AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 10.09.2024
10.09.2024 Amtlicher AnzeigerInformation über die Qualität des öffentlichen Trinkwassers 2024 der Wasserversorgung Saanen
Artikel 5 TBDV (Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen): Wer über eine ...
Information über die Qualität des öffentlichen Trinkwassers 2024 der Wasserversorgung Saanen
Artikel 5 TBDV (Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen): Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.
Qualität und Behandlung
Im Jahr 2023 wurden total 37 bakteriologische und 20 chemische Wasserproben im Rahmen der Selbstkontrolle über das kantonale Labor und externe Labore erhoben. Zusätzlich wurden 65 mikrobiologische Proben im eigenen Labor der Wasserversorgung Saanen untersucht. Alle Untersuchungsergebnisse entsprachen den gesetzlichen Vorschriften.
Wasserhärtetabelle der Wasserversorgung Saanen (Auswertungen der Jahre 2019–2023)
Gesamthärte: Anteil von gelöstem Kalzium und Magnesium im Trinkwasser (Kalk)
Die Gesamthärte variiert je nach Anteil des Quell- und Grundwasser im Netz/Quellwasser = kleiner Härtegrad/Grundwasser = grösserer Härtegrad 1°f (französischer Härtegrad) entsprechen 10mg/l Kalziumcarbonat. 1°fH = 0.56dh (Deutscher Härtegrad). Gesamthärte in °fH Härtebereich 0–15 weich/15–25 mittelhart/ über 25 hart. Bei Wasser mit einer Gesamthärte unter 32°fH empfiehlt der SVGW im Wohnungsbereich keine Enthärtung. Der Toleranzwert für den Nitratgehalt beträgt 40mg/l.
Das Trinkwasser wird mit zertifizierten UV-Desinfektionsanlagen (ultraviolettes Licht 254nm 400J/m2) behandelt.
Alle Angaben beziehen sich auf den Normalbetrieb und können aufgrund veränderbaren Quellschüttungen, Durchflusscharakteristiken, Bezugsmengen und der Örtlichkeit im Bereich zwischen dem Minimum bis zum Maximum variieren.
Wasserverbrauchstatistik mit Herkunft Quell-/Grundwasser 2023
Die Niederschlagsmenge «grüne Linie» wird mit dem Faktor x 1000 angezeigt. In der Tabelle rechts sind die Werte in l/m2.
Im Jahr 2023 betrug der Wasserverbrauch Total 1’904’158m3, der Anteil von Quellwasser machte 81,17% und Grundwasser 18,83% aus. Der Durchschnittliche Tagesverbrauch über das ganze Jahr betrug 5217m3, wovon der Spitzenwert am 21. August 2023 erfolgte und 7504m3 erreicht wurde. Der kleinste Verbrauch wurde am Sonntag, 12. November 2023 mit 3770m3 gemessen.
Wasserverbrauch Rückblick
Die Trockenheit ist im Gegensatz zum Vorjahr zurückgegangen. Die 19 Quellen der öffentlichen Versorgung brachten durch die grösseren Niederschläge wieder mehr Leistungen und konnten wiederum einen Grossteil des Wassers gewinnen.
Einwohnergemeinde Saanen
Wasserversorgung
Arno Romang Brunnenmeister und Betriebsleiter
Vertiefte Informationen über die Gemeinde und der Jahresbericht der Wasserversorgung werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite der Gemeinde Saanen unter www. saanen.ch unter Verwaltung, Abteilungen, Wasserversorgung Veröffentlicht.
Gemeinde Saanen
2. öffentliche Planauflage
Wiederholung der Auflage unvollständig aufgelegter Pläne zum Baugesuch Erschliessung Bauland Meielsgrundgässli vom 18. April 2023
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1) die folgenden vervollständigten Unterlagen zum Baugesuch Erschliessung Bauland Meielsgrundgässli vom 5. April 2023 (öffentliche Auflage vom 18. April bis 19. Mai 2023) zur erneuten öffentlichen Auflage:
Bauvorhaben: Erschliessung Bauland Meielsgrundgässli mit Wendehammer
Änderungen und Ergänzungen: Gegenüber den ursprünglich aufgelegten Plänen des Bauprojekts vom 5. April 2023 wurden im Plan Nr. 6 Werkleitungen und im Plan Nr. 8 Grabenprofil die Darstellungen der Werkleitungen vervollständigt.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Parzellen Nrn.: 5649, 5654, 7149, 7152
Koordinaten: 2’587’196/1’144’254
Zone: Überbauungsordnung Nr. 86,
Erschliessung «Meielsgrundgässli»
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Weiterführende Unterlagen
1. Überbauungsordnung Nr. 86 Erschliessung «Meielsgrundgässli» mit Zonenplanänderung
2. Baugesuch Erschliessung Bauland Meielsgrundgässli vom 5. April 2023
Die Unterlagen liegen vom 10. September bis 11. Oktober 2024 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat sowie online auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung der Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die anlässlich der 1. öffentlichen Auflage gegen die Überbauungsordnung und das Baugesuch eingegangen sind, bleiben aufrecht und werden vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens behandelt.
Saanen, 10. September 2024
Der Gemeinderat
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung des Zonenplans Nr. 5, Grund «Meielsgrundgässli» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 9. Januar 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können im Sekretariat der Bauverwaltung eingesehen werden.
