AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 19.11.2024
19.11.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstückes Gsteig Grundbuchblatt-Nr. 1594 lassen hiermit das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere das Befahren sowie Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Richterlich bewilligt: Thun, 24. Oktober 2024 Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: sig. Pfänder Baumann
Feutersoey, 19. Oktober 2024
Für die Eigentümer: sig. Roger Marti
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).
Information an die Anwohner der Wispilenstrasse in Gstaad
Baustelle Chalet La Clarté, Wispilenstrasse 36, 3780 Gstaad
Krandemontage am Freitag 22. November 2024 ab 6.45 bis ca. 18.00 Uhr
Während der Demontage wird die Durchfahrt ab Einfahrt Park Hotel für Lastwagen nicht möglich sein. Für Pkw ist eine Umfahrung über die Bergsonnestrasse gewährleistet (bitte Signalisation beachten). Es muss mit Behinderungen gerechnet werden. Wir danken für Ihr Verständnis!
Chaletbau Matti Architektur AG
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung Nr. 90 «Seilbahn Rellerli» mit Zonenplanänderung und Änderung Baureglement
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 90, «Seilbahn Rellerli» mit Zonenplanänderung und Änderung Baureglement zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 19. November bis 20. Dezember 2024 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat auf.
Die Unterlagen sind auch unter www. saanen.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen.
Saanen, 12. November 2024
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Neues Gebührenreglement
Das aktuell gültige Gebührenreglement aus dem Jahr 1999 entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und ist veraltet.
Gestützt auf das Musterreglement des Kantons Bern vom Oktober 2022 wurde das Gebührenreglement 1999 unter Beizug der Fachleiter einer Totalrevision unterzogen und ins neue Raster des Kantons überführt. Die grösste Veränderung stellt die Aufnahme der Aufwandgebühren I und II dar. Wo Aufwandgebühren weiter zu verrechnen sind, sind die für den Fall benötigten Arbeitszeiten zu rapportieren, damit die Rechnung entsprechend gestellt werden kann. Bei etlichen Artikeln, in welchen das Musterreglement die Verrechnung von Aufwandgebühren vorsieht, wurde die in Saanen gebräuchliche Praxis von der Verrechnung von Pauschalgebühren aufgenommen und festgelegt. Der Gemeinderat genehmigte das neue Gebührenreglement z.H. der Stimmbevölkerung. Unter www. saanen.ch können das alte und neue Gebührenreglement sowie das Musterreglement des Kantons eingesehen werden.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 19. November bis 18. Dezember 2024 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Unterhalt Wanderwege: Nachkredit Erfolgsrechnung Fr. 100’000.–
Für den Unterhalt der Wanderwege genehmigte die Gemeindeversammlung im Budget 2024 einen Beitrag von Fr. 180’000.–. Im Herbst 2023 wurden durch Starkniederschläge zahlreiche Wanderwege beschädigt. Die Ausbesserungsarbeiten konnten erst dieses Jahr begonnen werden. Einen Überblick über alle Schäden gewann man erst im Verlaufe dieses Jahres. Die Schäden lösen nicht veranschlagte Zusatzkosten aus. Der Gemeinderat beschloss bereits am 30. April 2024 einen Nachkredit von Fr. 50’000.– zur Behebung der ersten Arbeiten.
Am 1. September 2024 ereignete sich in der Region Turbach-Heuberg ein Starkregenereignis, das ein 30- bis 50-jähriges Hochwasser auslöste. In dessen Folge wurden sowohl die Uferwege Turbach und Roscheli als auch die dazugehörigen Brücken beschädigt. Diese Instandstellungsarbeiten sind nicht im Budget vorgesehen. Auf Antrag der Infrastrukturkommission beschloss der Gemeinderat am 12. November 2024 einen zweiten Nachkredit von Fr. 100’000.–. Der Budgetkredit von Fr. 180’000.– und die beiden Nachkredite von zusammen Fr. 150’000.– ergeben Fr. 330’000.–, was im finanzrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Stimmbevölkerung liegt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 19. November bis 18. Dezember 2024 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2024-138
eBau-Nr. 2024-16812
Baugesuchsteller: Adam Said, alte Lauenenstrasse 4, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau und Teilabbruch/Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses
Strasse/Ort: Cheseryplatz 7, 3780 Gstaad
Parzellen: 284, 659, 1434
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8, Hotelzone D4
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 19. November bis 19. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 19. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-149
eBau-Nr. 2024-18084
Baugesuchsteller: Friedrich Baumer-Waldvogel, Mattenstrasse 73, 3780 Gstaad
Projektverfasser: B20 Planung GmbH, Marius Bolli, Bernstrasse 152, 3148 Lanzenhäusern
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät
Strasse/Ort: Mattenstrasse 73, 3780 Gstaad
Parzelle: 3124
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 19. November bis 19. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. November 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Annahme Mäuseschwänze
Annahme am:
Dienstag, 26. November 2024 9.00 bis 11.30 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr
im Erdgeschoss des Ferienlagers Lauenen. Besten Dank.
Finanzverwaltung Lauenen
Inkraftsetzung Teilrevision Organisationsverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Lauenen an seiner Sitzung vom 11. November 2024 die Organisationsverordnung des Gemeinderats Lauenen revidiert hat. Die Organisationsverordnung tritt, unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 20. November 2024 in Kraft.
Die Teilrevision kann online unter www.lauenen.ch oder bei der Gemeindeverwaltung Lauenen eingesehen und bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amtshaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, erhoben werden. Lauenen, 19. November 2024
Der Gemeinderat Lauenen
