AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 22.05.2024
22.05.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Kunststoffsammlung:
Neue Sammelstelle per 1. Juni 2024 in Saanenmöser
Die separate Kunststoffsammlung mit dem Sammelsystem «Bring Plastic back» wurde am 1. Juli 2023 erfolgreich in Saanen ...
Gemeinde Saanen
Kunststoffsammlung:
Neue Sammelstelle per 1. Juni 2024 in Saanenmöser
Die separate Kunststoffsammlung mit dem Sammelsystem «Bring Plastic back» wurde am 1. Juli 2023 erfolgreich in Saanen eingeführt. Nun wird das Sammelnetz mit einer neuen Sammelstelle in der Bahnhofstrasse beim Bahnübergang (Bahnhofstrasse 29a) in Saanenmöser ergänzt. Die Sammelstelle wird am 1. Juni 2024 eröffnet.
Weitere Verkaufs- und Sammelstellen finden Sie unter: www.sammelsack.ch/wo-sie-uns-finden">https://www.sammelsack.ch/wo-sie-uns-finden
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel
Dauer: Donnerstag, 30. Mai, 19.30 Uhr bis Freitag, 31. Mai 2024, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. 3770 Zweisimmen, 6. Mai 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Wimmis Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel
Dauer: Donnerstag, 30. Mai, 18.00 Uhr bis Freitag, 31. Mai 2024, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. 3770 Zweisimmen, 6. Mai 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung Überbauungsordnung KLUMF
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung der Überbauungsordnung KLUMF zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 22. Mai bis 21. Juni 2024 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat auf.
Die Unterlagen sind auch unter www. saanen.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen.
Eine Orientierungsversammlung findet am Dienstag, 28. Mai 2024, 20.00 Uhr im Hotel Landhaus, Saanen, statt. Wir laden Sie dazu herzlich ein.
Saanen, 14. Mai 2024
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2024-055
eBau-Nr. 2024-8340
Baugesuchsteller: Dr. Pierre Vaeze, v.d. STEWG Chalet Touco, v.d. H.P. Burkhalter + Partner AG, Markus Willen, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen, Fend & Partner AG, Andreas Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Andreas Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Interne Verbindung der beiden Dachgeschoss Wohnungen zu einer Wohneinheit
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 11, 3778 Schönried
Parzelle: 4549
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-020.001
eBau-Nr. 2022-5950
Baugesuchsteller: B. Hauswirth GmbH, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Christian Hauswirth, Bahnhofgässli 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, Sanierung Wohnhaus mit Stall
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erweiterung der temporären Deponie von Aushubmaterial
Strasse/Ort: Mattenstrasse 84, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 947
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: temporäre Bauplatzinstallation
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-057
eBau-Nr. 2024-6581
Baugesuchstellerin: Martina Yazdani und Irene Schönmann, Mattenstrasse 60, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Holz-/Ölheizung und Einbau einer Luft-/Wasserwärmepumpe aussen im bestehenden Gartenhaus
Strasse/Ort: Mattenstrasse 60, 3780 Gstaad
Parzelle: 685
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-033
eBau-Nr. 2024-4877
Baugesuchsteller: Michel Spreng, Fort. St. Jaques 12, 1700 Fribourg
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Austausch der Wärmepumpe
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse 5, 3778 Schönried
Parzelle: 3577
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-058
eBau-Nr. 2024-6742
Baugesuchsteller: Monika und Ueli Sollberger, v.d. Kleger & Koller Architekten AG, Lorenz Koller, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Wärmepumpe an Westfassade
Strasse/Ort: Tournelsolweg 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 3137
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Heizungsersatz
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-031
eBau-Nr. 2024-4841
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, Real Estate and Insurance, v.d. Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Heinz Frautschi, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der ÖIheizung mit aussen aufgestellter WP-Split-Anlage
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 48, 3780 Gstaad
Parzelle: 3110
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-029
eBau-Nr. 2024-4343
Baugesuchsteller: STWEG le Hodey, v.d. Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Esszimmer in Terrassennische im EG
Strasse/Ort: Grünbüelweg 10, 3778 Schönried
Parzelle: 4524
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2022-142
eBau-Nr. 2022-16099
Baugesuchsteller: Einf. Gesellschaft Rialtostrasse, p. Adr. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Parzellen Nr. 2977, 5709, 2996 und 2962. Neubau von drei Gebäuden mit gemeinsamer Einstellhalle auf den Parzellen Nr. 2977, 5709 und 2996.
Strasse/Ort: Rialtostrasse 1, 3, 5, 3780 Gstaad
Parzellen: 452, 1344, 2269, 2962, 2977, 2996, 5709
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch- Wiederaufbau). Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Gewerbliche Nutzung, Umgebungsgestaltung, Erschliessung, Parkierung.
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au/Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-127
eBau-Nr. 2023-13923
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Hideaway, v.d. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäudes, Neubau von zwei neuen Chalets mit unterirdischen Nebenräumen und Garage, neuer Kanalsiationsanschluss mit Leitungsbau
Strasse/Ort: Sonnigemattenstrasse 18 und 20, 3778 Schönried
Parzellen: 4056, 5191
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Umgebungsgestaltung mit Erschliessung und Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-133.001
eBau-Nr. 2022-15027
Baugesuchstell: James Ernst Reichenbach, Walischistrasse 21, 3792 Saanen
Projektverfasser: Bruno von Allmen, Lauenenstrasse 75, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Zweifamilienhauses auf die bestehende Einstellhalle Walischistrasse 21a (bewilligt am 20. Januar 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen und geringfügige Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Walischistrasse 21, 3792 Saanen
Parzelle: 5981
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 22. Mai bis 21. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 22. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Der Gemeinderat von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) und Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 sowie auf die Zustimmungsverfügung 1007-24 der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tief bauamt, Oberingenieurkreis I) vom 29. April 2024, die folgenden Verkehrsmassnahmen:
Tempo-30-Zone Rübeldorf
Zonensignalisation 30 km/h (SSV-Signal Nr. 2.59.1 und 2.59.2) Abgrenzung
– Bahnhofgässli ab Knoten Bahnhofstrasse–Bahnhofgässli bis Bahnhofgässli 16a
– Bahnhofstrasse
– Campingstrasse
– Chilchgasse
– Dorfstrasse ab Knoten Dorfstrasse/ Bahnhofstrasse bis Dorfstrasse 22
– Dorfstrasse ab Knoten Dorfstrasse/ Oberdorfstrasse bis Saanenkreisel
– Gärstereweg
– Hindergässli, Abschnitt Knoten Hindergässli/Bahnhofstrasse bis Knoten Hindergässli/Mittelgässli
– Märetgässli
– Mättelistrasse
– Mittelgässli
– Oberdorfstrasse
– Obere Märetmattestrasse
– Rübeldorfstrasse ab Knoten Rübeldorfstrasse/Bahnhofstrasse/Flugplatzstrasse/Campingstrasse bis Knoten Rübeldorfstrasse/Chalberhönistrasse.
– Rübeldorfstrasse ab Knoten Rübeldorfstrasse/Chalberhönistrasse bis Beginn Parkplatz Talstation Eggli-Sesselbahn.
– Underi Märetmattestrasse
– Walischistrasse
Begegnungszone Dorfstrasse
Zonensignalisation 20 km/h (SSV-Signal Nr. 2.59.5 und 2.59.6) Abgrenzung
– Dorfstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Oberdorfstrasse
– Hindergässli, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Dorfstrasse
– Bahnhofgässli, Abschnitt Dorfstrasse bis Bahnhofgässli 21
«Einbahnstrasse» (SSV-Signal Nr. 4.08) sowie «Einfahrt verboten» (SSV-Signal Nr. 2.02)
– Oberdorfstrasse
Aufhebungen
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h (SSV-Signal Nr. 2.30)
– Rübeldorfstrasse ab Knoten Rübeldorfstrasse/Allmistrasse bis Knoten Rübeldorfstrasse/Chalberhönistrasse
– Rübeldorfstrasse ab Knoten Rübeldorfstrasse/Chalberhönistrasse bis zum Beginn des Parkplatzes Talstation Eggli-Sesselbahn.
Kein Vortritt (SSV-Signal Nr. 3.02)
– Ausfahrt Oeyetliweg in Rübeldorfstrasse
Die angeordneten Verkehrsmassnahmen treten mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gestützt auf Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greif bare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2, VRPG).
Saanen, 6. Mai 2024
Bauverwaltung Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-034
eBau-Nr. 2024-4907
Baugesuchsteller: Alexander Grädel, v.d. Hansueli Müllener, Mattenstrasse 92, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hansueli Müllener, Mattenstrasse 92, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mistlagerplatz und Güllegrube
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzelle: 125
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mistlagerplatz
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-071.001
eBau-Nr. 2023-12739
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Fassadenanpassungen, interne Umbauarbeiten, Umgebungsund Terraingestaltungsarbeiten
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundriss- und geringfügige Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Oldenhornstrasse 59, 3780 Gstaad
Parzelle: 7199
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-049
eBau-Nr. 2024-7504
Baugesuchstellerin: Christina Wieser-Frölicher, Buristrasse 23, 3006 Bern
Projektverfasser: Andreas Maurer-Falkenberg, Schwarzenmatt 421, 3766 Boltigen
Bauvorhaben: Interner Umbau diverser Räume, Einbau Schwedenofen
Strasse/Ort: Bergmatteweg 1, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 4489
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2023-102
eBau-Nr. 2023-1780
Baugesuchstellerin: Sara Isgro, v.d. Viktor Germann, Waldmattenstrasse 70, 3778 Schönried
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Roger Kübli, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehendes Wohnhauses, Umnutzung MFH zu EFH, Anpassung Gebäudeund Geschosshöhen, Ersatz Ölheizung durch Luft-Wärmepumpe (Innenaufstellung), neue Indach-Photovoltaik Anlage auf Hauptdach
Strasse/Ort: Amthausgässli 6, 3792 Saanen
Parzelle: 1968
Nutzungszone: Dorfkernzone DK5
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au/ISOS Saanen
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-035
eBau-Nr. 2023-6992
Baugesuchsteller: Marlies und Adrian Friedli, v.d. Kleger & Koller Architekten AG, Lorenz Koller, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus
Strasse/Ort: Untere Riedstrasse 4a, 3780 Gstaad
Parzellen: GBB 3874, 3873
Nutzungszone: W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-053
eBau-Nr. 2024-5190
Baugesuchsteller: Bruno Oehrli, Hubelweg 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Sanierung bestehender Feldweg und Wegböschung
Strasse/Ort: Fureweg 7, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 1246
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Erschliessung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein
Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-058.001
eBau-Nr. 2024-7650
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3480 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Zweifamilienchalet mit Unterstand
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf Unterstand, Volumenkorrektur, Anpassung Umgebung (Terrassen)
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 144, 3780 Gstaad
Parzelle: 5159
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 14. Mai 2024 bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-166.001
eBau-Nr. 2022-19036
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienchalet, Ersatzneubau Mehrfamilienchalet mit Wellnessbereich und Einstellhalle (bewilligt am 5. September 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassungen an Grundrissen, Fassaden und Aussenvolumen, Einbau von einem anstelle von zwei Oblichtern im Wellnessbereich.
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 19, 3780 Gstaad
Parzellen: 4250, 4432
Nutzungszone: Wohnzone_W3a
Nutzungsart: Erstwohnu g gemäss Art. 2 ZWG. Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG).
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13.
Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-050
eBau-Nr. 2024-7517
Baugesuchsteller: Kraftwerk Turbach AG, Patrick Manz, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Thomas Gruber, Obderdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Zwei Ausweichstellen bei Umfahrung des Projekts «Wasserkraftwerk Turbach».
Strasse/Ort: Büel, 3780 Gstaad
Parzellen: GBB 2187, 5786, 6981
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Zwei Temporäre Ausweichstellen
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 14. Mai bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2020-071
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 28. Juli 2026
Baugesuchsteller: Le Grand Bellevue SA, Untergstaadstrasse 17, 3780 Gstaad
ProjektverfasserIn: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Hotels Le Grand Bellevue durch den Neubau von zwei Chaletbauten (Residenz «Haus A & B» und Residenz «Haus C») mit insgesamt 41 Betten sowie Neubau Petit Chalet (Restaurant) und Neubau Einstellhalle (bewilligt am 28. Juli 2021, rechtskräftig am 27. August 2021).
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Untergstaadstrasse 23 und 25 sowie Neueretstrasse 1, 1a + 3
Parzellen: 3046, 3523, 4262 und 6029
Nutzungszone: Hotelzone D8 und Kernzone K
Nutzungsart: Hotel und touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Art. 7 ZWG) sowie Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung (Art 8 ZWG)
Einsprachefrist: vom 14. Mai 2024 bis 13. Juni 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Saanen, 14. Mai 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
