AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 10.12.2024

  10.12.2024 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Konkurspublikation/ Schuldenruf

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)

Ausgeschlagene Erbschaft der: Moratti-Herrmann Nicole, geb. 25. April 1972, von Saanen BE, Spitzhornweg 23, 3792 Saanen, verst. am 25. Februar 2024
Datum der Konkurseröffnung: 28. November 2024
Eingabefrist bis: 4. Januar 2025

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 4. Dezember 2024. Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland


Wasserversorgung Saanen – Information zur Frostsicherung von
Wasserbezügen ab dem öffentlichen Netz

Alle Wasserbezüger, insbesondere auf Baustellen (Bauführer, Baumeister, Sanitärinstallateure, Architekten) sowie Gewerbe, Landwirtschaft und andere, werden aufgefordert, Wasserbezüge für den Winter frostsicher zu machen oder zu demontieren. Das Laufenlassen von Wasser wie auch der Betrieb von laufenden Brunnen ist untersagt, dies gefährdet die Trinkwasserversorgung (Wasserversorgungsreglement vom 1. Januar 1991, Art. 10).

Vorschriften für Frostschutz
– Für Wasserbezüge, die im Winter weiter genutzt werden, ist eine Bewilligung der Wasserversorgung erforderlich
– Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, um die Leitungen vor Frost zu schützen, beispielsweise:
• Verwendung eines Heizbandes und Isolation
• Installation von Entleerungsschiebern
• Sicherstellung einer Überdeckung von mindestens 1,20m

Hydrantenbenutzung
Die Nutzung von Hydranten ohne Bewilligung ist strengstens untersagt. Hydranten stehen ausschliesslich der Feuerwehr für den Brandfall zur Verfügung (WVR Art. 31).

Überprüfungen und Gebühren
– Installationen werden von der Wasserversorgung überprüft. Unberechtigte Wasserbezüge werden abgestellt.
– Bei nicht bewilligten Wasserbezügen werden doppelte Gebühren für eine einmalige Bezugsbewilligung von zwei Monaten in Rechnung gestellt. Der Rechtsweg bleibt vorbehalten.

Saisonaler Verbrauch
– Das Auffüllen von privaten Schwimmbädern ist meldepflichtig und muss bis spätestens 20. Dezember erfolgen.
– Danach ist bis am 15. Januar und während des gesamten Februars das Auffüllen aufgrund von saisonalem Grossverbrauch untersagt.

Wir danken Ihnen im Namen aller Wasserbezüger und der Wasserversorgung für die strikte Einhaltung dieser Vorschriften zum Schutz des Trinkwassers.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 033 748 92 98 oder per E-Mail unter wasserversorgung@ saanen.ch zur Verfügung.
Wasserversorgung Saanen


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-144

eBau-Nr. 2023-20668
Baugesuchsteller:
Thomas Pérez, Oberbortstrasse 37, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau mit zusätzlichem Untergeschoss Chalet Aniela
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 37, 3780 Gstaad
Parzellen: GBB 5984
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 10. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-146.001

eBau-Nr. 2023-21566
Baugesuchsteller:
Jerome Luciat-Labry, Dorfstrasse 78, 3792 Saanen
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Interner Umbau und Volumenerweiterung im Bereich der bestehenden Laube (bewilligt am 14. Juni 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen gemäss rot-gelber Darstellung in Plänen
Strasse/Ort: Dorfstrasse 78, 3792 Saanen
Parzellen: 723, 1158
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au / K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 10. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-092.001

eBau-Nr. 2024-12807
Baugesuchsteller:
Schmid Früchte,
Gemüse und Getränke AG, Dorfstrasse
121, 3792 Saanen
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Interner Wohnungsumbau unter Einhaltung des bestehenden Volumens (bewilligt am 13. September 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Dorfstrasse 76, 3792 Saanen
Parzelle: 1158
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 10 ZWG
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au/Ortsbildschutzgebiet Saanen/K-Objekt schützenswert/erhaltenswert
Einsprachefrist: vom 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 10. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2024-158

eBau-Nr. 2024-1159
Baugesuchsteller:
STWEG Chalet Surprise, p.A. Burkhalter & Partner AG, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Oelheizung und Einbau einer zusätzlichen Luft/Wasser Wärmepumpe mit Aussengerät
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg 39, 3792 Saanen
Parzelle: 5800
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Wärmeerzeuger Ersatz
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 10. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-116

eBau-Nr. 2023-23134
Baugesuchstellerin:
Kathrin Hauswirth, Löchlistrasse 17, 3778 Schönried
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ausbau Erdgeschoss als Wohnung für abtretende Generation
Strasse/Ort: Löchlistrasse 17, 3778 Schönried
Parzelle: 270
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 10. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-156

eBau-Nr. 2023-22473
Baugesuchsteller und Projektverfasser:
Severin Hauswirth, Lähemattestrasse 1, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Anbau Energielaube an bestehende Scheune auf GBB-Nr. 1596 und Abbruch der Scheune Nr. 2c auf GBB-Nr. 1595
Strasse/Ort: Honeggstrasse 2a und Wildeneggliweg 2c, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 1596, 1595
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute, technische Anlage
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 10. Dezember bis 9. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 10. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-070.002

eBau-Nr. 2022-7223
Baugesuchsteller:
STWEG GBB 6175, Palacestrasse 26, 3780 Gstaad
Vertreter: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Aufteilen des bestehenden Chalets in zwei Wohneinheiten (bewilligt am 5. August 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Untergeschoss, kleinere Grundrissanpassungen, Erdgeschoss: Vergrösserung der Terrasse, Unterteilung Garage
Strasse/Ort: Palacestrasse 26, 3780 Gstaad
Parzelle: 6175
Nutzungszone: Hotelzone D5
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Umgebungsgestaltung
Einsprachefrist: vom 3. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2024-148

eBau-Nr. 2024-18025

Baugesuchsteller: Montaigne Trust LTD, Oberbortstrasse 31, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 31, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Bau eines neuen Giebels
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 31, 3780 Gstaad
Parzelle: 4293
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 3. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Steven Low

Verstorbene Person
Steven Low

Staatsbürgerschaft: Kanada
Geburtsdatum: 26. Mai 1932
Todesdatum: 19. Mai 2024

Wohnhaft gewesen
Neueretstrasse 5
3780 Gstaad

Angaben zum Rechnungsruf
Über den Nachlass des aufgeführten Erblassers wurde die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet.

Datum des Urteils: 10. Oktober 2024

Verfügende Stelle
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen

Rechtliche Hinweise
Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner des Erblassers werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis zur Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderung zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, soweit die Forderungen nicht durch Pfandrechte gedeckt sind. Publikation nach Art. 582 ZGB.

Kontaktstelle
Häusermann + Partner AG
Schwanengasse 5/7, Postfach
3001 Bern

Frist: ein Monat
Ablauf der Frist: 21. Dezember 2024


Gemeinde Gsteig

Verkehrsmassnahme

Dorf Gsteig

Der Gemeinderat von Gsteig verfügt, gestützt auf Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21), folgende Verkehrsmassnahme (ersetzt Publikation betr. Postautowendeplatz vom 5. November 2024):

Postautowendeplatz
Parkieren mit Parkscheibe mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist und dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gsteig, 10. Dezember 2024

Der Gemeinderat


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2024-18118

Baugesuchsteller: Christian und Sabrina Iseli, Arnenseestrasse 20, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Christian und Sabrina Iseli, Arnenseestrasse 20, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau des Dachgeschosses mit zwei neuen Dachgiebeln und ostseitigem Anbau sowie energetischer Sanierung
Nutzungsart:
– Studio: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
– Wohnung OG/DG: Erstwohnung
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Ziegel braun-rot, Photovoltaikanlage

Standort: Feutersoey, Arnenseestrasse Nr. 20, Parzelle Nr. 1007
Baugebiet: Wohn-/Gewerbezone WG3
Beanspruchte Ausnahmen:
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Unterschreiten der Mindestraumhöhe
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Gerinneschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 9. Januar 2025
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Die stv. Regierungsstatthalterin von Obersimmental-Saanen:
Stephanie Siegrist


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2024-14090

Baugesuchsteller: Erbengemeinschaft des Marti-Burri Charles, v.d. BLM-K Promotion Sàrl, Rue de Gruyères 18, 1630 Bulle

Projektverfasser: Blum Sieber architectes Sàrl, Rue de Gruyères 18, 1630 Bulle
Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit acht Wohnungen und einer Einstellhalle
Nutzungsart: Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Faserzement grau sowie Photovoltaik
Standort: Gsteig, Gsteigstrasse, Parzelle Nr. 1603
Baugebiet: Dorfzone D
Beanspruchte Ausnahmen:
– Unterschreiten des Strassenabstandes
– Benützung öffentlichen Terrains
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Ortsbilderhaltungsgebiet
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 3. Januar 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


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