AMTLICHER ANZEIGER SAANEN 06.02.2024
06.02.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch
Nr. 2023-155 (eBau-Nr. 2023-23161)
Baugestuchsteller: Einf. Gesell. Parz. 4020, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Gemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch
Nr. 2023-155 (eBau-Nr. 2023-23161)
Baugestuchsteller: Einf. Gesell. Parz. 4020, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Einfamilienhaus
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 59, 3780 Gstaad
Parzelle: 4020
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch und Wiederaufbau)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD
2022-028.002 (eBau-Nr. 2022-1606)
Baugesuchsteller: AG der Pioniere, v.d. Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung des bestehenden Wohnhauses
Projektänderung 002 umfasst im Wesentlichen: Umgestaltung des Eingangbereichs mit Verschiebung der Wärmepumpe. Gerinfügige Fassadenund Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 159,159a, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: 6177
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch
Nr. 2023-156 (eBau-Nr. 2023-23147)
Baugesuchsteller: Immobiliengesellschaft Armandia SA, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: An- und Umbau Einfamilienchalet
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 4153
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe / Art. 30 BauR, Nichteinhaltung der minimalen Gebäudeproportion
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch
Nr. 2023-144 (eBau-Nr. 2023-22367)
Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch mit Wiederaufbau bestehendes Wohnhaus mit Einstellhalle.
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 4298
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-5242
Baugesuchsteller: Hanspeter und Sidonia Marti-Burri, Lauenenstrasse 152, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hanspeter Marti-Burri, Lauenenstrasse 152, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch des Wohnhauses und der Scheune Gsteigstrasse Nrn. 221 und 221a mit anschliessendem Ersatzneubau eines Dreifamilien-Wohnhauses und zweiseitig offenem Autounterstand an neuem Standort
Nutzungsart:
– eine Wohnung bestehend ohne Nutzungsbeschränkung
– zwei Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Bergmuldenziegel rotbraun und Photovoltaikanlage
Standort:
– Gstaad, Gsteigstrasse Nrn. 221 und
221a, Parzelle Nr. 1654 (Abbruch) Gstaad, Mattenstrasse Nr. 70, Parzellen Nrn. 5526 und 1056 (Ersatzneubau)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Baute im Grundwasser
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 29. Februar 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation
eBau-Nr. 2023-22588
Baugesuchsteller: Ritesh Raghavan, Undere Bodmestrasse 22, 3778 Schönried
Projektverfasser: Ritesh Raghavan, Undere Bodmestrasse 22, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Bahnhofgebäude Schönried, Erdgeschoss: Nutzung als Food & Beverage & Take-Away ohne Kochgelegenheit
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Schönried, Bahnhofstrasse Nr. 4, Parzelle Nr. 1344
Baugebiet: Bahnhofareal/Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 29. Februar 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (Bauvorhaben im Innern des bestehenden Gebäudes).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2024-009
eBau-Nr. 2024-1043
Baugesuchstellerin und Projektverfasserin: Claudia Bach, Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Direktions-Personalwohnung zum Hotel Bellerive Gstaad
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Parzelle: 6405
Nutzungszone: Hotelzone
Nutzungsart: Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellte Wohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 30. Januar bis 29. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2012-133.004
eBau-Nr. 2023-8412
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Zurkinden/Iff/Stebler, v.d. Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus (bewilligt am 17. Juli 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umpositionierung des unterirdischen Gastanks (nachträglich, bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Lädelistrasse 15, 3778 Schönried
Parzelle: 5332
Nutzungszone: Wohnzone W3A
Nutzungsart: Technische Installation
Einsprachefrist: vom 30. Januar bis 29. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 30. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung Publizierte Bauvorhaben können auch über eBau – das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern – eingesehen werden. https://www.portal.ebau.apps. be.ch/public-instances
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-152
eBau-Nr. 2023-11906
Baugesuchsteller: Toni von Grünigen-von Känel, Scheidbachstrasse 12, 3781 Turbach
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit Garage
Strasse/Ort: Scheidbachstrasse 14, 3781 Turbach
Parzelle: 4116
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
Einsprachefrist: vom 30. Januar bis 29. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2023-020.000
eBau 2023-22560
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, Lauenenstrasse 50, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: Diverse
Adresse/Standort: Sonnige Lauenenstrasse und Schönenbodenweg, Lauenen
Bauvorhaben: Erdverlegung der 0.4-kV-Freileitung
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzzone S3
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 30. Januar 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2022-021.000
eBau 2022-18230
Baugesuchsteller: Greenwish, Charlotte Aubin, Place de l’Université 6, 1211 Genève
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1448
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 96, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Anbau Aussentreppe mit Zugang zur Wohnung DG
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Zweitwohnung
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 30. Januar 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation/Projektänderung
eBau-Nr. 2021-8935
Baugesuchsteller: Heinz Annen, Lauenenstrasse 69, 3782 Lauenen und Daniel Hauswirth, Lauenenstrasse 65, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Holzunterstand zur Holzaufbereitung und Holzlagerung
Projektänderung: Neubau eines bekiesten Fussweges auf einer Länge von ca. 62m mit einer Breite von ca. 80cm (Ausführung auf Verlangen der Einsprecher)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Lauenen, Lauenenseestrasse, Parzellen Nrn. 174 und 488
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Baute im Wald
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– Objektschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 29. Februar 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalbder Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher