AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 15.04.2025
15.04.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Verkehrserschwerung Neueretstrasse, Gstaad
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser ...
Gemeinde Saanen
Verkehrserschwerung Neueretstrasse, Gstaad
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Gemeindestrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: 2’588’232.00/1’147’358.00 bis 2’588’658.00/1’147’327.50
Dauer: 22. April bis 15. Juli 2025 und vom 1. September bis 30. November 2025
Verkehrsführung: Der Verkehr wird über die provisorische, einspurige Baustellenstrasse entlang der Neueretstrasse geführt, um den Baustellenbereich zu umfahren. Fussgänger werden gebeten, den signalisierten Fussweg neben der Baustrasse zu benutzen.
Einschränkungen: Während der Bauarbeiten an der Neueretstrasse kann es zu Verkehrsbehinderungen und kurzen Wartezeiten kommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Kehrichtabfuhr im Baustellenbereich nicht gewährleistet werden kann. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Hauskehricht bei einer öffentlichen Kehrichtsammelstelle zu entsorgen.
Information: Die Büelstrasse und der Ebnitbüelweg sind während der Bauarbeiten befahrbar, es kann aber zu kurzen Wartezeiten kommen.
Grund: Sanierung Abwassertrennsystem (Schmutz und Regenabwasserleitung).
Bitte beachten Sie die jeweiligen Signalisationen vor Ort und befolgen Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Bauverwaltung Saanen
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel (Koord. 2 588 050 1 146 695/2 587 977 1 147 431)
Dauer: Dienstag, 29. April, 19.30 Uhr bis Mittwoch, 30. April 2025, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. 3770 Zweisimmen, 10. April 2025 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Wimmis Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel (Koord. 2 585 851 1 148 733/2 586 310 1 148 872)
Dauer: Dienstag, 29. April, 18.00 Uhr bis Mittwoch, 30. April 2025, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. 3770 Zweisimmen, 10. April 2025 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Kehrichtabfuhr über Ostern
Karfreitag, 18. April 2025
Die Abfuhr in den Gebieten Gstaad und Grund fällt aus.
Die Abfuhr in den Gebieten Lauenen und Trom wird auf Donnerstag, 17. April 2025 vorverlegt.
Ostermontag, 21. April 2025
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus.
Bauverwaltung Saanen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Alpine Ocean SA, Untergstaadstrasse 2, 3780 Gstaad, CHE- 488.294.831
Datum der Konkurseröffnung: 28. August 2023
Datum der Konkurseinstellung: 28. März 2025
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 29. April 2025 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 9. April 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der: Moratti-Herrmann Nicole, geb. 25. April 1972, von Saanen BE, Spitzhornweg 23, 3792 Saanen, verst. am 25. Februar 2024
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 29. April 2025
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 19. April 2025
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 9. April 2025. Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-159.002
eBau-Nr. 2022-18153
Baugesuchsteller: EFG Parzelle Nr. 2876/4229, G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch mit Wiederaufbau von zwei Einfamilienhäusern mit Erweiterung des Untergeschosses und Sanierung der Einstellhalle (bewilligt am 16. Mai 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Privater Gehweg entlang der Kantonsstrasse, sowie Fensteränderung im Obergeschoss Chalet A
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 32, 3780 Gstaad
Parzelle: 2876
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung mit Gehweg an Kantonsstrasse
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 15. April bis 15. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-116.001
eBau-Nr. 2023-23134
Baugesuchstellerin: Kathrin Hauswirth, Löchlistrasse 17, 3778 Schönried
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ausbau Erdgeschoss als Wohnung für abtretende Generation
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Anpassungen Nordfassade, Anpassung Wohnfläche DG und EG
Strasse/Ort: Löchlistrasse 17, 3778 Schönried
Parzelle: 270
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. April bis 15. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-159.002
eBau-Nr. 2021-9206
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Michael Zwygart, Dorfstrasse 120, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Zweifamilienchalet (bewilligt am 25. Juli 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundriss und Fassadenanpassungen nach Bauabnahme
Strasse/Ort: Dorfstrasse 120, 3792 Saanen
Parzelle: 2287
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzobjekt: Erhaltenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. April bis 15. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 15. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-026.001
eBau-Nr. 2025-1397
Baugesuchsteller: Konrad Ellenberger, Chalberhönistrasse 46, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Scheune mit Jauchegrube (bewilligt am 6. Juli 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Fassadenanpassungen, Neubau Laufhof für Kälber
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 46, 3792 Saanen
Parzelle: 534
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. April bis 15. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-151.002
eBau-Nr. 2022-17607
Baugesuchsteller: Pierre Robert Lazare Loeb-Picard, Cour Saint-Pierre 7, 1204 Genève
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Chalets (bewilligt am 18. Juni 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umnutzung Skiraum und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Bodenstrasse 99, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 4911
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. April bis 15. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 18. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-044
eBau-Nr. 2025-1607
Baugesuchsteller und Projektverfasser: Steiner-Stehlin AG, Hans-Peter Steiner, C.F.L.-Lohnerstrasse 19, 3645 Gwatt-Thun
Bauvorhaben: Ersatz der Heizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 38e, 3780 Gstaad
Parzelle: 5998
Nutzungszone: UeO Nr. 3 «Camping Bellerive»
Nutzungsart: Technische Installation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 15. April bis 15. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-047
eBau-Nr. 2025-3597
Baugesuchsteller: Windspiele Immobilien AG, Christoph Reuteler, Parkstrasse 14, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Röthlisberger Interior Production AG, Catherina Dandelot, Dorfstrasse 45, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erstellen eines Dachgiebels/Umnutzung Estrich in Wohnen
Strasse/Ort: Parkstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 1040
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-052
eBau-Nr. 2025-3903
Baugesuchsteller: Bruno Sumi, Bodenstrasse 18, 3783 Grund bei Gstaad
Projektverfasser: Hoch- und Tiefbau, Landwirtschaftliche Bauten Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Mistplatz mit Güllekunstofftank
Strasse/Ort: Rellerliweg 17, 3778 Schönried
Parzelle: 1525
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-045
eBau-Nr. 2025-3425
Baugesuchsteller: Compagnie du Chemin de fer Montreux Oberland bernois SA, Amine Hram, Rue de la Gare 22, 1820 Montreux
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Florian Brügger, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Infolge starker Niederschläge am 28. Januar 2025 hat sich oberhalb der Bahnlinie der MOB ein Hangrutsch ereignet. Um den Hang zu sichern wird als Sofortmassnahme ein Hangrost in Holz erstellt, welcher anschliessend mit Tiefwurzelnden Pflanzen bestockt wird.
Strasse/Ort: Alpinawäldli, 3780 Gstaad
Parzelle: 1344
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-010
eBau-Nr. 2023-18676
Baugesuchsteller: Abteilung Naturförderung, Brigitte Holzer, Schwand 17, 3110 Münsingen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, David Hodel, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Sanierung Doline/Stillgewässer
Strasse/Ort: Moosfangstrasse 14 / 16, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen: 304, 2625
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzgebiet: Naturschutzgebiete
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 4 NSchGs, Eingriffe in Flachmoore von regionaler Bedeutung
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 20 NHG, Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere
– Art. 48 WBG sowie Art. 41c GschV, Bauvorhaben im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 8. April 2025 bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-038
eBau-Nr. 2025-3115
Baugesuchsteller: M. Richter AG, Manuela Richter, Pfyffeneggweg 24, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 44, Neubau eines Einfamilienchalet auf Parzelle 3729 mit Nebenräumen und Zugang zur gemeinsamen Einstellhalle der Parzellen 3729 und 5716 im Untergeschoss.
Strasse/Ort: Hubelstrasse 44, 3778 Schönried
Parzellen: 3729, 5716
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Aufgrund der Umstände wird die Süd-Westliche Gebäudeecke lediglich am Boden markiert.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-036
eBau-Nr. 2025-3075
Baugesuchsteller: STWG Parzelle 5715, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Wohngebäudes mit unterirdischer Erweiterung für Nebenräume mit Pelletheizung
Strasse/Ort: Unterbortstrasse 20, 3792 Saanen
Parzelle: 5715
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)/Erweiterung Nebennutzfläche
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-040
eBau-Nr. 2025-3116
Baugesuchsteller: Servane Michèle, Jacques Henri Bonnet-Esculier, Soleilstrasse 8, 3792 Saanen
Vertreter: Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung der Garage in Wohnfläche sowie interne Änderung der Raumaufteilung. Neubau Tiefgarage, Spa und Fitness mit vertikaler Verbindung zu bestehendem Wohnhaus. Beheizung mit Erdsonden.
Strasse/Ort: Soleilstrasse 8, 3792 Saanen
Parzellen: 5828, 6737
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)/Erweiterung Nebennutzfläche
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile, Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 8. April 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Organisationsreglement – Teilrevision
Genehmigung
Das teilrevidierte Organisationsreglement wurde an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. Februar 2025 vorbehaltlos genehmigt.
Somit hat der Gemeinderat das teilrevidierte Reglement per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das genehmigte Reglement inkl. Änderungen kann auf der Homepage www.gsteig.chheruntergeladenodergegen einen Unkostenbeitrag bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
Baugesuch Nr. 1922
eBau-Nr. 2025-4990
Bauherrschaft: Peter Zürcher, Gesellschaftsstr. 80, 3012 Bern, Ruth Kübli, Gsteigstr. 156, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Gstaadstr. 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/ Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Technische Anlage
Ort: Feutersoey, Gsteigstrasse 156
Flurname: Dorf
Parzelle: 433
Nutzungszone: Wohn-/Gewerbezone WG3
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Gsteig, 3. April 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Ordentliche Gemeindeversammlung
23. Mai 2025, 20.15 Uhr in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
Traktanden
1. Jahresrechnung 2024
Genehmigung
2. Abrechnung Verpflichtungskredite
Kenntnisnahme
3. Fusion ZSO Niesen & ZSO Saanen plus zur Zivilschutzorganisation (ZSO) BEO WEST
– Genehmigung Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz
– Genehmigung Übertragung Ausgabenkompetenz an Gemeinderat
4. Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspf legegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepf licht). Wer rechtzeitige Rügen pf lichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Lauenen, 15. April 2025
Der Gemeinderat Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-008.000
eBau 2025-5344
Baugesuchsteller: Reichenbach-Beetschen Regina, Turbachstrasse 59, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 751
Adresse/Standort: 3782 Lauenen, Soderseggweg/Brandsberg 35
Bauvorhaben: Erstellen einer Blocksteinmauer (ohne Hinterbeton) als Hangsicherung
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Moorlandschaft Nr. 19 Lauenensee
– Gewässerschutzbereich üB
Nutzungsart: Sömmerung
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 15. Mai 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auf lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lauenen, 15. April 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-006.000
eBau 2025-4768
Baugesuchsteller: Feldschützengesellschaft Lauenen, v.d. Toni Oehrli, Sonnige Lauenenstrasse 7, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Toni Oehrli, Sonnige Lauenenstrasse 7, 3782 Lauenen
Parzellen-Nr.: 1645
Adresse/Standort: Lauenen, Kirchstrasse 39
Bauvorhaben: Vordach verlängern
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Schützenhaus
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 15. Mai 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lauenen, 15. April 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
