AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 09.07.2024
09.07.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Gemeindeverband Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Genehmigung der Leistungsverträge mit dem Kanton
...Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Gemeindeverband Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Genehmigung der Leistungsverträge mit dem Kanton
Das Organisationsreglement des Gemeindeverbandes Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen vom 1. November 2015 regelt als Rechtsgrundlage die Handhabung des kantonalen Kulturförderungsgesetzes in der Region. Der Gemeindeverband hat seinen Sitz in Saanen. Er erfüllt im Sinne des kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG) die Aufgaben der regionalen Organisation der Gemeinden. Nach Artikel 9 des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen vom 1. November 2015 befindet die Delegiertenversammlung über Leistungsverträge mit dem Kanton Bern. Dieses Organ genehmigte die Leistungsverträge folgender, regional bedeutender Kulturanlässe einschliesslich des Verteilschlüssels je Einwohnergemeinde für 2025–28:
– Lenker Jazztage (Kulturhorizonte Lenk AG)
– Sommets Musicaux de Gstaad (Verein «Association Les Sommets Musicaux de Gstaad à Genève»)
– Gstaad Menuhin Festival & Academy (Gstaad Menuhin Festival & Academy AG) z.H. der Gemeindebürger im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen. Die Referendumsfrist beträgt 90 Tage seit dieser Bekanntmachung (Art. 25 OgR Gemeindeverband). Das Referendum kann durch zwei Prozent der im Gebiet der Verbandsgemeinden Stimmberechtigten oder durch 10 Prozent der Verbandsgemeinden ergriffen werden.
Baugesuch Nr. 2024-084
eBau-Nr. 2024-11544
Baugesuchsteller: Credit Suisse AG, v.d. Westiform AG, Laura Fröhlich, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen
Projektverfasser: Westiform AG, Laura Fröhlich, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen
Bauvorhaben: Ersatz von bestehenden Werbeelementen
Strasse/Ort: Promenade 67, 3780 Gstaad
Parzelle: 2523
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-070
eBau-Nr. 2024-4864
Baugesuchsteller: Nadine und Bruno Zingre, Bellerivestrasse 27, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Roger Kübli, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Austausch Stückholzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpe
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 27, 3780 Gstaad
Parzelle: 5618
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ersatz Wärmeerzeugung, Erweiterung Nebennutzfläche
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-118.001
eBau-Nr. 2023-5588
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Brigitte und Beat Matti, v.d. Beat Matti, Underi Märetmattstrasse 1, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Ökonomiebaute, Sanierung/Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Volumen- und Flächenanpassungen, geringfügige Änderungen der Grundriss- und Fassadengestaltung und Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 79, 3792 Saanen
Parzelle: 1627
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohnung, landwirtschaftliche Ökonomiebaute, Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 41/Art. 52 BauR, Eingriff in Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 001 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-156.001
eBau-Nr. 2023-23147
Baugesuchsteller: Immobiliengesellschaft Armandia SA, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: An- und Umbau Einfamilienchalet (bewilligt am 28. März 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Anpassungen im Grundriss und Erweiterung des Untergeschosses
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 4153
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-068
eBau-Nr. 2024-1182
Baugesuchsteller: Wirtschaftliche Genossenschaft Turbach, Hansjakob Bach, Turbachstrasse 114, 3781 Turbach
Projektverfasser: Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Vergrösserung Parkplatz
Strasse/Ort: Turbachstrasse 129, 3781 Turbach
Parzelle: 1010
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Parkierung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-080
eBau-Nr. 2024-4392
Baugesuchsteller: EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), v.d. AEK AG, Frank Bürgin, Niedermattstrasse 5, 4528 Zuchwil
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Nadia Stucki, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anschluss an Fernwärmenetz
Strasse/Ort: Grubenstrasse 157+159, 3778 Schönried
Parzellen: 76, 4155, 6349
Nutzungszone: Kernzone, Zone für Sport und Freizeit
Nutzungsart: Erschliessung
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-114.002
eBau-Nr. 2020-1590
Baugesuchsteller: Hansueli Brand-Pretsch, Anderhalbacherstrasse 3, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau Sanierung des bestehenden Wohnhauses (bewilligt am 18. Juni 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Seitenwechsel Technikraum, Anpassung Bäder mit Dachfenster
Strasse/Ort: Neue Matteweg 20, 3780 Gstaad
Parzelle: 542
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Wohnbaute (Weidhaus)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-094.001
eBau-Nr. 2023-16027
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus, Umbau und Umnutzung der Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Volumen- und Flächenanpassungen sowie Grundriss- und Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 88 + 88a, 3780 Gstaad
Parzellen: 129, 4334
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-059
eBau-Nr. 2024-8687
Baugesuchsteller: STWEG Moosfangstrasse 16, Christoph Raaflaub, Moosfangstrasse 16, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Bauvorhaben: Verlegung der Hauszufahrt
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 16, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 2625, 6517
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Juli bis 2. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträucher
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen (Kantons-, Gemeinde- und Genossenschaftsstrassen) ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig und ohne schriftliche Aufforderung zurückgeschnitten werden müssen.
Zur Verhinderung der erwähnten Verkehrsgefährdungen machen wir Sie auf Art. 73 und 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008, aufmerksam: «Hecken und Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50m freigehalten werden. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Feste Einfriedungen und Anpflanzungen irgendwelcher Art dürfen die Strassenfahrbahn um höchstens 80cm überragen. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.»
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken. Bei Unfällen und Schäden, welche auf das nicht Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern zurückzuführen ist, sind die Grundeigentümer haftbar und können schadenersatzpflichtig werden.
Herzlichen Dank, dass Sie Ihre Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssituation zu verbessern. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Lauenen, Tel. 033 765 30 15, gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Gemeinde Gsteig/Weggenossenschaft Fure-Gründ
Verkehrserschwerung Furestrasse: Einmündung Kantonsstrasse – Uf de Fure
Dauer: 15. Juli bis 9. August 2024
Verkehrsführung: Keine Umleitung
Einschränkungen:
– Teilweise Strassensperrungen entsprechend dem Baufortschritt
– Mögliche Durchfahrtszeiten während der Arbeitszeit werden signalisiert
– Während des Belagseinbaus muss die Strasse vollständig gesperrt werden
– Ausserhalb der Arbeitszeit (ca. 18.00–7.00 Uhr) ist die Durchfahrt gewährleistet
Grund der Massnahme: Sanierungsund Belagsarbeiten
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Die Bauleitung: Ingenieurbüro Weissen, 3782 Lauenen