AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 18.02.2025

  18.02.2025 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Richterliches Verbot
Die Eigentümerin (Stockwerkeigentümergemeinschaft) des Grundstücks Saanen Grundbuchblatt Nr. 53 (Chalet Soleil) lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere das unbefugte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen sind Mieterinnen, Gäste, Lieferanten und Handwerker im Auftrag der Stockwerkeigentümer:innen.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Gstaad, 12. Dezember 2024
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft Chalet Soleil sig. Höhl-Grass Susanne, de Geer-Muvaney Kareen, de Geer Gerard und Moati-lzbornicki Michele Dania

Richter/ich bewilligt: Thun, 5. Februar 2025 Regionalgericht Oberland sig. Neuhaus, Gerichtspräsidentin

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat inner 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).

Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Saanen Gbbl.-Nr. 39, 39–1 und 39–2 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche unbefugte Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen. Verboten ist insbesondere
– das unberechtigte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das Verbot ist unbefristet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft. Gstaad, 28. Januar 2025 Die Verbotsnehmerin: sig. HCT Beteiligungsund Betriebs-AG Richterlich bewilligt: Thun, 11. Februar 2025 Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: sig. Wyss Iff

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).


Baugesuch Nr. 2025-009

eBau-Nr. 2025-997

Baugesuchsteller: Emanuel Righi, Clélia Sassolas, Grubenstrasse 157, 3778 Schönried
Vertreter und Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Roger Kübli, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Renovation Wohnung und Einbau von zwei Dachfenstern
Strasse/Ort: Grubenstrasse 157, 3778 Schönried
Parzelle: 4155
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 18. Februar bis 20. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 18. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2024-172

eBau-Nr. 2024-20725

Baugesuchsteller:
Anke und Michael Baur, Bellariastrasse 75, 8038 Zürich
Vertreter und Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Interne Grundrissanpassungen, geringe Anpassungen an der Fassade, Einbau von drei Dachfenstern, Erstellen von zwei Aussenparkplätzen und kleine Vergrösserung der Terrasse.
Strasse/Ort: Bodmestrasse 40, 3778 Schönried
Parzelle: 5698
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 18. Februar bis 20. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 18. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2024-20880

Baugesuchstellerin:
Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau der Entwässerung im Trennsystem in der Neueretstrasse sowie Sanierung der Neueretstrasse und der Strassenentwässerung
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Raams-Chäle, Parzellen Nrn. 58, 100, 336, 1344, 1694, 4930, 4972, 5060, 5246, 5396, 5411, 5412, 5418, 5678, 5693, 5694, 6717, 7070 und 7074
Baugebiet: Wohnzone W3a und W3a 100 Prozent, Landwirtschaftszone und Verkehrsfläche
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutz-zonen/ Schutzobjekte:
– Objektschutzwald Bund
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 20. März 2025 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs ge- mäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-014

eBau-Nr. 2025-1449

BaugesuchstellerIn/ProjektverfasserIn:
Andy Mösching, Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Kalberauslauf
Strasse/Ort: Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 911
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 18. Februar bis 20. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 18. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-011

eBau-Nr. 2024-19454

Baugesuchsteller:
Jan von Siebenthal, Schibeweg 32, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Joel Haldi, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Platz für Kälberiglus und einen Dieseltank mit Tankstelle
Strasse/Ort: Schibeweg 32a, 30a, 32, Gstaad
Parzelle: 3647
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart:
– Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
– Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 18. Februar bis 20. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 18. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2012-043.002

eBau-Nr. 2024-19314

Baugesuchsteller:
Moratti & Söhne AG, Eisbahnweg 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau Mehrfamilienhaus (bewilligt am 29. Juni 2012)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fassadenanpassung, Anpassung Innenwand Keller, Geländer im Aussenbereich
Strasse/Ort: Saanenbüelweg 2, 3792 Saanen
Parzelle: 4768
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 18. Februar bis 20. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 18. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-163

eBau-Nr. 2024-19884

Baugesuchstellerin:
Margret Rose Michno, Blümlismattstrasse 41, 3778 Schönried

Vertreter/Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, neues Zimmer in der bestehenden Garage, aussen aufgestellte WP
Strasse/Ort: Blümlismattstrasse 41, 3778 Schönried
Parzelle: 3988
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 26 BauR, Dachform
Einsprachefrist: vom 11. Februar bis 13. März 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 11. Februar 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


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