AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 20.06.2023
20.06.2023 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Sanierung Lehnenbrücke Bissenschulhaus, Gstaad
Information Verkehrsbehinderung und Strassensperrung infolge Bauarbeiten Bissenstrasse – Abschnitt Bissenschulhaus/ Anschluss Tromweg
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung der Lehnenbrücke beim Bissenschulhaus und der angrenzenden Stützmauer, muss die Bissenstrasse im Bereich Schulhaus Bissen wie folgt gesperrt werden:
Bauphase 1
– bis 25. Juni 2023, Sperrung im Bereich Lehnenbrücke Teilsperrung: Zufahrt Litzi, Sessellift Wasserngrat etc. via Tromweg möglich (Umleitung signalisiert)
Bauphase 2
– Ab 26. Juni bis 11. August 2023, Sperrung im Bereich Lehnenbrücke sowie im Bereich der Kreuzung Bissenstrasse/Tromweg Vollsperrung: Zufahrt Litzi, Sessellift Wasserngrat etc. nur via Turbachstrasse möglich (Umleitung signalisiert)
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge wird eine Wegverbindung Tromweg/Bissenstrasse eingerichtet.
Bauphase 3 (Abschluss)
– Ab 12. bis ca. 31. August 2023 ist die Strasse wieder offen. Es ist im Baustellenbereich mit Behinderungen und kurzen Wartezeiten zu rechnen.
Fussgänger
Der Durchgang für Fussgänger ist mit leichten Einschränkungen über die gesamte Bauzeit gewährleistet.
Öffentlicher Verkehr
Der Postautobetrieb muss während der Bauzeit angepasst werden. Wir bitten die Informationen des Betreibers, Onlinefahrplan etc. zu beachten. Die Haltestellen werden weitmöglichst bedient.
Kontakt bei Fragen
Bauverwaltung Saanen, Projektleiter
Roland Dietrich, Tel. 079 757 70 02. Wir bitten um Beachtung der Signalisation und danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Bauverwaltung Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Behördenreglement, Ergänzung: fakultatives Reglementsreferendum
Artikel 2 des Behördenreglements wurde mit den bisher fehlenden Funktionen der Führungsorganisation GFO/ RFO mit einem neuen Absatz 5 sowie einer Fussnote 4 ergänzt.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im Amtlichen Anzeiger Saanen Nr. 18 vom 3. Mai 2023 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden. Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2023-015
eBau-Nr. 2023-3119
Baugesuchstellerin: Esther Meienberg, Untere Riedstrasse 9, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: neue, aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: untere Riedstrasse 9, 3780 Gstaad
Parzelle: 3565
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: technische Installation
Einsprachefrist: vom 20. Juni bis 20. Juli 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 20. Juni 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-058
eBau-Nr. 2023-10909
Baugesuchsteller: Jürgen Brönnimann, v.d. Holzbau Beetschen André, Moosmattenstrasse 4, 3770 Zweisimmen
Projektverfasser: Holzbau Beetschen André, Moosmattenstrasse 4, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Einbau von vier Dachfenstern
Strasse/Ort: Bergmattenstrasse 105, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 5681
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Einsprachefrist: vom 20. Juni bis 20. Juli 2023
Auflageort: Bauverwaltung, 3792 Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 20. Juni 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-017.001
eBau-Nr. 2022-815
Baugesuchsteller: Zhang Yang, v.d. Matti Management GmbH, Patricia Matti, Unterbortstrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michael Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Einbau Wellnessbereich, Umnutzung der Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundrissänderungen, erdverlegter Gastank.
Strasse/Ort: Grubenstrasse 59a, 75, 77a, 3780 Gstaad
Parzellen: GBB 1635, 5666
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Interne Grundrissanpassungen/erdverlegter Gastank
Schutzobjekt: K-Objekt
Ausnahmen Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. Juni bis 20. Juli 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Juni 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD, 2023-014.001
eBau-Nr. 2023-2702
Baugesuchsteller: ARGE Vanoli AG, Francisco Marquez, Aarburgerstrasse 25, 4800 Zofingen
Projektverfasser: c+s ingenieure ag, Kalchofenstrasse 20, 3415 Hasle b.B.
Bauvorhaben: Temporärer Installationsplatz für Gleisarbeiten MOB
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Leichte Verschiebung des Installationsplatzes, Erstellen einer Schallschutzwand
Strasse/Ort: Grubenstrasse, Schönried
Parzelle: 7057
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Baustelleninstallationsplatz
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 13. Juni bis 13. Juli 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die örtliche Situation verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Juni 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-036
eBau-Nr. 2023-537
Baugesuchsteller: Orezza AG, c/o T&R Oberland AG, v.d. Germann Architektur AG, Marcel von Grünigen, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Marcel von Grünigen, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden beiden Wohnhäuser und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Schwimmbad und Einstellhalle
Strasse/Ort: Alte Strasse 6 + 10, 3778 Schönried
Parzellen: 3438, 5354
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG, Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 13. Juni bis 13. Juli 2023
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 13. Juni 2023
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung