AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 27.02.2024

  27.02.2024 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Rechtskraftbescheinigung

Wohnhaus und Scheune Tomi, Gstaad, Rückbau: Verpflichtungskredit von Fr. 255’000.–, fakultatives Finanzreferendum

Zum Rückbau von Wohnhaus und Scheune Tomi hinter Gstaad wurde ein Verpflichtungskredit ausgeschrieben.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 3 vom 16. Januar 2024 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Gemeinderat von Saanen


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-006

eBau-Nr. 2023-13924
Baugesuchsteller:
Andres Linder, Stöcklerengasse 6, 2564 Bellmund
Projektverfasser: N11 Architekten GmbH, Anna-Katharina Zahler, Gewerbestrasse 4, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Vergrösserung und Neupositionierung der Fenster im Obergeschoss.
Strasse/Ort: Fürholzstrasse 3, 3792 Saanen
Parzelle: 5986
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Fassadengestaltung/ Befensterung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Februar bis 28. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 27. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2024-1092
Baugesuchsteller:
Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit aussenstehender Wärmepumpe sowie Neubau eines Autounterstandes
Nutzungsart: Zwei Wohnungen bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung), eine Wohnung neu (Erstwohnung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach bestehend, Faserzementschiefer grau mit Photovoltaikanlage
Standort: Saanen, Walischi, Rübeldorfstrasse Nr. 89, Parzelle Nr. 6814
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten der Raumhöhe
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Schützenswertes Objekt
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 2. April 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2023-13829

Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Autounterstandes
Nutzungsart: Wohnungen bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach bestehend, Faserzementschiefer mit Photovoltaikanlage
Standort: Saanen, Kastlanei, Gstaadstrasse Nr. 17, Parzelle Nr. 1286
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten der Raumhöhe
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Schützenswertes Objekt
– Archäologische Fundstelle
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 2. April 2024 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs ge- mäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2023-20177
Baugesuchstellerin:
Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verlängerung der temporären Umnutzung des ehemaligen Altersheims in Wohnraum ohne bauliche Änderung bis zur rechtskräftigen Umzonung (Dauer max. fünf Jahre)
Nutzungsart: Altersheim
Standort: Saanen, Walischistrasse Nr. 20, Parzelle Nr. 2646
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung ZöN A44
Beanspruchte Ausnahme: Zonenfremde Nutzung
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: keine
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. März 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmepublikation

eBau-Nr. 2024-1759
Baugesuchstellerin:
Einwohnergemeinde Saanen, Liegenschaftsverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern
Bauvorhaben: Ersatzloser Abbruch der beiden Gebäude Lauenenstrasse Nrn. 152 und 152a sowie Rückbau der Erschliessungsstrasse
Standort: Gstaad, Tomi, Lauenenstrasse Nrn. 152 und 152a, Parzelle Nr. 243
Baugebiet: Gewerbezone G
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. März 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-010

eBau-Nr. 2024-1083
Baugesuchsteller:
Fend Immobilien AG, v.d. Fend & Partner AG, Raphael Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Raphael Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Interne Umbauarbeiten sowie teilweise Anpassungen an der Fassade
Strasse/Ort: Hindergässli 3+5, 3792 Saanen
Parzellen: 1412, 988
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)/gewerbliche Nutzung
Schutzzone, Schutzgebiet, Schutzobjekt: Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen, K-Objekt schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-150

eBau-Nr. 2023-22744
Baugesuchsteller:
Thomas Stuber, Elfenaustrasse 65, 3074 Muri bei Bern
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Vorsass

Strasse/Ort: Rosengarten 7, 3778 Schönried
Parzellen: 598, 6616
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 20. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2020-169

Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 22. März 2026

Baugesuchsteller: Max Brand Beteiligungen AG, Gschwendmatteweg 48, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Einfamilienchalet, Untergeschoss mit Einstellhalle für vier Personenwagen und Nebenräumen, auf Saanen GBB Nr. 4111, Birkenweg 6, 3780 Gstaad (Bewilligt am 22. März 2021, Rechtskräftig am 21. April 2021)
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Birkenweg 6
Parzelle: 4111
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Saanen, 20. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-136

eBau-Nr. 2023-21620

Baugesuchstellerin/Projektverfasserin: Anita Teuscher, Grubenstrasse 85, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Remise mit Maschinenunterstand
Strasse/Ort: Grubenstrasse 85a, 3780 Gstaad 

Parzelle: 2338
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-152.001

eBau-Nr. 2022-17723

Baugesuchsteller: Sylvain Charlois, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatzneubau Wohnhaus mit Autogarage
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verkleinerung der Nutzfläche und des Volumens, mit gestalterischen Anpassungen aufgrund der Stellungnahme des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 2433
Nutzungszone: LWZ

Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-008

eBau-Nr. 2024-1028

Baugesuchsteller: Martin Bärtschi, Schlittmoostrasse 34, 3778 Schönried/ Bernhard Berchten, Schlittmoostrasse 32. 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Weidestall
Strasse/Ort: Wildeneggliweg 12b, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2075
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand

Einsprachefrist: vom 20. Februar bis 21. März 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 20. Februar 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-509

Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Längelouwene-Sodersegg, p.A. Jörg Trachsel, Heimweidstrasse 38, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben:
– Neubau Fahrweg Falksmatte-Brandsberg: Länge Hauptweg ca. 716m, Länge Alperschliessung ca. 417m, Fahrbahnbreite 3m, aus durchlässigem Kiesmaterial mit Oberfläche Kiesplanie
– Reaktivierung der ehemaligen Kiesentnahmestelle zur Kiesgewinnung für das Bauvorhaben (Alp Längelouwene, nordwestlich des Louwigrabens)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen

Standort: Lauenen, Falksmatte-Brandsberg, Parzellen Nrn. 13, 211, 684, 707, 751, 1011, 1039, 1197, 1198 und 1838
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in Flachmoore
– Eingriffe in Trockenwiesen und -weiden
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen und Tiere
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Bauten/Anlagen im Wald
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– Flachmoore
– Trockenwiesen und -weiden
– Ufervegetation
– geschützte Pflanzen und Tiere
– Wildraum Giferspitz
– Wildruhezone Lauenen Weerebach
– Wildruhezone Lauenen Höji Schache
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 22. März 2024 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Gemeinde Gsteig

Baugesuch Nr. 1894
eBau-Nr. 2023-8042

Bauherrschaft: von Siebenthal Jörg, Schibeweg 34, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Alphütte mit Käserei und Wohnteil sowie Stall und Güllengrube
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse Alphütte: Breite: 12,11 m; Tiefe: 11,50 m; Firsthöhe: 8,40 m
Hauptmasse Stall: Breite: 8,30 m; Tiefe: 31,88 m; Firsthöhe: 7,60 m
Bauart: Beton, Mauerwerk, Holzkonstruktion, Pult- und Satteldach, Blech braun
Ort: Gsteig, Pillonstrasse 100
Flurname: Iserin
Parzelle: 75
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 27. Februar bis 28. März 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 23. Februar 2024

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


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