AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 23.07.2024
23.07.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Anpassung Feuerwehrreglement
Die Feuerwehr Saanen will die Nachwuchsausbildung besser mit dem ordentlichen Feuerwehrdienst verknüpfen. Sie ist bestrebt, ein Angebot der ...
Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Anpassung Feuerwehrreglement
Die Feuerwehr Saanen will die Nachwuchsausbildung besser mit dem ordentlichen Feuerwehrdienst verknüpfen. Sie ist bestrebt, ein Angebot der Jugendfeuerwehr anzubieten. Nach Abklärung beim Kreisfeuerwehrinspektor ist dies mit einer kleinen Anpassung des Feuerwehrreglementes in einem Artikel möglich, indem bei Artikel 2 neu ein dritter Absatz wie folgt eingefügt wird:
Art. 2
1 Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.
2 Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C sind hinsichtlich der Feuerwehrdienstpflicht Schweizerbürgern gleichgestellt. (bestehend)
Neu:
3 Personen, welche infolge Altersbegrenzung ordentlich aus der Jugendfeuerwehr austreten, können per 1. Januar des 19. Altersjahrs in den aktiven Feuerwehrdienst eintreten.
Nach Vorprüfung der Sicherheitskommission genehmigte der Gemeinderat die Reglementsanpassung z.H. der Stimmbevölkerung.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 16. Januar 2024 bis 15. Februar 2024 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2016-134.001
eBau-Nr. 2024-10308
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Bauernhaus (bewilligt am 10. Februar 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse interne Grundrissanpassungen, Fassadenanpassungen und Anpassungen der Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Erliweg 27, 3778 Schönried
Parzelle: 6816
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Juli bis 22. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 001 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-086
eBau-Nr. 2024-8648
Baugesuchsteller: Arnaud Dollinger, Blümlismattstrasse 19, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für zwei Fahrzeuge
Strasse/Ort: Blümlismattstrasse 19, 3778 Schönried
Parzelle: 3741
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 23. Juli 2024 bis 22. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gsuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-130
eBau-Nr. 2023-21147
Baugesuchsteller: Post Immobilen AG, v.d. Post Immobilien Management und Services AG, Egon Zaugg, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Projektverfasser: BauSpektrum AG Münsingen, Erlenauweg 17, 3110 Münsingen
Bauvorhaben: Sanierung Gebäude, Umnutzung zu Gewerbe und Dienstleistung im EG und UG, Aufstellen My-Post24-Anlage
Strasse/Ort: Güterstrasse 11, 3780 Gstaad
Parzellen: 3560, 1111
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 23. Juli bis 22. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-069
eBau-Nr. 2024-5269
Baugesuchsteller: Stefan Mösching, Mettlenstrasse 35, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Mösching Bau AG, Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aufschüttung als nachträgliche Baueingabe
Strasse/Ort: Mettlenstrasse 35, 3780 Gstaad
Parzelle: 2132
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Geländeaufschüttung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
Einsprachefrist: vom 23. Juli bis 22. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gastgewerbe
Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2024
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-11203
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Bauinspektorat Raumplanung Infrastrukturen (BRI), Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Bauinspektorat Raumplanung Infrastrukturen (BRI), Gemeindeverwaltung, Schönriedstras-se 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Errichtung eines temporären Parkplatzes mit ca. 120 Parkplätzen auf einer Fläche von ca. 3100m2 während der Sanierung des Parkhauses Saanendorf
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Saanen, Davidsmatte/Spitalstrasse, Parzelle Nr. 809
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch">www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. August 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation/Projektänderung
Baugesuchstellerin: Mountain View AG, Suterstrasse 4, 3780 Gstaad
Projektverfasserinnen:
– Chaletbau Matti Architektur AG,
Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
– CP3 Architecture SA, Avenue de la
Gare 46b, 1920 Martigny
Bauvorhaben: Teilabbruch und Neubau Berghaus Rellerli, enthaltend das Restaurant mit 20 Sitzplätzen und Terrassen mit 50 Sitzplätzen, ein Fumoir mit sechs Sitzplätzen sowie neun Gästezimmer
Projektänderung: Umnutzung des Berghauses Rellerli in ein Kongresshotel, enthaltend 16 Gästezimmer mit 32 Betten, ein Restaurant mit Bar und 75 Sitzplätzen sowie Terrassen mit 50 Sitzplätzen, eine Buvette mit 16 Sitzplätzen sowie einer Terrasse mit 20 Sitzplätzen, ein Fumoir mit sechs Sitzplätzen, alles mit den entsprechenden Grundriss- und Fassadenanpassungen sowie Abbruch der Bergstation
Nutzungsart: Hotel/Restaurant (Gastgewerbe)
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaik dunkelgrau
Standort: Schönried, Rellerliweg Nr. 35, Parzelle Nr. 5397
Baugebiet: Landwirtschaftszone/ Zone für öffentliche Nutzung ZöN A73
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Betroffene Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. August 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-078
eBau-Nr. 2024-10827
Baugesuchsteller: Hotel Arc-en-ciel, Christiane Matti, Egglistrasse 24, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Yasiflor GmbH, Ringgenmatt 10, 3150 Schwarzenburg
Bauvorhaben: Abbruch Schwimmbad, Neubau Biopool ohne Chemie, mit aussen aufgestellter WP
Strasse/Ort: Egglistrasse 24, 3780 Gstaad
Parzelle: 3915
Nutzungszone: Hotelzone
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung Poolanlage
Ausnahme: Art. 29 Abs. 2 WaVeR Schutz öffentlicher Leitungen Wasserversorgung (4m)
Einsprachefrist: vom 16. Juli bis 15. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-088
eBau-Nr. 2024-12002
Baugesuchsteller: Alpweggenossenschaft Saanenmöser-Hornberg, Christian von Siebenthal, Alte Strasse 15, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ausbau von zwei Ausweichstellen an der Hornbergstrasse
Strasse/Ort: Hornbergstrasse, Hüenerspiel, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 2744, 2859
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ausweichstellen Hornbergstrasse
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 16 WaG, Art. 14 WaV Bauten im Wald
Einsprachefrist: vom 16. Juli bis 15. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1902
eBau-Nr. 2023-17985
Bauherrschaft: Gander David, Gsteigstr. 19, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Gobeli Bau, Alex Gobeli, Gstaadstr. 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Teilabbruch des bestehenden Stalls mit Anbau eines neuen Stalls an Alphütte Nr. 14 sowie Neubau Mistplatz und Güllengrube
Nutzungsart: Landwirtschaft
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Blech braun
Ort: Gsteig, Reuschstrasse 14
Flurname: Rüsch
Parzelle: 836
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 16. Juli bis 15. August 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 12. Juli 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung