AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 11.02.2025

  11.02.2025 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Konkurspublikation/ Schuldenruf

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)

Ausgeschlagene Erbschaft des: Hervey Robert Scott, geb. 18. Juni 1949, Mättelistrasse 14, 3792 Saanen, verst. am 24. November 2024
Datum der Konkurseröffnung: 22. Januar 2025
Eingabefrist bis: 5. März 2025

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 5. Februar 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland


Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft: Kommunaler Wasserbauplan und kommunale Überbauungsordnung

Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat den folgenden kommunalen Wasserbauplan gemäss Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über den Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt. Der Wasserbauplan ist mittlerweile rechtskräftig.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Saanen
Gemeinde: Saanen
Wasserbauplan: Hochwasserschutz Rübeldorf, Ausbau Chalberhönibach,
2. Ausbauetappe: Saane–Chalberhöni
Erlass am: 12. August 2021

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Saanen am 11. Dezember 2015 beschlossene folgende Überbauungsordnung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 genehmigt.

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen
Gemeinde: Saanen
Überbauungsordnung: Hochwasserschutz Rübeldorf, 2. Ausbauetappe: Ausbau Gemeindestrassen und Brückenneubauten
Erlass am: 21. Juni 2018

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Auflagestelle der Unterlagen: Gemeindeverwaltung Saanen
Auflagedauer: 12. Februar bis 14. März 2025

Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.
Saanen, 6. Februar 2025


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-163

eBau-Nr. 2024-19884

Baugesuchstellerin: Margret Rose Michno, Blümlismattstrasse 41, 3778 Schönried
Vertreter/Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, neues Zimmer in der bestehenden Garage, aussen aufgestellte WP
Strasse/Ort: Blümlismattstrasse 41, 3778 Schönried
Parzelle: 3988
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 26 BauR, Dachform
Einsprachefrist: vom 11. Februar bis 13. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-117.002

eBau-Nr. 2023-19159
Baugesuchsteller:
Christopher und Coraline Mouravieff-Apostol, Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus (bewilligt 4. März 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Anpassungen, Verschiebung Kellergeschoss
Strasse/Ort: Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 1306
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-003

eBau-Nr. 2025-318

Baugesuchsteller:
Einf. Ges. Parz. 1036, p.a. Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Einfamilienchalet
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 141, 3780 Gstaad

Parzelle: 1036
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-001

eBau-Nr. 2024-6750

Baugesuchsteller:
Kilian Reichenbach, Gsteigstrasse 61, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bau und Sanierung GmbH, Theo Zingg, Gsteigstrasse 111a, 3782 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung Remise für Agrotourismus
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 61b, 3780 Gstaad
Parzelle: 1520
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Projektänderung 2024-013.000

eBau 2023-6579

Baugesuchsteller: Reichenbach Mathias und Michelle, Grabenstrasse 3, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Parzellen-Nr.: 717
Adresse/Standort: Wolfeggstrasse 7 und 11
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus (Wolfeggstrasse 11)/Umnutzung bestehendes Gebäude (Wolfeggstrasse 7)
Projektänderung: Abbruch Gebäude (Wolfeggstrasse 7)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnhaus
Ausnahme:
– Bauen ausserhalb Bauzone
– Überschreiten der zulässigen Balkonlänge
Auflage- und Einsprachefrist: bis 6. März 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 4. Februar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen


Bau- und Ausnahmegesuch 2025-001.000

eBau 2025-49

Baugesuchsteller: Trachsel Daniel, Kirchstrasse 5, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: -/-
Parzellen-Nr.: 963
Adresse/Standort: Tannlistrasse 2b
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Nebengebäude zu Wohnhaus (Tannlistrasse 2b), Abbruch bestehendes Wohnhaus (Tannlistrasse 2)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Wohnen
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 6. März 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 4. Februar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen


Gemeinde Gsteig

Bekanntmachung Zonenplanänderung

Geringfügige Änderung des Zonenplans (Umzonung Parzelle Nr. 1667 und teilweise Parzelle Nr. 1391 von Gewerbezone in Gewerbe-/Wohnzone GW3) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Gsteig hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 4. Februar 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Gsteig eingesehen werden.
Gsteig, 11. Februar 2025

Der Gemeinderat


Baugesuch Nr. 1916

eBau-Nr. 2025-1087

Bauherrschaft: Müllener Kurt, Gretelistr. 17, 3785 Gsteig
Projektverfasser: von 7thal Holzbau GmbH, Gsteigstr. 67, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch des baufälligen Heuhauses Nr. 17a sowie Neubau einer Remise für landwirtschaftliche Geräte
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse: Breite: 6,40m; Tiefe: 6,10 m; Firsthöhe: 4,50m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun
Ort: Gsteig, Gretelistrasse
Flurname: Greteli
Parzelle: 267
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 4. Februar bis 6. März 2025
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 28. Januar 2025

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


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