AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 18.07.2022
18.07.2023 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Gastgewerbe
Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2023
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August 2023 sowie vom 1. August auf den 2. August 2023 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG1).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2023-067
eBau-Nr. 2023-11793
Baugesuchstellerin: Gina von Grünigen-Buchs, Bissenstrasse 34, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reuteler Handels & Immobilien AG, Arnold Reuteler, Bodenstrasse 2, 3783 Grund bei Gstaad
Bauvorhaben: Einbau von zwei Dachgiebeln
Strasse/Ort: Bissenstrasse 34, 3780 Gstaad
Parzelle: 290
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG), Erweiterung Nebennutzfläche
Einsprachefrist: vom 18. Juli bis 17. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 18. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-055
eBau-Nr. 2023-10568
Baugesuchsteller: Flavio Adolf Hauswirth, Farbstrasse 32, 3792 Saanen
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 60c auf Parz. Nr. 4853, Neubau Einfamilienhaus 60e auf Parz. Nr. 2643
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 60e, 3792 Saanen
Parzellen: 2643, 4853
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzzone S3
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 18. Juli bis 17. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 18. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-057
eBau-Nr. 2023-10723
Baugesuchsteller: Anton Kübli, Unterbortstrasse 25, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Mistplatz mit Güllegrube
Strasse/Ort: Wittereweg 7, Schönried
Parzelle: GBB 279
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 11. Juli bis 10. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-061
eBau-Nr. 2023-11467
Baugesuchstellerin: Müller-Wedeking Christine, v.d Marcel Jauner, Untergstaadstrasse 6, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Marcel Jauner, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Fernheizungsanschluss und Einbau Dachfenster
Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 2, 3780 Gstaad
Parzellen: 6030, 6026
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzgebiet: Ortsbildschutz, ISOS Saanen
Ausnahme: Art. 11 Abs. 4 AbwR Schutz öffentlicher Leitungen Kanalisation (4m)
Einsprachefrist: vom 11. Juli bis 10. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-064
eBau-Nr. 2022-11654
Baugesuchstellerin: Jacqueline Henriette von Siebenthal-Spreng, v.d. G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 377 Saanenmöser
Pojektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau Mooshüsi, mit Anbau eines offenen Autounterstandes
Strasse/Ort: Dälweidweg 3, 3777 Saanenmöser
Parzelle: GBB 3316
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 11. Juli bis 10. August 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchs Akten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 11. Juli 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Hundetaxe 2023
Die Hundetaxe ist jeweils ab 1. August fällig. Wir ersuchen die Hundebesitzer in der Gemeinde Gsteig, die Taxe bis spätestens am 31. August 2023 bei der Gemeindeverwaltung Gsteig zu entrichten:
Die Taxe beträgt Fr. 80.– pro Hund
Die Hundetaxe wird für jedes Tier erhoben, das am 1. August 2023 mindestens drei Monate alt ist. Wir bitten um Mitteilung, falls Sie nicht mehr im Besitze eines Hundes sein sollten.
Der Gemeinderat von Gsteig
Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement
Änderungen – Genehmigung
Die Änderungen von Art. 1 betr. Baukostenindex und Art 4 betr. Wasserbezug ab Hydranten im Gebührentarif wurden vom Gemeinderat von Gsteig am 21. Februar 2023 beschlossen.
Die neuen Bestimmungen werden rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der abgeänderte Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder gegen einen Kostenbeitrag bezogen werden.
Der Gemeinderat Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-10347
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau eines Unterstandes für zwei Kehrichtcontainer
Bauart und Masse: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Eternit braun
Standort: Lauenen, Räbwärch, Lauenenstrasse Nr. 140, Parzelle Nr. 1454
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 17. August 2023
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Kirchgemeindeverband der röm.- kath. Kirchgemeinden im Pastoralraum Bern Oberland
Einladung zur Delegiertenversammlung
Dienstag, 22. August 2023, 19.30 Uhr, Spiez, Kirche Bruder Klaus
Traktanden:
1. Begrüssung und Impuls
2. Genehmigung Protokoll vom 23. Mai 2023
3. Budget 2024
4. Teilrevision Reglement Löhne, Entschädigungen, Sitzungsgelder, Spesen
5. Vorstand, Ersatzwahlen:
a) Vertretung Kirchgemeinde Thun per 1. Dezember 2023
b) Präsidium
6. Orientierung aus den Ressorts und Kirchgemeinden
7. Verschiedenes
Die Delegiertenversammlung ist öffentlich. Stimm- und wahlberechtigt sind die von den Kirchgemeindeversammlungen gewählten Delegierten des Kirchgemeindeverbandes Bern Oberland (KGV BeO).
Öffentliche Auflage
Die Revisionsvorlage für das «Reglement Löhne, Entschädigungen, Sitzungsgelder, Spesen» wird während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, Thun, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme nach telefonischer Anmeldung: 033 225 03 51. Der Vorstand
Kirchgemeindeverband KGV BeO