AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 11.03.205
11.03.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-016
eBau-Nr. 2024-17489
Baugesuchstellerin: Margrit Ziörjen, Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach, Hanspeter ...
Gemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-016
eBau-Nr. 2024-17489
Baugesuchstellerin: Margrit Ziörjen, Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach, Hanspeter Reichenbach architekten ag, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Brandfall-Teilwiederaufbau
Strasse/Ort: Alte Strasse 6, 3792 Saanen
Parzelle: 2381
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 11. März bis 10. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-072.001
eBau-Nr. 2023-5806
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Berghaus Lochstafel, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellen von zwei neuen Luft-Wärmepumpen, Rückbau von Ölheizung und Öltank. Ausbau eines Nebenraums zu Wohnraum (bewilligt am 13. November 2023).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Anpassungen an Umgebung und Raumeinteilung
Strasse/Ort: Chübeliweg 3, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2744 (BR 5501)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 11. März bis 10. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-012
eBau-Nr. 2024-9042
Baugesuchsteller: Expan AG, Seedorffeldstrasse 21, 3302 Moosseedorf
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude, Neubau EFH mit unterirdischer Einstellhalle
Strasse/Ort: Bodmestrasse 11, 3778 Schönried
Parzelle: 4281
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 11. März bis 10. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2024-13724
Baugesuchsteller: Les établissements du Rosey, Château du Rosey, 1180 Rolle, v.d. Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser:
– SnØhetta Studio Innsbruck ZT GmbH, Maria-Theresien-Strasse 57, 6020 Innsbruck und
– Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau des Schulgebäudes «Campus Le Rosey» mit Nebengebäude «Kehrichtraum» sowie Abbruch des MOB-Unterhaltsgebäude Nr. 3a
Nutzungsart: Schule
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Metall-Doppelstehfalz grau
Standort: Gstaad, Gschwendmatteweg, Parzellen Nrn. 3067, 3329 und 6637
Baugebiet: Überbauungsordnung Nr. 85, «Le Rosey, Gstaad»
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Hecken
– Ameisenhaufen
– Ortsbildgestaltungsgebiet Gstaad (Dorfzentrum)
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 4. April 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-006
eBau-Nr. 2025-612
Baugesuchstellerin: Loula Maria Chandris, Wispilenstrasse 44, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrassse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Pellets
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 44, 3780 Gstaad
Parzelle: 3668
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-002
eBau-Nr. 2025-171
Baugesuchstellerin: Satu Susanna Westegren Kanninen, Ebnitbüehlweg 15, 3780 Gstaad
Vertreter: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Interne Anpassungen mit zusätzlichem Fenster im EG/Temporäre Baupiste
Strasse/Ort: Ebnitbüehlweg 15, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4716
Nutzungszone: LWZ übriges Gebiet
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-026
eBau-Nr. 2025-2308
Baugesuchsteller: BC Business Computers AG, Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz
Projektverfasser: Matti Management GmbH, Patricia Matti, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau eines Arealzauns, um die Sicherheit zu erhöhen
Strasse/Ort: Allmistrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 3462
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-017
eBau-Nr. 2025-1679
Baugesuchsteller: Roderick Charles Garrow Macleod, Bergsonnestrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Bautechnik GmbH, Bodenstrasse 6, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Anbau zusätzlicher Aussentreppe an bestehendem Balkon
Strasse/Ort: Bergsonnestrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 3574
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-025
eBau-Nr. 2025-2289
Baugesuchsteller: Kraftwerk Turbach AG, Patrick Manz, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Thomas Gruber, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: sechs temporäre Ausweichstellen für die Umfahrung der Turbachstrasse für die Bauarbeiten des Projekts Wasserkraftwerk Turbach Bissenstrasse und Scheidbachstrasse, Gstaad-Turbach
Parzellen: 2195, 2973, 4077, 5144, 6989, 6991, 7015, 7023
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: sechs temporäre Ausweichstellen
Gewässerschutzbereich: Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-013
eBau-Nr. 2025-1420
Baugesuchstellerin: Stéphanie Barbey, Route de Suisse 70, 1290 Versoix
Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Wohnhauses und der Scheune
Strasse/Ort: Turbachstrasse 127, 3781 Turbach
Parzelle: 7207
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: K-Objekt erhaltenswert
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung
Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2019-109.001
eBau-Nr. 2019-234
Baugesuchsteller: Estelle und Paul de la Rochefoucauld, rue Agasse 52, 1208 Genf
Projektverfasser: Beat Wampfer Architecture GmbH, Beat Wampfler, Solsanastrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung des bestehenden Hauses sowie Abbruch des Anbaus auf der Nordseite (bewilligt am 11. Mai 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: interne Grundrissanpassungen und Verschiebung diverser Fenster
Strasse/Ort: Märetgässli 4, 3792 Saanen
Parzelle: 1445
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1, Grünzone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-024
eBau-Nr. 2025-2200
Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern
Vertreter: André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Christoph Rieder, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
Bauvorhaben: GSEG/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) für Swisscom (Schweiz) AG
Strasse/Ort: Bergstation Eggli, 3780 Gstaad
Parzelle: 6382
Nutzungszone: UeO Schneesportgebiet Eggli-Pra Cluen/Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-016.001
eBau-Nr. 2023-13741
Baugesuchsteller: STWG. Parz. 5385, P. Adr. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Gebäude unter Beibehaltung des bestehenden Volumens (bewilligt am 25. April 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen und damit verbundene Anpassung der Fenstereinteilung
Strasse/Ort: Bissenstrasse 70, 3780 Gstaad
Parzelle: 5385
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 4. März bis 3. April 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 4. März 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
