AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 07.07.2025
08.07.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe und Kühlwasseranlage
Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November ...
Gemeinde Saanen
Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe und Kühlwasseranlage
Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchsteller: BC Business Computers AG, Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz
Gesuch: Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Saanen Nr. 21 Lauf-Nr. 2157 zur Nutzung von 1200 l/min aus dem Grundwasser zum Kühlzwecken. Nach der Nutzung wird das Wasser, abgesehen von der thermischen Veränderung, unverschmutzt und vollständig wieder ins Grundwasser zurückgegeben. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endete am 20. April 2021. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 20 Jahre erneuert werden.
Standort: Militärische Anlage 3792 Saanen, Parzellen Nr. 3462
Entnahme: E=2 585 824/N=1 148 283
Koordinaten Rückgabe: E=2 285 743/N=1 148 235
Ausnahmebewilligungen: keine
Einsprachefrist: 10. Juli bis und mit 8. August 2025
Auflageort: Bauinspektorat Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 3. Juli 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern
Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe und Kühlwasseranlage
Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchsteller: Sportzentrum Gstaad AG, Eisbahn Gstaad, Sportzentrumstrasse 5, 3780 Gstaad
Gesuch:
Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Saanen Nr. 14, Lauf-Nr. 2011 und 2012, zur Nutzung von maximal 500 l/min aus dem Grundwasser zur Raumheizung und Warmwasseraufbereitung sowie von 1070 l/ min zum Kühlen der Eisbahn. Nach der Nutzung wird das Wasser, abgesehen von der thermischen Veränderung, unverschmutzt und vollständig wieder ins Grundwasser zurückgegeben. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endete am 30. September 2018. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 20 Jahre erneuert werden.
Standort: Promenade 76, 3780 Gstaad, Parzellen Nr. 307 und 2772
Koordinaten Entnahme 1: E=2 588161/N=1 147 193
Koordinaten Entnahme 2: E=2 588109/N=1 147 265
Koordinaten Entnahme 3: E=2 588121/N=1 147 247
Koordinaten Entnahme 4: E=2 588134/N=1 147 228
Koordinaten Rückgabe: E=2 588 145/N=1 147 261
Ausnahmebewilligungen: keine
Einsprachefrist: 10. Juli bis und mit 8. August 2025
Auflageort: Bauinspektorat Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 3. Juli 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-151.001
eBau-Nr. 2023-22754
Baugesuchsteller: Reformierte Kirchgemeinde Saanen-Gsteig, Adolf Schlunegger, Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Pfarrhaus Saanen, interne Wohneinteilungen sowie Teilausbau im Dachgeschoss (bewilligt am 13. September 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellen eines Plattformliftes, neuer interner Wohnungseingang, neue Briefkastenanlage
Strasse/Ort: Dorfstrasse 102, 3792 Saanen
Parzelle: 2701
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung A32A
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, Archäologisches Schutzgebiet, ISOS Saanen
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-056.003
eBau-Nr. 2022-13213
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle (bewilligt am 21. Mai 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Unterirdische Erweiterungen, Grundriss- und Fassadenanpassungen, Anpassung der Umgebungsgestaltung und Vergrösserung der PV-Anlage
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen: 6633, 5717, 7209
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-6355
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Überbauung Grotschi: Neubau Erschliessungsstrasse sowie Ersatz bestehender Regen- und Schmutzabwasserleitungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Abländschen, Grotschi, Parzellen Nrn. 171, 433, 1083, 3890, 6085, 6088, 6424, 6832, 7172 und 7173
Baugebiet: Überbauungsordnung Nr.23 «Grotschi», Wohnzone zweigeschossig W2/70% und Landwirtschaftszone LWZ
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstan des
– Unterschreiten des Strassenabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Baute im Wald
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte: Objektschutzwald, Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 8. August 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2023-021
eBau-Nr. 2022-8768
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 27. Dezember 2028
Baugesuchsteller: Corso Serra Di Cassano, Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Thomas Moser, Dorfstrasse
60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatzneubau vom Wohnhaus und Sanierung der Scheune (bewilligt am 27. November 2023, rechtskräftig am 27. Dezember 2023)
Strasse/Ort: Honeggstrasse 5, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 6518
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Baubewilligung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-095
eBau-Nr. 2025-8969
Baugesuchsteller: Adrian Aellen, Tromweg 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Zufahrt Länge ca. 48 m, Breite 2,7 m, mit Betonspuren, Neubau zwei Parkplätze befestigt mit Pflastersteinen
Strasse/Ort: Tromweg 19, 3780 Gstaad
Parzelle: 501
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2021-076.002
eBau-Nr. 2025-6773
Projektänderung nach Art. 43 BewD
Baugesuchsteller: Ramin Salsali, v.d. Germann Architektur AG, Marcel von Grünigen, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses (bewilligt am 25. Januar 2022)
Projektänderung 002 umfasst im Wesentlichen: interne Grundrissanpassungen mit Gartenbewässerung und ein zusätzlicher Badebrunnen (ohne Wasseranschluss) im Garten.
Strasse/Ort: Büdemliweg 9, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 3998
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Wiederaufbau innerhalb altrechtlicher Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-085
eBau-Nr. 2025-8142
Baugesuchsteller: Philipp Bigler, Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau von zwei Fenstern in der Nordfassade (auf der Galerie)
Strasse/Ort: Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Parzelle: 6591
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1, ÜO Nr. 69 Flüeli
Nutzungsart: Einbau von zwei Fenstern
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-099
eBau-Nr. 2025-895
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Wispile-Gmünte, Bernhard Mösching, Innergsteigstrasse 15, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Begradigung und Verbreiterung Gmüntestrasse, Länge ca.61 m, Breite 2,80 m
Strasse/Ort: Gmüntestrasse, 3780 Gstaad
Parzellen: 6277, 6276
Nutzungszone: Landwirtschaftzone
Nutzungsart: Wegbegradigung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-092
eBau-Nr. 2024-20864
Baugesuchstellerin: Stankova Vesella, Hornbergstrasse 3, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Mehrfamilienhaus, mit Erweiterung Wellnessbereich
Strasse/Ort: Hornbergstrasse 3, 3780 Gstaad
Parzelle: 5787
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile bzw. Verlockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-080
eBau-Nr. 2025-7399
Baugesuchsteller: Thomas Habegger, Im Säbelacker 2, 4105 Biel-Benken
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neues Vordach
Strasse/Ort: Montesanostrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 5506
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-035
eBau-Nr. 2025-3070
Baugesuchstellerin: Frieda Eggen-Bühler, Hinderi Gasse 36, 3770 Zweisimmen
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Garagenboxen
Strasse/Ort: Solsanastrasse 11c, 3792 Saanen
Parzelle: 2008
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG
– Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-077
eBau-Nr. 2025-397
Baugesuchsteller: DLC Invest Sarl, Rue du Pré-Bouvier 5, 1242 Satigny
Projektverfasser und Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle
Strasse/Ort: Schützenweg 7, 7a, 3780 Gstaad
Parzellen: 6042, 6046
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 8. Juli 2025 bis 7. August 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-067
eBau-Nr. 2025-5710
Baugesuchsteller: Erich Buchs, Jaunpassstrasse 7, 1656 Jaun
Projektverfasser: Chalet Schuwey AG, Hauptstrasse 151, 1656 Im Fang
Bauvorhaben: Erstellen eines Mistplatzes
Strasse/Ort: Abländschenstrasse 63a, 1657 Abländschen
Parzelle: 858
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-073
eBau-Nr. 2025-6889
Baugesuchsteller: STWEG Chalet Waldbach, GBB 5971, p. A. H.P. Burkhalter + Partner, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Vertreter: H.P. Burkhalter + Partner, Markus Willen, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Stützmauer zur Vergrösserung Gartenfläche
Strasse/Ort: Undere Bodmestrasse 3, 3778 Schönried
Parzelle: 5971
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Ausnahmen: Art. 25 KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-079
eBau-Nr. 2025-7358
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, John C. R. Nery, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Aussenpool
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzelle: 462
Nutzungszone: ÜO Nr. 27 Park Hotel
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung, Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-048
eBau-Nr. 2023-8998
Verlängerung der Geltungsdauer
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 23. September 2028
Baugesuchstellerin: Carole Marie Bouillard Alzarka, Oberbortstrasse 17, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau von Ausweichund Wendebereich bei der Zufahrtsrampe, zusätzliche Räumlichkeiten für Fitness und Pilates im Untergeschoss (bewilligt am 23. August 2023, rechtskräftig am 22. September 2023)
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 17, 3780 Gstaad
Parzelle: 3637
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart:
–Erweiterung Nebennutzfläche –Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich ÜB
Einsprachefrist: vom 1. bis 31. Juli 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 1. Juli 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Freundliche Einladung zur
ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Lauenen
Sonntag, 10. August 2025 cirka 10.45 Uhr (im Anschluss an die Predigt) in der Kirche Lauenen
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2025
2. Pfarrwahl: Carola Watts per 1. Oktober 2025
3. Information und Stand Pfarrhausumbau
4. Verschiedenes
Im Anschluss sind alle herzlich zum Kirchenkaffee und zur Besichtigung der frisch renovierten Wohnungen im Pfarrhaus eingeladen.
Lauenen, 1. Juli 2025
Der Kirchgemeinderat Lauenen
Friedhof Lauenen – Aufhebung Gräber
Die Infrastrukturkommission hat in Anwendung des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Lauenen beschlossen, per Ende Oktober 2025 die Gräber, bei denen die Grabesruhe von 25 Jahren abgelaufen ist, aufzuheben.
Betroffen sind die Bestattungen des Jahres 2000 mit den Grabnummern 88 –98. Um Missverständnissen vorzubeugen, werden die zu räumenden Gräber durch das Friedhofpersonal markiert.
Gestützt auf Art. 14 des Bestattungsund Friedhofreglements ersuchen wir die Angehörigen der betroffenen Gräber, Grabsteine, Gedenkzeichen, Umrandungen, Pflanzen usw. bis spätestens am 31. Oktober 2025 zu entfernen. Innert dieser Frist von den Angehörigen nicht entfernte Grabmäler lässt die Infrastrukturkommission zulasten der Angehörigen räumen.
Baugesuch 2025-013.000
eBau 2025-9358
Baugesuchsteller: Brand Michel, Mühlestrasse 5, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Parzellen-Nr.: 1569
Adresse/Standort: Mühlestrasse 5, Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz Heizung
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone für dreigeschossige Bauten
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzberei Au
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohngung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 31. Juli 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 1. Juli 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen