AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 28.01.2025
28.01.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung
Jacques Jean Jules
Prezioso-Lemaire,
Sophie Prezioso-Lemaire
Schuldner:
Jacques Jean Jules Prezioso-Lemaire
...
Gemeinde Saanen
Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung
Jacques Jean Jules
Prezioso-Lemaire,
Sophie Prezioso-Lemaire
Schuldner:
Jacques Jean Jules Prezioso-Lemaire
Staatsbürgerschaft: Frankreich
Geburtsdatum: 17. März 1960
Rue du Cloître 1, 1204 Genève
Sophie Prezioso-Lemaire
Staatsbürgerschaft: Frankreich
Geburtsdatum: 24. Februar 1959
Rue du Cloître 1, 1204 Genève
Steigerungsobjekte:
LIG Saanen 843/5894
Plan Nr. 2120, Liegenschaft mit 2247m2 Fläche, darauf «Wohnhaus» mit Adresse Chalberhönistrasse 78 und «Wohnhaus» mit Adresse Chalberhönistrasse 78a, 3792 Saanen. Genauer Beschrieb gemäss Grundbuch.
Amtlicher Wert: Fr. 2’842’660.– Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 5’650’000.–
Angaben zur Steigerung
3. April 2025 um 14 Uhr, 3600 Thun, Scheibenstrasse 11a, Sitzungszimmer 0.235 im Erdgeschoss, Eingang A
Rechtliche Hinweise:
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten des bezeichneten Grundstücks werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an dem Grundstück per Steigerungstag, detailliert und zerlegt in Kapital,
Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Der/die Forderungstitel ist/sind der Anmeldung im Original beizulegen.
Die Verwertung wird verlangt auf Begehren der Pfandgläubigerin mit gesetzlichem Pfandrecht sowie der Pfandgläubigerin im 1. bis 7. Rang.
Eingabefrist: 11.02.2025
Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 24. Februar 2025
Kontaktstelle:
Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West Scheibenstrasse 11 3600 Thun
Bemerkungen:
Besichtigung des Grundstückes: Mittwoch, 5. März von 14 bis 15 Uhr Geführte Besichtigung, ausschliesslich gegen vorgängige Anmeldung beim Betreibungsamt.
Bekanntmachung
Gebührenreglement, Anhang: Gebührentarif
Die Neufassung des Gebührenreglements wurde im fakultativen Reglementsreferendum genehmigt. Die Rechtskraftbescheinigung erfolgte im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 1 vom 7. Januar 2025 mit Rechtskraftverweis ab 1. Januar 2025. Der nachfolgende Gebührentarif im Anhang wird hiermit zur Kenntnis gebracht:
1. Aufwandgebühr I: Fr. 80.– die Stunde
2. Aufwandgebühr II: Fr. 120.– die Stunde
3. Fotokopien s/w (durch Verwaltungspersonal): Fr. 0.30 je Seite
4. Fotokopien farbig (durch Verwaltungspersonal): Fr. 0.50 je Seite
5. Autospesen: Fr. 0.80 je km
Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2024-169
eBau-Nr. 2024-16035
Baugesuchsteller: STWEG Sporthuus, Bahnhofstrasse 32, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: B2O Planung GmbH, Marius Bolli, Bernstrasse 152, 3148 Lanzenhäusern
Bauvorhaben: Sanierung Heizungsanlage inkl. Kaminanlage
Strasse/Ort: Bahnhofstrasse 32, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 3689
Nutzungszone: Dorfkernzone DK6
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-005
eBau-Nr. 2025-470
Baugesuchstellerin: Claudia von Siebenthal-Fust, Büelstrasse 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: atelierilo GmbH, Egglistrasse 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung bestehendes Ladenlokal inkl. geringfügige Fassadenänderung.
Strasse/Ort: Promenade 25, 3780 Gstaad
Parzelle: 2219
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Umnutzung Lagerräume in Ladenlokal
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-063.001
eBau-Nr. 2023-11565
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parz. Nr. 5716, Gottfried Hauswirth p.A. G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Zweifamilien Chalets mit Nebenräumen und Einstellhalle im Untergeschoss (noch nicht bewilligt)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung des Neubaus auf GBB-Nr. 5716, Abbruch des Anbaus auf GBB-Nr. 3729 und gemeinsame Einstellhalle
Strasse/Ort: Hubelstrasse 40/44, 3778 Schönried
Parzellen: 3729, 5716
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-160
eBau-Nr. 2024-5888
Baugesuchsteller: Orlando Hählen, Turbachstrasse 161, 3781 Turbach
Projektverfasser: Haldi Design AG, Clewi Haldi, Dorfstrasse 69, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Erneuerung Jauchegrube Parzelle 286 und Erneuerung Mistplatz und Jauchegrube Parzelle 1416
Strasse/Ort: Turbachstrasse 161a und Eigeweg 8, 3781 Turbach
Parzellen: 286, 1416
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Wildschutzgebiet (GBB-Nr. 1416)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile auf GBB 286 verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-161
eBau-Nr. 2024-19695
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Scheidbach-Turnels, Daniel Michel, Gsteigstrasse 41, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Daniel Brand, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, PWI Turnelsweg mit Verbreiterung auf 3m, Länge 531m; Verschiebung Teilstück hangseits, Länge 237m; Einbau einer Betonspur, Länge 82m
Strasse/Ort: Turnelsweg, 3781 Turbach
Parzellen: 1151,1179, 2312, 3735
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzgebiet: Naturschutzgebiete/ Trockenstandort
Ausnahmen:
– Art. 4 NSchGs, Eingriffe in Flachmoore von regionaler Bedeutung
– Art. 24 ff. RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 5ff WaG, Rodung und Ersatzaufforstung (plus Amtsblatt Bundesrecht)
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-175
eBau-Nr. 2024-7102
Baugesuchsteller: Parzelle 3801 AG, Bodmestrasse 51, 3778 Schönried
Vertreter: Noelle Richard, Böndlerstrasse 1, 8803 Rüschlikon und Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Schreinerei/Zimmerei und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 1, 3778 Schönried
Parzelle: 3801
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 30 BauR, Unterschreitung der minimalen Proportion
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-004
eBau-Nr. 2025-312
Baugesuchsteller: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon)
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Oliver Rolli, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage Swisscom, Mitbenutzung von Sunrise GmbH mit Neuinstallation von Antennen und Systemtechnik, Mobilfunkstandard für Sunrise (inkl. 5G)
Strasse/Ort: Mittebachweg 11a, 3778 Schönried
Parzellen: 719
Nutzungzone: ZöN A73/Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung Mobilfunkanlage
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2016-057.004
eBau-Nr. 2024-20674
Baugesuchsteller: Bruno und Mirjam Signer-Wehren, Chalberhönistrasse 2, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus sowie Neubau Wohnhaus, Remise und Anbau Remise an bestehende Scheune (bewilligt am 16. September 2016)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Fassadenänderung Anbau Unterstand, Einbau Zwischenboden Remise
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 2, 3792 Saanen
Parzelle: 1476
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. Januar bis 20. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-132
eBau-Nr. 2024-16170
Baugesuchsteller: AEK AG, Frank Bürgin, Niedermattstrasse 5, 4528 Zuchwil
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Nadia Stucki, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neue Erschliessung Fernwärme Undere Waldmattenstrasse 30, Anschluss auf Hauptleitung in Parzelle 5852
Strasse/Ort: Undere Waldmattenstrasse 30, 3778 Schönried
Parzellen: 5852, 1922
Nutzungszone: Wohnzone W3a, Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung EBL mit Hausanschluss
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. Januar bis 20. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-167
eBau-Nr. 2024-5915
Baugesuchsteller: Stefan Mösching, Mettlenstrasse 35, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Mösching Bau AG, Andy Mösching, Fürholzstrasse 8, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Fernheizung mit Leitungsbau
Strasse/Ort: Mettlenstrasse 35, 3780 Gstaad
Parzellen: 1812, 2133, 2447, 6247
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Fernheizung
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. Januar bis 20. Februar 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2025-002.000 eBau 2025-520 Baugesuchsteller: Hänni-Bircher Hansueli, Mettlenstrasse 20, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Perreten Toni, Sonnige Lauenenstrasse 71, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1607
Adresse/Standort: Kirchstrasse 1
Bauvorhaben: Absturzsicherung auf Flachdach Autogarage
Baugebiet: Kernzone
Schutzzone/Schutzobjekte: Ortsschutzperimeter
Nutzungsart: Terrasse
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 27. Februar 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 28. Januar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Projektänderung 2023-014.000/eBau 2023-15589
Baugesuchsteller: Schroeder Marc und Laurien, p.A. Bau und Sanierung GmbH, Zingg Theo, Gsteigstrasse 111a, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1489
Adresse/Standort: Spittelweg 11/11a, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Interne Umbaumassnahmen, Umnutzung Geräteraum zu Wohnfläche, Ersatz Ölheizung durch Erdwärmesonde, Einbau Dachfenster, Ersatz Dacheindeckung bei Garage, Ersatz Dacheindeckung Hauptdach durch PV-Anlage
Projektänderung: Abbruch und Wiederaufbau bestehende Grenzstützmauer mit Zaun zu Parzelle 1479
Baugebiet: Wohnzone für dreigeschossige Wohnbauten
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Ausbau einer Zweitwohnung innerhalb des erlaubten Masses
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 20. Februar 2025
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 21. Januar 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1914
eBau-Nr. 2025-645
Bauherrschaft: Miteigentümerschaft Ryter
Vertreter: Ryter Michael, Kehlstadtmatte 174f, 3763 Därstetten
Projektverfasser: Ryter Michael, Kehlstadtmatte 174f, 3763 Därstetten
Bauvorhaben: Verlegen einer abflusslosen Sammelgrube
Hauptmasse: Volumen: 3m3
Baumaterial: Kunststoff
Ort: Feutersoey, Arnenseestrasse 80
Parzelle: 1074
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten Waldabstand
Einsprachefrist: vom 28. Januar bis 27. Februar 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Gsteig, 21. Januar 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2024-18603
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 1254, p.A. Bau und Sanierung GmbH, Gsteigstrasse 111A, 3783 Grund
Projektverfasser: Einfache Gesellschaft Parzelle 1254, p.A. Bau und Sanierung GmbH, Gsteigstrasse 111A, 3783 Grund
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses (ruhiges Gewerbe) mit unterirdischer Einstellhalle
Nutzungsart:
– Drei Wohnungen bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
– Zwei Wohnungen neu (Erstwohnungen)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Photovoltaik dunkelblau/schwarz
Standort: Feutersoey, Arnenseestrasse Nr. 2, Parzelle Nr. 1254
Baugebiet: Gewerbe-/Wohnzone GW3
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 20. Februar 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Die stv. Regierungsstatthalterin von Obersimmental-Saanen:
Stephanie Siegrist