AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 05.11.2024
05.11.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Neuwahl ständige Kommissionen der Einwohnergemeinde Saanen 2025–2028
Der neugewählte Gemeinderat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Diese übernehmen Teilaufgaben des Gemeinderates, ...
Gemeinde Saanen
Neuwahl ständige Kommissionen der Einwohnergemeinde Saanen 2025–2028
Der neugewählte Gemeinderat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Diese übernehmen Teilaufgaben des Gemeinderates, beraten Geschäfte vor und erledigen im vorgegebenen Rahmen selbstständig Arbeiten. Aufgaben und Kompetenzen werden ihnen vom Gemeinderat, dem Organisationsreglement und der -verordnung sowie vom Kommissionsreglement vorgegeben (siehe www.saanen.ch). Die Kommissionsmitglieder unterliegen der gleichen Legislaturdauer wie der des Gemeinderates. Ersatzwahlen bei vorzeitigen Rücktritten werden nicht an die ordentliche Legislaturdauer angerechnet. Das gleiche gilt, wenn neue Kommissionen entstehen, wird das Mitmachen in früheren Kommissionen nicht an die neue Legislatur angerechnet. Die Höchstzahl der Kommissionsmitglieder ist im Kommissionsreglement festgeschrieben (i.d.R. sieben Mitglieder). Das Präsidium wird jeweils durch die Gemeinderäte gestellt. Der Gemeinderat entscheidet allenfalls, ob in Einzelfällen ein zweiter Gemeinderat das Vizepräsidium übernimmt. Immer an den Kommissionssitzungen nehmen die Fach- oder Abteilungsleiter der Gemeindeverwaltung teil (mit Antragsrecht), dazu je nach Kommission auch auswärtige Fachberater. Diese beiden Teilnehmergruppen zählen aber nicht zur Mitgliederzahl.
Die ständigen Kommissionen sind die Bau- und Planungskommission, Bildungskommission, Finanzkommission, Forstkommission Saanenland (nur Gemeindevertreter Saanens), Infrastrukturkommission, Liegenschaftskommission, Sicherheitskommission, Sozialbehörde Saanenland (nur Gemeindevertreter Saanens) und ständiger Stimm- und Wahlausschuss.
ständige Kommission verbleibende Mitglieder neu zu besetzende Sitze BauPlaKo 3 2
BiKo 4 2
FiKo 2 2
Forstkomm. 1 0
IKo 5 1
LieKo 3 3
SiKo 1 1
SoBe 0 2
Parteilose, Parteien oder Einzelpersonen können nun ihre Vorschläge aus den Reihen der Saaner Stimmberechtigten für die neu zu besetzenden Sitze bis spätestens am 31. Dezember 2024, 12.00 Uhr, auf der Verwaltungsdirektion, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, einreichen. Die Vorschläge sind an keine besondere Form gebunden und haben den vollständigen Namen und Vornamen, Geburtsdatum sowie die Adresse der Kandidaten anzugeben (sowie gegebenenfalls die Parteizugehörigkeit) und die Angabe, für welche Kommission(en) die Kandidatur gilt. Es darf für mehrere Kommissionen kandidiert werden, wobei dies keinen Einfluss auf die Wahlchance hat. Der Gemeinderat achtet bei der Wahl vorab auf das Fachwissen im Dienste der Kommission und eine möglichst ausgewogene Vertretung. Wir danken der Bevölkerung fürs aktive Mitmachen.
Einwohnergemeinde Saanen
Verwaltungsdirektion
Ref. Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Freundliche Einladung zur
Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Sonntag, 8. Dezember 2024, St.-Niklaus-Kapelle Gstaad, im Anschluss an den Gottesdienst, ca. 10.45 Uhr
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 4. Juni 2024/Genehmigung
2. Finanzplan 2024–2029/ Kenntnisnahme
3. Budget 2025 mit gleichem Steuersatz von 0.153/Genehmigung
4. Neuwahl Kirchgemeinderat für Rest Amtszeit 2022–2025
Zur Wahl vorgeschlagen wird Frau Renate Bach, Saanen
5. Stand der Umbauarbeiten Pfarrhaus Saanen/Information
6. Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Einsichtnahme auf dem Sekretariat im Kirchgemeindehaus: Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr; Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr.
Gstaad, 5. November 2024
Ref. Kirchgemeinderat
Saanen-Gsteig
Rechtskraftbescheinigung
Gemeindeverband Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen, Genehmigung der Leistungsverträge mit dem Kanton: Rechtskraft
Allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der sieben Einwohnergemeinden des Verwaltungskreises Obersimmental-Saanen wurde die Genehmigung der Leistungsverträge mit dem Kanton regional bedeutender Kulturanlässe unterbreitet. Die sieben Gemeinderäte genehmigten die Leistungsverträge mit Finanzierungsfolge z.H. der Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im fakultativen Referendum.
Der Gemeinderat von Saanen stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» vom 9. Juli 2024 bzw. im «Amtlichen Anzeiger Simmental» vom 11. Juli 2024 ausgeschrieben wurde. Innert der Frist von 90 Tagen wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss der Gemeinderäte ist dadurch rechtskräftig geworden. Namens der Sitzgemeinde Saanen des Gemeindeverbandes Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen:
Der Gemeinderat von Saanen
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung Baureglement, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A 32, GBB Nr. 2701 «Pfarrhaus Saanen»
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen vom 5. November bis 6. Dezember 2024 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat auf.
Die Unterlagen sind auch unter www. saanen.ch abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Saanen, 29. Oktober 2024
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-143
eBau-Nr. 2024-17198
Baugesuchsteller und Projektverfasser: Severin Hauswirth, Lähemattestrasse 1, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Umnutzung Bunker zu Lagerfläche für landwirtschaftliche Güter und Werkstatt
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 3299
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Nebennutzfläche
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 35 KWaG, nichtforstliche Kleinbaute und -anlage
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-129
eBau-Nr. 2024-16094
Baugesuchsteller: Marco Schopfer, Bergmatteweg 25, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Laufstall mit Futterlager mit Erschliessung Elektrizität über GBB 1106
Strasse/Ort: Teileggweg 18, 3792 Saanen
Parzellen: 1958, 1106
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute/Erschliessung
Schutzzone: Trockenstandort
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG und Art. 6 und 7 Trockenwiesenverordnung, Eingriffe in Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-090
eBau-Nr. 2024-10347
Baugesuchsteller: Karma und Jean-François Liess-Shakarchi, Badweidlistrasse 33, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenabch, Dorfstasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellung eines Barbecue (Grill) aus Naturstein auf der bestehenden Terrasse
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 33, 3780 Gstaad
Parzelle: 4420
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-151
eBau-Nr. 2024-14082
Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern
Vertreter: André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Oliver Rolli, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG (Baueingabelead), mit Sunrise GmbH und Salt Mobile SA. Mit neuen Antennen und Systemtechnik, Mobilfunkstandard 5G, mit Fundamenterweiterung.
Strasse/Ort: Allmistrasse 34c, Flugplatz 3792 Saanen
Parzelle: 3370
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-017.002
eBau-Nr. 2022-815
Baugesuchsteller: Zhang Yang, Grubenstrasse 75, 3780 Gstaad
Vertreter: Matti Management GmbH, Patricia Matti, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michael Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Einbau Wellnessbereich, Umnutzung der Scheune (bewilligt am 23. Dezember 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschieben der Dachfenster/Fassadenanpassung/Einbau 2 x EI30-Türen
Strasse/Ort: Grubenstrasse 59a, 75, 3780 Gstaad
Parzelle: 1635
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Grundriss und Fassadenanpassungen nach Bauabnahme
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 5. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-139
eBau-Nr. 2024-17155
Baugesuchsteller und Projektverfasser: Galler Schreinerei AG, Farbstrasse 78, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung Büroräumlichkeiten
Strasse/Ort: Farbstrasse 78, 3792 Saanen
Parzelle: 4005
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 29. Oktober bis 28. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-114
eBau-Nr. 2024-14854
Baugesuchsteller: Convictor AG, Jean-Christophe Hocke, c/o T & R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Vertreter: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Abbruch/Neubau des bestehenden Wohnhauses und neues Untergeschoss
Strasse/Ort: Turbachstrasse 23, 3780 Gstaad
Parzelle: 3629
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch/Wiederaufbau)
Einsprachefrist: vom 29. Oktober bis 28. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-140
eBau-Nr. 2024-17470
Baugesuchsteller: Rigmor Zobel und Jesper Ravn, Erliweg 21, 3778 Schönried
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aufteilung des Chalets in zwei Wohneinheiten
Strasse/Ort: Erliweg 21, 3778 Schönried
Parzelle: 4773
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit in erweiterter Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 29. Oktober bis 28. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-124
eBau-Nr. 2024-16008
Baugesuchsteller: STWEG parz. 3035, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Zusammenlegung zweier Wohneinheiten unter Einhaltung des bestehenden Volumens.
Strasse/Ort: Spittelweg 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 3035
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG (bei einem Umbau der Wohnung z.B. einer STWEG-Einheit)
Einsprachefrist: vom 29. Oktober bis 28. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-110
eBau-Nr. 2024-14509
Baugesuchsteller: Unica Capital Development SA, Fidraco SA, Rue Agassi 54, 1208 Genf
Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch Chalet und Neubau Überbauung auf Parz.-Nr. 4930
Strasse/Ort: Alpinastrasse 51, Gstaad
Parzelle: 4930
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG.
Ausnahme: Art. 25 ff KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 29. Oktober bis 28. November 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 29. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Verkehrsmassnahme Dorf Gsteig
Der Gemeinderat von Gsteig verfügt, gestützt auf Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) folgende Verkehrsmassnahme:
Postautowendeplatz
Parkieren mit Parkscheibe auf blauen Feldern mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden
Parkplatz Rohrstrasse
Parkieren mit Parkscheibe mit einer maximalen Parkdauer von sechs Stunden auf nicht reservierten Parkfeldern, generelles Parkverbot von 1.00 bis 8.00 Uhr
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, schriftlich und begründet Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
Diese Verfügung tritt nach nach Ablauf der Beschwerdefrist und Aufstellen der Signale in Kraft.
Gsteig, 5. November 2024
Der Gemeinderat
Gemeinde Lauenen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lauenen
Freundliche Einladung zur
ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 1. Dezember 2024, ca. 10.45 Uhr (im Anschluss an die Predigt) in der Kirche Lauenen
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Juni 2024
2. Finanzplan 2024–2029 (Kenntnisnahme)
3. Budget 2025
4. Wiederwahl von Martina Reichenbach als Vizepräsidentin (Kenntnisnahme)
5. Information vakante Pfarrstelle
6. Verschiedenes
Lauenen, 5. November 2024
Der Kirchgemeinderat Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2024-010.000
eBau 2023-14091
Baugesuchsteller: Reuteler Christian, Bieribodenstrasse 14, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri Reto, Lauenenstrasse 57, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 307
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 104, Lauenen
Bauvorhaben: Neubau von unterirdischen Garagen mit neu zu erstellender Zufahrt; Teilabbruch Gebäude Lauenenstrasse 104a
Baugebiet: Ferienhauszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutz Au
Ausnahme: Überschreitung der maximalen Gebäudelänge um 5.00m
Auflage- und Einsprachefrist: 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 5. November 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baugesuch 2024-011.000
eBau 2024-16718
Baugesuchsteller: Brand Jan, Bieribodenstrasse 4, 3782 Lauenen b. Gstaad/Brand Amy, Bieribodenstrasse 4, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nrn.: 1501 und 1514
Adresse/Standort: Bieribodenstrasse 2 und 4
Bauvorhaben: Erweiterung/Ersatz Fenster
Baugebiet: Ferienhauszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: 5. November bis 5. Dezember 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 5. November 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen