AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 13.02.2024
13.02.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Gestaltung Untergstaadstrasse: Erhöhung Planungskredit von bisher Fr. 90’000.– um Fr. 375’000.– auf neu Fr. ...
Gemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Gestaltung Untergstaadstrasse: Erhöhung Planungskredit von bisher Fr. 90’000.– um Fr. 375’000.– auf neu Fr. 465’000.–, fakultatives Finanzreferendum
Für die Neugestaltung der Untergstaadstrasse entstand ein Betriebsund Gestaltungskonzept. Für die weiteren Projektierungsarbeiten musste der bestehende Kredit von Fr. 90’000.– um Fr. 375’000.– zum Planungskredit von Fr. 465’000.– erhöht werden.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 52 vom 29. Dezember 2023 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2023-109
eBau-Nr. 2023-18347
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Indrani Krishnan Tatparanandam, Chemin de la Teinturière 5, 1659 Rougemont
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch Wärmepumpe
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 23, 3780 Gstaad
Parzelle: 5825
Nutzungszone: W3b
Nutzungsart: Ersatz Wärmeerzeuger
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 13. Februar bis 14. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-001
eBau-Nr. 2023-13771
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Mattengraben-Gstüssi, Gstüssiweg 6, 3781 Turbach
Projektverfasser: Erich Hefti, Gstüssiweg 6, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Wegsanierung mit Betonelementen in den Fahrspuren
Strasse/Ort: Gstüssiweg, 3781 Turbach
Parzelle: 514
Nutzungszone: Melioration
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 13. Februar bis 14. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch
Nr. 2023-155 (eBau-Nr. 2023-23161)
Baugestuchsteller: Einf. Gesell. Parz. 4020, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Einfamilienhaus
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 59, 3780 Gstaad
Parzelle: 4020
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch und Wiederaufbau)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-028.002
(eBau-Nr. 2022-1606)
Baugesuchsteller: AG der Pioniere, v.d. Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung des bestehenden Wohnhauses
Projektänderung 002 umfasst im Wesentlichen: Umgestaltung des Eingangbereichs mit Verschiebung der Wärmepumpe. Gerinfügige Fassadenund Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 159,159a, 3783 Grund bei Gstaad
Parzelle: 6177
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 002 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch
Nr. 2023-156 (eBau-Nr. 2023-23147)
Baugesuchsteller: Immobiliengesellschaft Armandia SA, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: An- und Umbau Einfamilienchalet
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 4153
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe / Art. 30 BauR, Nichteinhaltung der minimalen Gebäudeproportion
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch
Nr. 2023-144 (eBau-Nr. 2023-22367)
Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch mit Wiederaufbau bestehendes Wohnhaus mit Einstellhalle.
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 4298
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 6. Februar 2024 bis 7. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 6. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Friedhof Lauenen – Aufhebung Gräber
Die Infrastrukturkommission hat in Anwendung des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Lauenen beschlossen, per Ende Mai 2024 die Gräber, bei denen die Grabesruhe von 25 Jahren abgelaufen ist, aufzuheben.
Betroffen sind die Bestattungen der Jahre 1998 und 1999 mit den Grabnummern 79–87.
Um Missverständnissen vorzubeugen, werden die zu räumenden Gräber durch das Friedhofpersonal markiert. Gestützt auf Art. 14 des Bestattungsund Friedhofreglements ersuchen wir die Angehörigen der betroffenen Gräber, Grabsteine, Gedenkzeichen, Umrandungen, Pflanzen usw. bis spätestens am 31. Mai 2024 zu entfernen. Innert dieser Frist von den Angehörigen nicht entfernte Grabmäler lässt die Infrastrukturkommission zulasten der Angehörigen räumen.
Die Infrastrukturkommission