Saanen, 10. September 2024
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-018.001
eBau-Nr. 2023-21275
Baugesuchstellerin: Louise Crampton, Downsview house, Lewes Road, Westmeston, BNG 8RL, GB-Sussex
Vertreter/Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Anbau am bestehenden Wohnhaus (bewilligt am 25. Mai 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anbau einer zusätzlichen Nasszelle im Untergeschoss, geringfügige Vergrösserung des bestehenden Balkons, Fassaden- und Grundriss-Änderungen
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse 79, 3778 Schönried
Parzelle: 3704
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 10. September bis 10. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 10. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-117
eBau-Nr. 2024-15038
Baugesuchstellerin: Sabrina Grabau-Bodmer, Tüllerliweg 6, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Einbau zweier Dachfenster auf der Nordwestseite
Strasse/Ort: Tüllerliweg 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 6770
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Dachfenster
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 10. September bis 10. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 10. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-113
eBau-Nr. 2024-14605
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Patrik Romang, Turbachstrasse 139, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Verlegung Abwasserleitung
Strasse/Ort: Turbachstrasse 139, 3781 Turbach
Parzelle: 1815
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzzone, Schutzobjekt:
– Gewässerschutzbereich Au
– K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 10. September bis 10. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 10. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-064
eBau-Nr. 2024-9173
Baugesuchsteller: Thomas Benigne Marie Jacquelin Legouz de Saint Seine Rodocanachi, Hubelstrasse 57, 3778 Schönried
Projektverfasser und Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch Chalet auf Parzelle GBB-Nr. 3823 mit anschliessendem Wieder- und Zusammenbau mit bestehendem Chalet auf Parzelle GBB-Nr. 3824
Strasse/Ort: Hubelstrasse 57, 3778 Schönried
Parzellen: 3824, 3823
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme:
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 3. September bis 3. Oktober 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. September 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Publikation einer öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG
Überbauungsordnung mit Baubewilligung Gemeinde Gsteig Öffentliche Planauflage
A) Überbauungsordnung «Deponie Typ A Saali b – Erweiterung Süd» B) Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für die Errichtung einer Deponie Typ A gemäss VVEA, Erschliessung und Umlegung der Schmutzwasserleitung
Der Gemeinderat von Gsteig bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 die Überbauungsordnung Deponie Typ A Saali b – Erweiterung Süd, mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
1. Überbauungsordnung «Deponie Typ A Saali b – Erweiterung Süd»
– Zonenplanänderung, Zonenplan Teil Landschaft 2, Situation
– Überbauungs- und Baugesuchsplan Ist-Zustand und Endzustand, Situation und Schnitte
– Überbauungsvorschriften
1. Baugesuch
Gesuchsteller: SL Abbau und Deponie AG
Projektverfasser: CSD Ingenieure AG
Bauvorhaben:
– Errichtung einer Deponie Typ A (unverschmutzter Aushub gemäss VVEA; neue Erschliessung mit Scanner, Infrastrukturplatz mit Personal- und Materialcontainer, Baustellentank, mobiles WC
– Baugesuchsplan: Erschliessung und Installationsplatz der Deponie, Situation, Längen-, Quer- und Normalprofile
– Baugesuchsplan: Umlegung der Schmutzwasserleitung, Situation und Längenprofil
Parzellen Gsteig Grundbuchblätter Nrn.: 1241, 750, 618, 115
Schutzzonen: Flachmoore von nationaler und kantonaler Bedeutung, Gewässerschutzzonen
Beanspruchte Bewilligungen:
– Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG
– Anschluss Elektrizität
– Anschluss Wasser
Ausnahmebewilligungen:
– Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Flachmoore von nationaler Bedeutung (Art. 18 NHG)
– Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen (Art. 20 NHG)
– Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere (Art. 20 NHG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGschG); inkl. Errichtungsbewilligung (Art. 39 VVEA, separate Bewilligung)
– Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 WBG)
– Bewilligung zum Bauen im Gefahrengebiet (Art. 6 BauG)
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. September bis 10. Oktober 2024 in der Gemeindeschreiberei Gsteig öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gsteig unter www.gsteig.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gsteig, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gsteig, 6. September 2024
Der Gemeinderat
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen 410.20077/Instandsetzung Fahrbahn Pillon
Teilstrecke: Kantonsgrenze (Brücke) bis und mit Sulzgrabenbrücke, Länge ca. 2600m (Koord. 2583895/1134650/1398/2585500/1136318/1303)
Dauer: Montag, 23. September bis Freitag, 25. Oktober 2024
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Sanierungsarbeiten an der Pillonstrasse. (sieben Teilabschnitte)
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung im jeweiligen Baustellenbereich
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Thun/Gwatt, 4. September 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-14051
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Verkehrsteiner AG, Kasernenstrasse 27, 3013 Bern
Bauvorhaben: Montage einer elektrischen Schranke zwecks Wintersperrung
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Lauenen, Bochte, Lauenenseestrasse, Parzellen Nrn. 810, 1558 und 1747
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in Naturschutzgebiet
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/
Schutzobjekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– Naturschutzgebiet Gelten-Iffigen
– Historische Verkehrswege
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 10. Oktober 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Profile, Verpflockung/ Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher