AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 07.05.2024
07.05.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Einladung ordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad
Geschäfte
1. ...
Gemeinde Saanen
Einladung ordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2023: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von Fr. 1’012’943.56
2. Erneuerung Abwasserleitungen Egglistrasse, Gstaad: Kreditbewilligung
Abwasserleitungen: Genehmigung
Krediterhöhung von Fr. 70’000.– um Fr. 1’215’000.– auf neu Fr. 1’285’000.–
3. Gemeindeinitiative «Alpine Solaranlage im Saanenland»
Beschlussfassung über Zustimmung als Standortgemeinde und Beteiligung am Aktienkapital
4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 14. Mai 2024. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 7. Mai 2024
Gemeinderat von Saanen
Ausschreibung Planerleistungen Architekt
Walischi Saanen
Wohnraum für Ortsansässige
Beschaffungsstelle: Einwohnergemeinde Saanen
Beschaffungsgegenstand: Planerleistungen Architekt (Projektierung, Ausschreibung, Realisierung)
Termin Fragestellung: 22. Mai 2024
Termin Angebotsabgabe: 10. Juli 2024
Ausschreibungsunterlagen ab 8. Mai 2024 ausschliesslich unter www. simap.ch, Meldungs-Nr. 1414937.
Einwohnergemeinde Saanen Fachbereich Liegenschaften
Rechtskraftbescheinigung
Anschaffung von Schulmobiliar für Schulhäuser: Verpflichtungskredit von Fr. 235’000.– fakultatives Finanzreferendum
Zum teilweisen Ersatz der Möblierung in einigen Schulhäusern bedarf es eines Verpflichtungskredits von Fr. 235’000.–.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» vom 26. März 2024 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Gemeinderat von Saanen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel– Saanen–Zweisimmen Gemeinden: Saanen und Zweisimmen Erneuerung Saanenmöserstrasse, Saanenmöser–Mosenried
Teilstrecke: Marchgrabenbrücke– Bächgrabenbrücke, Länge ca. 200 m (Koord. 2’590’900/1’152’550/1200)
Dauer: 13. bis 31. Mai 2024
Ausnahmen: keine
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert
Einschränkungen:
– Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit
Lichtsignalanlage.
– Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt.
– Durchfahrtsbreite auf max. 3.2 m beschränkt.
Grund der Massnahme: Fertigstellungsarbeiten an der Marchgrabenbrücke und der Bächgrabenbrücke.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Gwatt, Montag, 6. Mai 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis I
Kehrichtabfuhr über Auffahrt
Donnerstag, 9. Mai 2024
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Die Abfuhr im Gebiet Gruben wird auf Freitag, 10. Mai 2024 verlegt.
Bauverwaltung Saanen
und
Kehrichtabfuhr über Pfingsten
Montag, 20. Mai 2024
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Bauverwaltung Saanen
Baugesuch Nr. 2024-048
eBau-Nr. 2024-6752
Baugesuchsteller: STEWEG 4951, v.d. Germann Architektur AG, Stefan Jaggi, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Grubenstrasse 128, 3778 Schönried
Parzelle: 4951
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 7. Mai bis 6. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 7. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-052
eBau-Nr. 2024-7588
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines erdverlegten Gastanks
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 19, 3780 Gstaad
Parzelle: 4250
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: technische Installation
Einsprachefrist: vom 7. Mai bis 6. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 7. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2021-013
eBau-Nr. 2021-806
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 28. Juli 2026
Baugesuchsteller: Moratti Mettlen AG, Bauunternehmung, Rübeldorfstrasse 78, 3792 Saanen
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Zimmerei Sägerei Architektur, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle für Postzustellstelle, Werkhoflager und Garage, auf Saanen GBB Nr. 6624, Dorfrüttistrasse, 3792 Saanen (bewilligt am 28. Juni 2021, rechtskräftig am 28. Juli 2021)
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Dorfrüttistrasse
Parzelle: 6624
Nutzungszone: ÜO Nr. 76, «Hotel-Zentralwäscherei», Saanen
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Einsprachefrist: vom 30. April bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation
eBau 2023-14290
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung und interner Umbau des Grand Hotel Park sowie bauliche Umnutzung von Hotelzimmern in sechs Wohnungen
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (bestehend)
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages (bestehend)
Nutzungsart: Hotel und sechs Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung gemäss Art. 26 des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen ZWG (Projektbezogene Sondernutzungspläne)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: bestehend
Standort: Gstaad, Wispilenstrasse Nr. 29, Parzellen Nrn. 462 und 596
Baugebiet: Überbauungsordnung Nr. 27 «Parkhotel Gstaad» vom 20. März 1987, mit geringfügigen Änderungen zuletzt am 20. April 1999
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Waldabstandes (bestehend)
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch">www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. Juni 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Projektänderung nach Art. 43 BewD Nr. 2020-172.001
eBau-Nr. 2024-5979
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parz. 3884, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatzbau eines Chalets (bewilligt am 10. März 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellung eines Technikgeschosses sowie Grundriss und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Alte Strasse 11, 3792 Saanen
Parzelle: 7137
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. April bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD Nr. 2020-001.002
eBau-Nr. 2023-668
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parz. 3884, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Chalet (bewilligt 9. Juni 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellung eines Technikgeschosses sowie Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Alte Strasse 15, 3792 Saanen
Parzellen: 3884, 5293
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. April bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-025
(eBau-Nr. 2024-3401)
Baugesuchsteller: Moratti & Söhne AG, Eisbahnweg 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle, unterirdischen Nebenräumen und neuem Zufahrtsweg
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 66, 3780 Gstaad
Parzelle: 6321
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 30. April bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lauenen
Freundliche Einladung zur
ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
vom Sonntag, 9. Juni 2024, ca. 10.45 Uhr (im Anschluss an die Predigt) in der Kirche Lauenen
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2023
2. Rechnung 2023
3. Revision des Organisationsreglements u.a. Änderung des Wahlverfahrens
4. Information: 500-jähriges Kirchenjubiläum
5. Verschiedenes
Öffentliche Auflage des revidierten Organisationsreglements der Kirchgemeinde Lauenen (Traktandum 3)
Das überarbeitete Organisationsreglement der Kirchgemeinde kann vom 8. Mai bis 7. Juni 2024 (während 30 Tagen) auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Lauenen, 7. Mai 2024
Der Kirchgemeinderat Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-6347
Baugesuchstellerin: Alpgenossenschaft Kuhtungel, p.A. Stefan Addor, Sattelweg 1, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Erneuerung der bestehenden Materialbahn Chüetungel
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Lauenen, Matte/Chüetungel, Parzellen Nrn. 1017 und 1311
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Bauvorhaben im Naturschutzgebiet/
Moorlandschaft
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Baute im Wald
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– BLN-Objekt Gelten-Iffigen
– Naturschutzgebiet Gelten-Iffigen
– Waldnaturschutzinventar Holzersflue
– Wildschutzgebiet
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. Juni 2024 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (bestehende Anlage).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2024-005.000
eBau 2024-4422
Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümerschaft GBB-Nr. 1647, p.A. Paul Rambert, Moosstrasse 23, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1647
Adresse/Standort: Moosstrasse 23, 3782 Lauenen b. Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Zugangsweg
Baugebiet: Wohnzone W3
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Fussweg
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: vom 30. April bis 30. Mai 2024
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 30. April 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-006.000
eBau 2024-5398
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Rohrbrücke-Bühl, p.A. Stepan Addor, Sattelweg 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Parzellen-Nr.: 692, 730, 1929
Adresse/Standort: Sattelweg/Schindelbode, 3782 Lauenen b. Gstaad
Bauvorhaben: Neue Strassenführung Sattelweg
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erschliessungsstrasse
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 30. April 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1898
eBau-Nr. 2024-7053
Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Parzelle Nr. 439
Vertreter: Bau & Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund bei Gstaad
Projektverfasser: Bau & Sanierung GmbH, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben:
– Anbau eines unbeheizten Vorraums auf der Westseite des Wohnhauses
Nr. 11
– Diverse Fassadenveränderungen beim Wohnhaus Nr. 9
– Einbau von zwei Fenstern und eines
Dachfensters im Gebäude Nr. 11b
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Müligässli
Flurname: Dorf
Parzellen: 439 und 1440
Nutzungszone: Dorfzone
Einsprachefrist: vom 7. Mai bis 6. Juni 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 3. Mai 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Kanton Bern
Die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Oberland West in 3714 Frutigen bleibt am Freitag, 10. Mai 2024 den ganzen Tag geschlossen. Die Präsidentin