AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 23.04.2024
23.04.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Richterliches Verbot
Die Eigentümerinnen des Grundstücks Saanen-Grundbuchblatt Nr. 5178 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere ...
Gemeinde Saanen
Richterliches Verbot
Die Eigentümerinnen des Grundstücks Saanen-Grundbuchblatt Nr. 5178 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das unbefugte und unberechtigte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das Verbot ist unbefristet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Gstaad, 13. März 2024
Die Verbotsnehmerinnen: sig. Marcel Bach, Bach Immobilien AG sig. Daniel Matti, Matti Immobilien AG
Richterlich bewilligt: Thun, 15. April 2024 Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Sig. Wyss Iff
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).
Baugesuch Nr. 2023-158
eBau-Nr. 2023-23150
Baugesuchsteller: John Spiro Latsis, v.d, Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Südwestseitige Erweiterung, Grundriss-, Fassaden- und Umgebungsanpassungen sowie Reduktion von zwei auf eine Wohneinheit.
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 2043
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 23. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2020-187
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 8. Juli 2026
Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nrn. 19 und 19a, Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit gemeinsamer unterirdischer Einstellhalle und Wellnessräumlichkeiten im Untergeschoss (Bewilligt am 8. Juli 2021, rechtskräftig am 7. August 2021)
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Unterbortstrasse 19, 19a, 21
Parzellen: 6210, 4681
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Wohnen, Erstwohnungen gemäss Art. 2 ZWG, altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Saanen, 23. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-027
eBau-Nr. 2024-3868
Baugesuchsteller: Toni von Grünigen, Scheidbachstrasse 12, 3781 Turbach, und Annette Mösching, Hubelmatt 16, 3624 Goldiwil
Projektverfasser: Gobeli Bau, Hochund Tiefbau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Güllegrube und Mistplatz
Strasse/Ort: Horneggliweg 1, 3778 Schönried
Parzelle: 642
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-046
eBau-Nr. 2024-6151
Baugesuchsteller: Verein Wasserversorgung Bortvorschess, v.d. ECLE SA, Ernst Frautschi, Bodmenstrasse 51, 3778 Schönried
Projektverfasser: ECLA SA, Ernst Beat Frautschi, Bodmenstrasse 51, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung bestehender Quellenfassungen, Leitungen, Teilschächte und Reservoir
Strasse/Ort: Hornbergstrasse, 3780 Gstaad
Parzellen: 1260, 1265, 1294
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Quellfassung mit Erschliessungsleitungen
Schutzzone: Wildschutzzone N 12
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation/Projektänderung
eBau-Nr. 2022-14330
Baugesuchsteller: Faith Mountain 2 AG, Baarerstrasse 25, 6300 Zug
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch von drei Gebäuden (Nrn. 40, 40a und 40b). Neubau eines Hotelgebäudes mit 40 Betten sowie eines Wellnessbereiches (Nr. 40). Neubau einer Hotel-Residence mit 16 Betten (Nr. 42). Neubau einer unterirdischen Einstellhalle (Nr. 40a).
Projektänderung 1: Komplette Überarbeitung des Bauvorhabens aufgrund der Beurteilung durch die Kantonale Kommisssion zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK).
Projektänderung 2:
– Verlegen der Kanalisationsleitung
(neue Linienführung)
– Weglassen der Küchen in den Hotelzimmern
– Direkter unterirdischer Zugang von der Residence zum Hotel
– Verlegen der Baustelleninstallationsplätze
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages
Nutzungsart: Hotel
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach/Eternit/anthrazit
Standort: Schönried, Waldmattenstrasse Nrn. 40, 40a, 40b und 42, Parzellen Nrn. 1637, 5791 und 5910
Baugebiet: Hotelzone D21, Verkehrsfläche und Zone für öffentliche Nutzung ZöN A58
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 24. Mai 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei. der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nach barn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen - Wimmis
Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel
Dauer: Donnerstag, 25. April, 18.00 Uhr bis Freitag, 26. April, 5.00 Uhr
Ausnahmen: keine
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. 3770 Zweisimmen, 15. April 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen
Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel
Dauer: Donnerstag, 25. April, 19.30 Uhr bis Freitag, 26. April, 5.00 Uhr
Ausnahmen: keine
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. 3770 Zweisimmen, 28. März 2024 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2016-105.005
eBau-Nr. 2023-8456
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parz. 3507, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Haus Nr. 12, Neubau Feuerwehrmagazin/Polizeiposten mit drei Wohnungen und zwei Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Einstellhalle (bewilligt am 31. Juli 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Einbau zusätzlicher Lift, Anpassung Brandschutzkonzept inkl. Fluchtwege, Untergeordnete Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 7156
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone W3b
Nutzungsart: Interne Grundrissanpassungen
Einsprachefrist: vom 16. April bis 16. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 16. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-036
eBau-Nr. 2024-5093
Baugesuchsteller: Wieser-Frölicher Christina, Buristrasse 23, 3006 Bern
Projektverfasser: Andreas Maurer-Falkenberg, Schwarzenmatt 421, 3766 Boltigen
Bauvorhaben: Neuer Wasseranschluss an Gemeindewasserversorgung
Strasse/Ort: Bergmatteweg 1+17, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 4489, 2001
Nutzungszone: W3a/Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. April bis 16. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 16. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-032
eBau-Nr. 2024-4861
Baugesuchsteller: Tanja und Christian Reichenbach-Moser, Lauenenstrasse 191, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Anbau Laufstall für fünf Rinder und Neubau Jauchegrube mit Mistplatz
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 191b, 3780 Gstaad
Parzelle: 5860
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. April bis 16. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-040
eBau-Nr. 2024-1020
Baugesuchsteller: Emanuel Raaflaub, v.d. Bernhard Raaflaub, Chöliweg 8, 3781 Turbach
Projektverfasser: Emanuel Raaflaub, Scheidbachstrasse 19, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Einbau Gibel und eine zweite Wohnungseinheit erstellen
Strasse/Ort: Scheidbachstrasse 19, 3781 Turbach
Parzellen: 2103
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzgebiet und Schutzobjekt:
– Gewässerschutzbereich Au, üB
– K-Objekt schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 16. April bis 16. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-089.001
eBau-Nr. 2022-4662
Baugesuchsteller: Rolf Brand, v.d. Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Erschliessung einer Wohnung mit einer Aussentreppe, Abbruch des Unterstands (Westfassade)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Temporärer Bauplatzinstalationsplatz für Umbau Wohnhaus GBB-Nr. 5265, auf Saanen GBB-Nr. 240
Strasse/Ort: Mattenstrasse 80a, 3780 Gstaad
Parzelle: 240
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Temporäre Bauplatzinstallation
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 16. April bis 16. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. April 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen per 1. Januar 2025
Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2025 sind während der publizierten Frist termingerecht folgende Wahlvorschläge eingelangt (in alphabetischer Reihenfolge):
Für die Wahl
eines/r Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten/in:
– Gehret Michael, 1977, Gsteig, neu
– Kernen Barbara, 1973, Gsteig, bisher Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsidentin
Da für diese Wahl mehr Wahlvorschläge eingingen, als Stellen zu besetzen sind, findet am 9. Juni 2024 ein öffentlicher Urnenwahlgang statt.
Den Stimmberechtigten werden die Ausweiskarten und Wahlzettel zugestellt.
Stimmberechtigte, die keine Ausweiskarte oder Wahlzettel erhalten oder diese verloren haben, können ein Doppel bzw. einen Wahlzettel bis am 7. Juni 2024, spätestens 16.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei anfordern.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Urnenwahlreglementes und diejenigen über die briefliche Stimmabgabe. Es darf nur fristgemäss vorgeschlagenen Kandidaten gestimmt werden.
Der Gemeinderat
Öffentliche Auflage
Reorganisation Weggenossenschaft Fure–Gründ
Der Vorstand der Weggenossenschaft Fure–Gründ legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Amtes für Landwirtschaft und Natur und gestützt auf Art. 23 und Art 30 des Gesetzes vom 16. Juni 1997 über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) und Art. 32 und Art. 51 der Verordnung vom 5. November 1997 über das Verfahren bei Bodenund Waldverbesserungen (VBWV) in der Zeit vom 18. April 2024 bis 17. Mai 2024 während 30 Tagen folgende Akten bei der Gemeindeverwaltung Gsteig, 3785 Gsteig bei Gstaad, öffentlich auf:
Einsprachefähig:
1. Perimeterplan mit Perimeteränderungen vom 12. Dezember 2023
2. Eigentümer- und Flächenverzeichnis (inklusive Perimeteränderungen) vom 8. Juni 2023/rev. 23. September 2023
3. Unterhaltskostenverteiler
– Kostenverteilergrundsätze vom 7. Februar 2024
– Zusammenfassung nach Eigentümer Perimeter 1 und 2 vom 22. Februar 2024
– Einzelprotokolle Perimeter 1 und 2 vom 22. Februar 2024
Zur Orientierung (ohne Einsprachemöglichkeit):
4. Statuten Entwurf
5. Unterhaltsreglement Entwurf
6. Pflichtenheft Wegmeister Entwurf
Die Weggenossenschaft Fure–Gründ beabsichtigt, an der auf die Auflage folgenden Hauptversammlung die Statuten, das Unterhaltsreglement sowie das Pflichtenheft des Wegmeisters zu beraten und zu beschliessen.
Während der Auflagefrist können die Akten zu den Bürozeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen nach Art. 31 VBWG sind innerhalb der Auflagefrist (Datum Poststempel) schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Gsteig einzureichen. Zur Einsprache befugt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere dinglich berechtigte Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 33 Abs. 1 VBWG).
Wer nicht Einsprache erhebt, hat dem Inhalt der Auflageakten zugestimmt.
Gsteig, 17. April 2024
Der Vorstand der Weggenossenschaft Fure–Gründ