AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 21.01.2025
21.01.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Gebührenreglement, Neufassung: fakultatives Reglementsreferendum
Die Neufassung des Gebührenreglements war angezeigt und lag öffentlich auf.
Der ...
Gemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Gebührenreglement, Neufassung: fakultatives Reglementsreferendum
Die Neufassung des Gebührenreglements war angezeigt und lag öffentlich auf.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 47 vom 19. November 2024 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden. Das Gebührenreglement tritt auf den 1. Januar 2025 in Rechtskraft.
Gemeinderat von Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Unterhalt Wanderwege: Nachkredit Erfolgsrechnung Fr. 100’000.–
Wegen Starkniederschlagsereignissen entstanden ungewohnt hohe Schäden am Wanderwegnetz. Zum Budgetkredit von Fr. 180’000.– beschloss der Gemeinderat am 30. April 2024 einen Nachkredit von Fr. 50’000.– für die Behebung von Unwetterschäden, entstanden im Jahr 2023. Im Jahr 2024 sind für erneute Unwetterschäden weitere Fr. 100’000.– notwendig, gesamthaft Fr. 330’000.–.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 46 vom 19.11.24 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum
Mehrwertabgabe aus Planungsvorteilen: Altrechtliche Ertragsverwendung, Rechtsgrundlage
Die Einwohnergemeinde Saanen verfügte ab 1. November 2005 über ein Reglement über die Führung einer Spezialfinanzierung zur Mitfinanzierung von Infrastrukturaufgaben. Wegen Planungsvorteilen bei der Einzonung in Bauland anlässlich der Ortsplanung wurde mit einzelnen Grundeigentümern ein Vertrag über die Abschöpfung des Planungsmehrwertes (Mehrwertabschöpfung) abgeschlossen. Gemäss den Reglementsvorschriften gingen von diesen Zahlungseingängen 50 Prozent in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde, 50 Prozent wurden zur langfristigen Sicherung der Infrastrukturen der Einwohnergemeinde Saanen verwendet. Bei der Einführung der neuen Rechnungslegungsvorschriften schaffte die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2016 dieses Reglement ab und stellte den Saldo zugunsten des Projektes Sanona (autofreies Ortszentrum Saanen) zur Verfügung.
Die Wirkungsdauer eines solchen Vertrages zieht sich über mehrere Jahre hin. Die Betragsfälligkeit richtet sich nach dem Vertragsinhalt. Von einem in der vorerwähnten Zeitspanne abgeschlossenen Vertrag ist eine Teilzahlung eingegangen. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsorgan kann dieser Betrag hälftig für Unterhaltskosten verwendet werden, wenn die Unterhaltskosten mindestens in gleicher Höhe anfielen. Im Bereit der Unterhaltsarbeiten am Gemeindestrassennetz wurde 2024 über Fr. 1 Mio. aufgewendet, damit rund dreimal mehr als der fragliche Betrag. Die Voraussetzung ist somit erfüllt. Damit der Betrag ordnungsgemäss und rechtsgültig so verbucht werden kann, bedarf es eines Beschlusses des zuständigen Organs als Ersatz-Rechtsgrundlage im Einzelfall, in diesem Falle durch die Saaner Stimmberechtigten.
