AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 25.07.2024
16.07.2024 Amtlicher AnzeigerVerwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Fakultatives Referendum Gemeindeverband Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Genehmigung der Leistungsverträge mit dem Kanton
Das ...
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Fakultatives Referendum Gemeindeverband Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Genehmigung der Leistungsverträge mit dem Kanton
Das Organisationsreglement des Gemeindeverbandes Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen vom 1. November 2015 regelt als Rechtsgrundlage die Handhabung des kantonalen Kulturförderungsgesetzes in der Region. Der Gemeindeverband hat seinen Sitz in Saanen. Er erfüllt im Sinne des kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG) die Aufgaben der regionalen Organisation der Gemeinden. Nach Artikel 9 des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Umsetzung Kulturförderungsgesetz im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen vom 1. November 2015 befindet die Delegiertenversammlung über Leistungsverträge mit dem Kanton Bern. Dieses Organ genehmigte die Leistungsverträge folgender, regional bedeutender Kulturanlässe einschliesslich des Verteilschlüssels je Einwohnergemeinde für 2025–28:
– Lenker Jazztage (Kulturhorizonte
Lenk AG)
– Sommets Musicaux de Gstaad (Verein «Association Les Sommets Musicaux de Gstaad à Genève»)
– Gstaad Menuhin Festival & Academy (Gstaad Menuhin Festival & Academy AG) z.H. der Gemeindebürger im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen. Die Referendumsfrist beträgt 90 Tage seit dieser Bekanntmachung (Art. 25 OgR Gemeindeverband). Das Referendum kann durch zwei Prozent der im Gebiet der Verbandsgemeinden Stimmberechtigten oder durch zehn Prozent der Verbandsgemeinden ergriffen werden.
Ein allfälliges Referendum nach den gleichen Anforderungen wie auf Kantonsebene ist mit Angabe eines handlungsberechtigten Vertreters der Unterzeichner sowie eines Stellvertreters an die Einwohnergemeinde Saanen, Verwaltungsdirektion, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, fristgerecht einzureichen. Dort kann auch die Akteneinsicht vorliegender, amtlicher Veröffentlichung eingesehen werden. Die Akteneinsicht ist auch in jeder Gemeindeschreiberei der sechs anderen Einwohnergemeinden im Verwaltungskreis möglich.
Einwohnergemeinde Saanen
Anmerkung der Redaktion: Der Text war im letzten «Amtlichen Anzeiger Saanen» nicht vollständig abgedruckt.
Gemeinde Saanen
Gastgewerbe
Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August 2024
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-11203
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Bauinspektorat Raumplanung Infrastrukturen (BRI), Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Bauinspektorat Raumplanung Infrastrukturen (BRI), Gemeindeverwaltung, Schönriedstras-se 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Errichtung eines temporären Parkplatzes mit ca. 120 Parkplätzen auf einer Fläche von ca. 3100m2 während der Sanierung des Parkhauses Saanendorf
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Saanen, Davidsmatte/Spitalstrasse, Parzelle Nr. 809
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch">www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. August 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation/Projektänderung
Baugesuchstellerin: Mountain View AG, Suterstrasse 4, 3780 Gstaad
Projektverfasserinnen:
– Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
– CP3 Architecture SA, Avenue de la Gare 46b, 1920 Martigny
Bauvorhaben: Teilabbruch und Neubau Berghaus Rellerli, enthaltend das Restaurant mit 20 Sitzplätzen und Terrassen mit 50 Sitzplätzen, ein Fumoir mit sechs Sitzplätzen sowie neun Gästezimmer
Projektänderung: Umnutzung des Berghauses Rellerli in ein Kongresshotel, enthaltend 16 Gästezimmer mit 32 Betten, ein Restaurant mit Bar und 75 Sitzplätzen sowie Terrassen mit 50 Sitzplätzen, eine Buvette mit 16 Sitzplätzen sowie einer Terrasse mit 20 Sitzplätzen, ein Fumoir mit sechs Sitzplätzen, alles mit den entsprechenden Grundriss- und Fassadenanpassungen sowie Abbruch der Bergstation
Nutzungsart: Hotel/Restaurant (Gastgewerbe)
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaik dunkelgrau
Standort: Schönried, Rellerliweg Nr. 35, Parzelle Nr. 5397
Baugebiet: Landwirtschaftszone/ Zone für öffentliche Nutzung ZöN A73
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Betroffene Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 15. August 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-078
eBau-Nr. 2024-10827
Baugesuchsteller: Hotel Arc-en-ciel, Christiane Matti, Egglistrasse 24, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Yasiflor GmbH, Ringgenmatt 10, 3150 Schwarzenburg
Bauvorhaben: Abbruch Schwimmbad, Neubau Biopool ohne Chemie, mit aussen aufgestellter WP
Strasse/Ort: Egglistrasse 24, 3780 Gstaad
Parzelle: 3915
Nutzungszone: Hotelzone
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung Poolanlage
Ausnahme: Art. 29 Abs. 2 WaVeR Schutz öffentlicher Leitungen Wasserversorgung (4m)
Einsprachefrist: vom 16. Juli bis 15. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-088
eBau-Nr. 2024-12002
Baugesuchsteller: Alpweggenossenschaft Saanenmöser-Hornberg, Christian von Siebenthal, Alte Strasse 15, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ausbau von zwei Ausweichstellen an der Hornbergstrasse
Strasse/Ort: Hornbergstrasse, Hüenerspiel, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 2744, 2859
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ausweichstellen Hornbergstrasse
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 16 WaG, Art. 14 WaV Bauten im Wald
Einsprachefrist: vom 16. Juli bis 15. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-084
eBau-Nr. 2024-11544
Baugesuchsteller: Credit Suisse AG, v.d. Westiform AG, Laura Fröhlich, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen
Projektverfasser: Westiform AG, Laura Fröhlich, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen
Bauvorhaben: Ersatz von bestehenden Werbeelementen
Strasse/Ort: Promenade 67, 3780 Gstaad
Parzelle: 2523
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-070
eBau-Nr. 2024-4864
Baugesuchsteller: Nadine und Bruno Zingre, Bellerivestrasse 27, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Roger Kübli, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Austausch Stückholzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpe
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 27, 3780 Gstaad
Parzelle: 5618
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Ersatz Wärmeerzeugung, Erweiterung Nebennutzfläche
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-118.001
eBau-Nr. 2023-5588
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Brigitte und Beat Matti, v.d. Beat Matti, Underi Märetmattstrasse 1, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Ökonomiebaute, Sanierung/Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Volumen- und Flächenanpassungen, geringfügige Änderungen der Grundriss- und Fassadengestaltung und Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 79, 3792 Saanen
Parzelle: 1627
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umbau altrechtliche Wohnung, landwirtschaftliche Ökonomiebaute, Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 41/Art. 52 BauR, Eingriff in Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten im Gewässerraum
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung 001 eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-156.001
eBau-Nr. 2023-23147
Baugesuchsteller: Immobiliengesellschaft Armandia SA, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: An- und Umbau Einfamilienchalet (bewilligt am 28. März 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Anpassungen im Grundriss und Erweiterung des Untergeschosses
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 4153
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-068
eBau-Nr. 2024-1182
Baugesuchsteller: Wirtschaftliche Genossenschaft Turbach, Hansjakob Bach, Turbachstrasse 114, 3781 Turbach
Projektverfasser: Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Vergrösserung Parkplatz
Strasse/Ort: Turbachstrasse 129, 3781 Turbach
Parzelle: 1010
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Parkierung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 9. Juli bis 8. August 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 9. Juli 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Waldstrassenplan Nr. 12004 «Feutersoey– Vorder Walig», Auflage Anpassung
Das Amt für Wald und Naturgefahren bringt, gestützt auf Artikel 32 der Kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 eine Anpassung des Waldstrassenplans Nr. 12004 «Feutersoey–Vorder Walig» zur öffentlichen Auflage. Angepasst wird das Teilstück Feutersoey–Tuxberg–Schwänd und die Signalisation Vorder Walig.
Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt und regelt die Fahrverbote.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 17. Juli bis 16. August auf der Gemeindeverwaltung Gsteig oder bei der Waldabteilung Alpen in Wimmis während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Wer einspracheberechtigt ist, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Diese ist der Auflagestelle zuzustellen und an das Amt für Wald und Naturgefahren zu richten.
Wimmis, 15. Juli 2024
Amt für Wald und Naturgefahren
Waldabteilung Alpen
Schlossgasse 6
3752 Wimmis Michel Brügger,
Abteilungsleiter
Baugesuch Nr. 1902
eBau-Nr. 2023-17985
Bauherrschaft: Gander David, Gsteigstr. 19, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Gobeli Bau, Alex Gobeli, Gstaadstr. 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Teilabbruch des bestehenden Stalls mit Anbau eines neuen Stalls an Alphütte Nr. 14 sowie Neubau Mistplatz und Güllengrube
Nutzungsart: Landwirtschaft
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Blech braun
Ort: Gsteig, Reuschstrasse 14
Flurname: Rüsch
Parzelle: 836
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 16. Juli bis 15. August 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 12. Juli 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung