AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 26.03.2024
26.03.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über Ostern
Karfreitag, 29. März 2024
Die Abfuhr in den Gebieten Gstaad und Grund fällt aus.
Die Abfuhr in den Gebieten Lauenen und Trom wird auf Donnerstag, ...
Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über Ostern
Karfreitag, 29. März 2024
Die Abfuhr in den Gebieten Gstaad und Grund fällt aus.
Die Abfuhr in den Gebieten Lauenen und Trom wird auf Donnerstag, 28. März 2024 vorverlegt.
Ostermontag, 1. April 2024
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen,
Schönried und Saanenmöser fällt aus.
Bauverwaltung Saanen
Information an die Anwohner der Wispilenstrasse in Gstaad
Baustelle Chalet La Clarté, Wispilenstrasse 36, 3780 Gstaad
Kranmontage am Mittwoch, 3. April 2024 ab 06.45 bis ca. 19.00 Uhr.
Während der Montage wird die Durchfahrt ab Einfahrt Park Hotel für Lastwagen nicht möglich sein.
Für Pkw ist eine Umfahrung über die Bergsonnestrasse gewährleistet (bitte Signalisation beachten).
Es muss mit Behinderungen gerechnet werden. Wir danken für Ihr Verständnis!
Chaletbau Matti Architektur AG
Verkehrserschwerung
Bereich Ebnitbüelstrasse, Saanenbüelweg, Gütschihaltestrasse
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Gemeindestrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: Ebnitbüelstrasse 2’587’297.07/1’148’375.06 bis 2’587’129.82/1’148’508.31
Saanenbüelweg 2’587’251.07/1’148'448.06 bis 2’587’267.57/1’148’506.06
Dauer: 8. April 2024 bis voraussichtlich 15. Juli 2024
Verkehrsführung: Während den Bauarbeiten an der Ebnitbüelstrasse und Saanenbüelweg kann es zu Verkehrserschwerungen und Wartezeiten kommen.
Einschränkungen: Die Zufahrt zur Ebnitbüelstrasse 7 – 18 ist tagsüber nur nach Absprache befahrbar. Nachts ist die Strasse frei zugänglich.
Information: Der Baustellenbereich kann zu Fuss oder mit dem Fahrrad unter erschwerten Verhältnissen passiert werden.
Grund: Sanierung Abwassertrennsystem (Schmutz und Regenabwasserleitung).
Bitte beachten Sie die jeweiligen Signalisationen vor Ort und befolgen Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Bauverwaltung Saanen
Fakultatives Referendum
Anschaffung von Schulmobiliar für Schulhäuser: Verpflichtungskredit von Fr. 235’000.– fakultatives Finanzreferendum
In einigen Schulhäusern muss die Möblierung teilweise ersetzt werden. In der Primarschule Saanen für ein Klassenzimmer, in der Primarschule Schönried für vier Klassenzimmer sowie im Pavillon und im Oberstufenzentrum Ebnit für 10 Klassenzimmer. Das Vergabeverfahren erfolgte schweizweit im offenen Verfahren in zwei Losen. Das Los 1 umfasst 350 Pulte und Tische in unterschiedlichen Ausführungen und 20 Boxenschränke. Das Los 2 enthält 220 Stühle für den Zyklus 3 und 180 Stühle für den Zyklus 2. Ein Bewertungsgremium mit Vertretern der Lehrerschaft, Hauswarte und Liegenschaftsverwaltung bewertete die angebotenen Möbelstücke während zweier Halbtage mit zwei Hauptund jeweils bis zu sechs Unterkriterien. Ein Angebot wurde wegen Nichterfüllung von technischen Spezifikationen von der Bewertung ausgeschlossen. Auf Antrag der Liegenschaftskommission beschloss der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 235’000.–z. H. der Stimmbevölkerung.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13.9.2019. Die Akten liegen vom 26. März 24 bis 25. April 2024 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-098
eBau-Nr. 2023-16884
Baugesuchsteller: Dimitri Dimitriadis, Gewerbestrasse 9, 3770 Zweisimmen
Projektverfasser: Haldi Design AG, Clewi Haldi, Dorfstrasse 69, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Einfamilienhaus
Strasse/Ort: Blümlismattstrasse 2, 3778 Schönried
Parzelle: 3274
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m.
– Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-146
eBau-Nr. 2023-21566
Baugesuchsteller: Jerome Luciat-Labry, v.d. Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Interner Umbau und Volumenerweiterung im Bereich der bestehenden Laube
Strasse/Ort: Dorfstrasse 78, 3792 Saanen
Parzellen: 723, 1158
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzzone, Schutzgebiet, Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet Saanen, K-Objekt: schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fenster fläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-028
eBau-Nr. 2024-3974
Baugesuchsteller: MXM SA, v.d. Parallel Design Sàrl, Route de la Pâla 11, 1630 Bulle
Projektverfasser: Parallel Design Sàrl, Route de la Pâla 11, 1630 Bulle
Bauvorhaben: Neue Leuchtreklame an der Fassade
Strasse/Ort: Promenade 3, 3780 Gstaad
Parzelle: 4025
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Werbung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au/Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2011-150.002
eBau-Nr. 2024-3808
Baugesuchsteller: Einf. Gesell. Parz. 6511 v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, Zwischenbau mit Autolift und unterirdischer Autoeinstellhalle für 8 Personenwagen und Nebenräumen im Untergeschoss sowie 2 Aussenparkplätze 2011-150/2011- 150.001 (Bewilligt am 03.02.2016)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umnutzung der Erstwohnungen in Büro, interne Grundrissanpassungen und geringfügige Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Promenade 2a, 3780 Gstaad
Parzelle: 6511
Nutzungszone: Dorfkernzone DK8
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzzone, Schutzgebiet oder Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au/Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-026
eBau-Nr. 2023-20068
Baugesuchsteller: Armin Müllener, Tromweg 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Knutti Holz AG, Fischachmoos 496f, 3764 Weissenburg
Bauvorhaben: Neubau Scheune, auf Saanen GBB-Nr. 404, Teuffegrabe (Vierschrötiweg),
3777 Saanenmöser, Abbruch Feldscheune mit Rekultivierung der Zufahrtsstrasse, auf Saanen GBB-Nr. 7039, Alte Strasse 18a, 3777 Saanenmöser
Strasse/Ort: Teuffegrabe (Vierschrötiweg)/Alte Strasse 18a, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 404, 7039
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Rekultivierung Zufahrtsstrasse, Neubau Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2021-062
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um 2 Jahre bis 21.08.2026
Baugesuchsteller: Michael Pfaff-Povel, v.d. Germann Architektur AG, Bahnhofstrasse 15, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Einbau zweier Dachgiebel auf der West- und Ostseite. Anbau gedeckter Windfang und Treppe in den Keller auf der Nordseite. Diverse interne Umbauten und Sanierung der Haustechnik (bewilligt am 22.07.2021, Rechtskräftig am 21.08.2021)
Ort: 3778 Schönried
Strasse/Nr.: Waldmattenstrasse 51
Parzelle: 5208
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-022
eBau-Nr. 2024-3180
Baugesuchsteller: Helmut Kohli, Cheserystrasse 26, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch der Scheune, auf Saanen GBB-Nr. 1586, Gmüntestrasse 48a und des Heuhauses, auf Saanen GBB-Nr. 1588, Gmüntestrasse 51a, 3780 Gstaad
Strasse/Ort: Gmüntestrasse 48A/ 51A, 3780 Gstaad
Parzellen: 1586, 1588
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Abbruch, Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-056.001
eBau-Nr. 2022-13213
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf den Autolift, Bau einer gemeinsamen Einstellhalle und Heizzentrale im 2. UG für Saanen GBB-Nr. 633 und 4153, Vergrösserung des Wellnessbereichs, Bau eines offenen Autounterstands und Abbruch der bestehenden Garage auf Saanen GBB-Nr. 6633 (BR 4690)
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen: 6633, 5717, 4153, 5718
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Umgebungsgestaltung, Parkierung
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 26. März 2024 bis 25. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-2824
Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Grubenstrasse Gstaad-Schönried: Neubau von zwei Barrieren
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad und Schönried, Grubenstrasse, Parzellen Nrn. 1099, 2999 und 7138
Baugebiet: Landwirtschaftszone und Verkehrsfläche
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 18. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile/ Verpflockungen/Spraymarkierungen verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-024
eBau-Nr. 2023-20075
Baugesuchsteller: Beat Welten-Schopfer, Brüggmatteweg 9, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Viktor Germann, Waldmattenstrasse 70, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Anbau einer Garage für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Strasse/Ort: Brügmatteweg 9a, 3780 Gstaad
Parzelle: 152
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-020
eBau-Nr. 2023-20064
Baugesuchsteller: Armin und Annina Müllener, Tromweg 8, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Knutti Holz AG, Fischbachmoos 496f, 3764 Weissenburg
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses
Strasse/Ort: Vierschörtiweg 1, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 404
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-021
eBau-Nr. 2024-3264
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Transformatorenstation mit Containerraum
Strasse/Ort: Unterbortstrasse 19a, 3792 Saanen
Parzelle: 6210
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erschliessungsanlage/ Entsorgung
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-186.001
eBau-Nr. 2024-3386
Baugesuchstellerin: Alexandra Court, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Diverse Grundrissund Fassadenanpassungen, zwei neue Holzchéminées, energetische Dachsanierung sowie Installation einer Photovoltaikanlage auf der Südseite des Hauptdaches, neue Dachfenster (bewilligt am 22. März 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Fassaden- und Grundrissanpassungen und Ersatz Ölheizung durch Geothermie-Wärmepumpe
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 54, 3780 Gstaad
Parzelle: 6182
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-119.002
eBau-Nr. 2022-19015
Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäudes, Neubau mit zwei Wohnungen und Einstellhalle (bewilligt am 1. September 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellung einer Stützmauer, Anpassung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzelle: 4319
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 29 Abs. 2 WaVeR Schutz öffentlicher Leitungen Wasserversorgung (4m)
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-138.001
eBau-Nr. 2021-8065
Baugesuchsteller: Saanen Bank AG, Jürg von Allmen, Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi & Partner AG, Architektur & Planung, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Filiale Saanen Bank mit Einbezug der alten Post-Filiale (bewilligt 25. Januar 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung Fenstergrössen in der Süd-, Nord- und Ostfassade, interne Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 2, 3792 Saanen
Parzelle: 765
Nutzungszone: Dorfkernzone DK3
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Einsprachefrist: vom 19. März bis 18. April 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 19. März 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Projektänderung Baugesuch
Projektänderung 2022-014.000/ eBau-Nr-2022-11003
Baugesuchsteller: Oehrli Daniel, Schönenbodenweg 7, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasserin: Oehrli Stefanie, Schönenbodenweg 7, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1679 Adresse/Standort: Schönenbodenweg 4a, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Boxenlaufstall mit Futterlagerraum (bewilligt 22. Dezember 2022)
Projektänderung: Montage von Photovoltaik-Modulen an östlicher Hälfte der Südfassade, zur Ergänzung der Photovoltaikanlage auf dem Dach
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3
Auflage- und Einsprachefrist: bis 25. April 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 26. März 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Inkraftsetzung Teilrevision Ortsplanung (Umsetzung BMBV)
Gestützt auf Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird die Inkraftsetzung der Teilrevision des Baureglements (Umsetzung BMBV) der Einwohnergemeinde Lauenen bekannt gegeben, die an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 beschlossen wurde.
Die Änderungen des Baureglements sind vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt worden und treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft. Das revidierte Baureglement kann online unterheruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Lauenen bezogen werden. www.lauenen.ch
Lauenen, 26. März 2024
Der Gemeinderat Lauenen