
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 27. März 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auf lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1917
eBau-Nr. 2025-2181
Bauherrschaft: von Grünigen Toni, Scheidbachstr. 12, 3781 Turbach
Projektverfasser: Mösching Bau AG, Fürholzstr. 8, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau einer Güllengrube mit Mistplatz
Hauptmasse: Mistplatzfläche: 59m2, Inhalt: 46m3
Bauart: Beton
Ort: Feutersoey, Vorderi Waligstrasse 17
Flurname: Schopferevorschess
Parzelle: 602
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 25. Februar bis 27. März 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Gsteig, 17. Februar 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1918
eBau-Nr. 2025-2224
Bauherrschaft: Viktoria Schmidheiny, Hurdnerstrasse 76, 8640 Hurden
Vertreter: Gottfried Hauswirth, G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Verlegen einer erdüberdeckten Gastankanlage
Volumen: 2,4m3
Ort: Feutersoey, Gässli 5
Flurname: Dorf
Parzellen-Nr.: 1703
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 25. Februar bis 27. März 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 17. Februar 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1919
eBau-Nr. 2025-1462
Bauherrschaft: Woodtli Hans, Gschwändstrasse 15, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: von Siebenthal Holzbau GmbH, Gsteigstrasse 67, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau eines offenen Autounterstandes auf der Südseite der Scheune Nr. 15a
Hauptmasse: Breite: 5,99 m; Tiefe: 4,42 m; Firsthöhe: 3,12 m
Bauart: Holzkonstruktion, Pultdach, Blech braun
Ort: Feutersoey, Gschwändstrasse 15
Flurname: Gschwänd
Parzelle: 1000
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 25. Februar bis 27. März 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 18. Februar 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