Der Beschluss zur Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbuchung eines hälftigen Betrages aus altrechtlicher Mehrwertabschöpfung unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 21. Januar 2025 bis 20. Februar 2025 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2016-057.004
eBau-Nr. 2024-20674
Baugesuchsteller: Bruno und Mirjam Signer-Wehren, Chalberhönistrasse 2, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus sowie Neubau Wohnhaus, Remise und Anbau Remise an bestehende Scheune (bewilligt am 16. September 2016)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Fassadenänderung Anbau Unterstand, Einbau Zwischenboden Remise
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 2, 3792 Saanen
Parzelle: 1476
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. Januar bis 20. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-132
eBau-Nr. 2024-16170
Baugesuchsteller: AEK AG, Frank Bürgin, Niedermattstrasse 5, 4528 Zuchwil
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Nadia Stucki, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neue Erschliessung Fernwärme Undere Waldmattenstrasse 30, Anschluss auf Hauptleitung in Parzelle 5852
Strasse/Ort: Undere Waldmattenstrasse 30, 3778 Schönried
Parzellen: 5852, 1922
Nutzungszone: Wohnzone W3a, Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung EBL mit Hausanschluss
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. Januar bis 20. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-167
eBau-Nr. 2024-5915
Baugesuchsteller: Stefan Mösching, Mettlenstrasse 35, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Mösching Bau AG, Andy Mösching, Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Fernheizung mit Leitungsbau
Strasse/Ort: Mettlenstrasse 35, 3780 Gstaad
Parzellen: 1812, 2133, 2447, 6247
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Fernheizung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. Januar bis 20. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Saanen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Saanen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Saanen
Gewässer: Stills Bächli
Ort: Gändli, Grund b. Gstaad, Saanen
Koordinaten: von: 2’587’264/1’143’644 bis: 2’587’437/1’144’156
Vorhaben: Revitalisierung Stills Bächli, Gändli Mit unterschiedlichen Einbauelementen, Variabilität im Gerinne und Aufwertungen im Gewässerraum soll das monotone Bächlein vielfältiger gestaltet und neue Lebensräume geschaffen werden.
Beanspruchte Ausnahmen:
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Überdecken/Eindolen von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
– Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Auflage- und Einsprachefrist: 16. Januar bis 17. Februar 2025
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saanen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 9. Januar 2025
Im Namen der
Schwellenkorporation Saanen
Oberingenieurkreis I
Tiefbauamt des Kantons Bern
Baugesuch Nr. 2024-171
eBau-Nr. 2024-20591
Baugesuchsteller: Tschanz Markus, Haltenweg 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: B2O Planung GmbH, Bolli Marius, Bernstrasse 152, 3148 Lanzenhäusern
Bauvorhaben: Technische Anlage, Ersatz Wärmeerzeuger
Strasse/Ort: Haltenweg 5, 3792 Saanen
Parzelle: 4746
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Wärmeerzeugerersatz
Einsprachefrist: vom 14. Januar bis 13. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 14. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-094
eBau-Nr. 2024-7294
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft, Alexandra & Marguerite de Croÿ-Roeulx, Zügelweg 3, 3777 Saanenmöser
Vertreter und Projektverfasser: Frautschi Holzbau AG, Thomas Frautschi, Schlittmoosstrasse 1 1, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Ersatz Wärmeerzeuger
Strasse/Ort: Zügelweg 3, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 4485
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahmen: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 14. Januar bis 13. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 14. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Projektänderung 2023-014.000/eBau 2023-15589
Baugesuchsteller: Schroeder Marc und Laurien, p.A. Bau und Sanierung GmbH, Zingg Theo, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1489
Adresse/Standort: Spittelweg 11/11a, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Interne Umbaumassnahmen, Umnutzung Geräteraum zu Wohnfläche, Ersatz Ölheizung durch Erdwärmesonde, Einbau Dachfenster, Ersatz Dacheindeckung bei Garage, Ersatz Dacheindeckung Hauptdach durch PV-Anlage
Projektänderung: Abbruch und Wiederaufbau bestehende Grenzstützmauer mit Zaun zu Parzelle 1479
Baugebiet: Wohnzone für dreigeschossige Wohnbauten
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Ausbau einer Zweitwohnung innerhalb des erlaubten Masses
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 20. Februar 2025
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 21. Januar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Baupublikation eBau-Nr. 2024-18603
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 1254, p.A. Bau und Sanierung GmbH, Gsteigstrasse 111A, 3783 Grund
Projektverfasser: Einfache Gesellschaft Parzelle 1254, p.A. Bau und Sanierung GmbH, Gsteigstrasse 111A, 3783 Grund
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses (ruhiges Gewerbe) mit unterirdischer Einstellhalle
Nutzungsart:
– Drei Wohnungen bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
– Zwei Wohnungen neu (Erstwohnungen)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaik dunkelblau/schwarz
Standort: Feutersoey, Arnenseestrasse Nr. 2, Parzelle Nr. 1254
Baugebiet: Gewerbe-/Wohnzone GW3
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 20. Februar 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Die stv. Regierungsstatthalterin von Obersimmental-Saanen:
Stephanie Siegrist
