AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 20. Februar 2024
20.02.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Einladung ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 22. März 2024, 20.00 Uhr, Kirche Saanen
Geschäfte
1. Änderung Zonenplan Nr. ...
Gemeinde Saanen
Einladung ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 22. März 2024, 20.00 Uhr, Kirche Saanen
Geschäfte
1. Änderung Zonenplan Nr. 4, Gstaad, Gewerbezone (G), Parzelle Nr. 571 «Erweiterung Schlachthaus Büdemli»
Zustimmung zur Änderung des Zonenplans
2. Erheblichkeitsantrag «Sanierung Ortsdurchfahrt Schönried»: Soll die Durchfahrtsgeschwindigkeit von 50 km/h in Schönried beibehalten werden?
Beschlussfassung über den Erheblichkeitsantrag
3. Verschiedenes
a) Vorfrankatur Abstimmungskuverts: Orientierung
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 27. Februar 2024. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 20. Februar 2024
Gemeinderat von Saanen
Verkehrserschwerung Unterbortstrasse, Saanen
Bereich zwischen Überbauung Crestalta und Verzweigung Solsanastrasse
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Gemeindestrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: 46.49427/7.26081 bis 46.49426/7.25868
Dauer: Ab Mittwoch, 21. Februar 2024 bis auf Weiteres
Verkehrsführung: Zur Gewährleistung der Strassensicherheit für Fussgänger und des Verkehrs wird die Fahrbahn im Waldstückbereich der Unterbortstrasse zwischen der Überbauung Crestalta und der Verzweigung. Solsanastrasse vorübergehend eingeengt.
Grund: Drohendes Abrutschen des talseitigen Strassenrands
Die Strassenverschmälerung erfolgt an zwei Stellen und wird entsprechend signalisiert. Für Fussgänger wird ein Durchgangskorridor ausgeschildert. Das Kreuzen des Verkehrs erfolgt auf Sicht. Wir bitten die Bevölkerung um gegenseitige Rücksichtnahme und danken für das Verständnis.
Bauverwaltung Saanen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-20177
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verlängerung der temporären Umnutzung des ehemaligen Altersheims in Wohnraum ohne bauliche Änderung bis zur rechtskräftigen Umzonung (Dauer max. fünf Jahre)
Nutzungsart: Altersheim
Standort: Saanen, Walischistrasse Nr. 20, Parzelle Nr. 2646
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung ZöN A44
Beanspruchte Ausnahme: Zonenfremde Nutzung
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: keine
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. März 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-1759
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern
Bauvorhaben: Ersatzloser Abbruch der beiden Gebäude Lauenenstrasse Nrn. 152 und 152a sowie Rückbau der Erschliessungsstrasse
Standort: Gstaad, Tomi, Lauenenstrasse Nrn. 152 und 152a, Parzelle Nr. 243
Baugebiet: Gewerbezone G
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. März 2024 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auf lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-010
eBau-Nr. 2024-1083
Baugesuchsteller: Fend Immobilien AG, v.d. Fend & Partner AG, Raphael Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Raphael Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Interne Umbauarbeiten sowie teilweise Anpassungen an der Fassade
Strasse/Ort: Hindergässli 3+5, 3792 Saanen
Parzellen: 1412, 988
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)/gewerbliche Nutzung
Schutzzone, Schutzgebiet, Schutzobjekt: Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen, K-Objekt schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-150
eBau-Nr. 2023-22744
Baugesuchsteller: Thomas Stuber, Elfenaustrasse 65, 3074 Muri bei Bern
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Vorsass
Strasse/Ort: Rosengarten 7, 3778 Schönried
Parzellen: 598, 6616
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2020-169
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 22. März 2026
Baugesuchsteller: Max Brand Beteiligungen AG, Gschwendmatteweg 48, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Einfamilienchalet, Untergeschoss mit Einstellhalle für vier Personenwagen und Nebenräumen, auf Saanen GBB Nr. 4111, Birkenweg 6, 3780 Gstaad (Bewilligt am 22. März 2021, Rechtskräftig am 21. April 2021)
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Birkenweg 6
Parzelle: 4111
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Saanen, 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-136
eBau-Nr. 2023-21620
Baugesuchstellerin/Projektverfasserin: Anita Teuscher, Grubenstrasse 85, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Remise mit Maschinenunterstand
Strasse/Ort: Grubenstrasse 85a, 3780 Gstaad
Parzelle: 2338
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-152.001
eBau-Nr. 2022-17723
Baugesuchsteller: Sylvain Charlois, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Wohnhaus mit Autogarage
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verkleinerung der Nutzfläche und des Volumens, mit gestalterischen Anpassungen aufgrund der Stellungnahme des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 2433
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-008
eBau-Nr. 2024-1028
Baugesuchsteller: Martin Bärtschi, Schlittmoostrasse 34, 3778 Schönried/ Bernhard Berchten, Schlittmoostrasse 32. 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Weidestall
Strasse/Ort: Wildeneggliweg 12b, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2075
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-109
eBau-Nr. 2023-18347
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Indrani Krishnan Tatparanandam, Chemin de la Teinturière 5, 1659 Rougemont
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch Wärmepumpe
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 23, 3780 Gstaad
Parzelle: 5825
Nutzungszone: W3b
Nutzungsart: Ersatz Wärmeerzeuger
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 13. Februar bis 14. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-001
eBau-Nr. 2023-13771
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Mattengraben-Gstüssi, Gstüssiweg 6, 3781 Turbach
Projektverfasser: Erich Hefti, Gstüssiweg 6, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Wegsanierung mit Betonelementen in den Fahrspuren
Strasse/Ort: Gstüssiweg, 3781 Turbach
Parzelle: 514
Nutzungszone: Melioration
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 13. Februar bis 14. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Februar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-509
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Längelouwene-Sodersegg, p.A. Jörg Trachsel, Heimweidstrasse 38, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben:
– Neubau Fahrweg Falksmatte-Brandsberg: Länge Hauptweg ca. 716m, Länge Alperschliessung ca. 417m, Fahrbahnbreite 3m, aus durchlässigem Kiesmaterial mit Oberfläche Kiesplanie
– Reaktivierung der ehemaligen Kiesentnahmestelle zur Kiesgewinnung für das Bauvorhaben (Alp Längelouwene, nordwestlich des Louwigrabens)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Lauenen, Falksmatte-Brandsberg, Parzellen Nrn. 13, 211, 684, 707, 751, 1011, 1039, 1197, 1198 und 1838
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in Flachmoore
– Eingriffe in Trockenwiesen und -weiden
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen und Tiere
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Bauten/Anlagen im Wald
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– Flachmoore
– Trockenwiesen und -weiden
– Ufervegetation
– geschützte Pflanzen und Tiere
– Wildraum Giferspitz
– Wildruhezone Lauenen Weerebach
– Wildruhezone Lauenen Höji Schache
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 22. März 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Friedhof Lauenen – Aufhebung Gräber
Die Infrastrukturkommission hat in Anwendung des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Lauenen beschlossen, per Ende Mai 2024 die Gräber, bei denen die Grabesruhe von 25 Jahren abgelaufen ist, aufzuheben.
Betroffen sind die Bestattungen der Jahre 1998 und 1999 mit den Grabnummern 79–87.
Um Missverständnissen vorzubeugen, werden die zu räumenden Gräber durch das Friedhofpersonal markiert. Gestützt auf Art. 14 des Bestattungsund Friedhofreglements ersuchen wir die Angehörigen der betroffenen Gräber, Grabsteine, Gedenkzeichen, Umrandungen, Pflanzen usw. bis spätestens am 31. Mai 2024 zu entfernen. Innert dieser Frist von den Angehörigen nicht entfernte Grabmäler lässt die Infrastrukturkommission zulasten der Angehörigen räumen.
Die Infrastrukturkommission