AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 30.01.2024
30.01.2024 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Personalreglement, Überarbeitung: fakultatives Reglementsreferendum
Die Teilrevision des Personalreglements umfasste vor allem Aktualisierungen, die Aufnahme neuer ...
Gemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Personalreglement, Überarbeitung: fakultatives Reglementsreferendum
Die Teilrevision des Personalreglements umfasste vor allem Aktualisierungen, die Aufnahme neuer Dienstleistungen, f lexiblere Formulierungen für die Praxis sowie die konsequente Anpassung verschiedener Begriffe.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Reglementsreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 51 vom 19. Dezember 2023 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Gemeinderat von Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Feuerwehr Saanen, Beschaffung Kleintanklöschfahrzeug Standort Gstaad: Investitionskredit Fr. 356’280.95 (inkl. MWSt.), fakultatives Finanzreferendum
In einer ersten Phase werden für die Feuerwehr Saanen zwei Kleintanklöschfahrzeuge angeschafft. Auf Antrag der Sicherheitskommission beschloss der Gemeinderat einen Investitionskredit von Fr. 356’280.95 (inkl. MWSt.) zur Anschaffung für den Standort Gstaad.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 51 vom 19. Dezember 2023 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Feuerwehr Saanen, Beschaffung Kleintanklöschfahrzeug Standort Schönried: Investitionskredit Fr. 356’280.95 (inkl. MWSt.), fakultatives Finanzreferendum
In einer ersten Phase werden für die Feuerwehr Saanen zwei Kleintanklöschfahrzeuge angeschafft. Auf Antrag der Sicherheitskommission beschloss der Gemeinderat einen Investitionskredit von Fr. 356’280.95 (inkl. MWSt.) zur Anschaffung für den Standort Schönried.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 51 vom 19. Dezember 2023 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2023-5242
Baugesuchsteller: Hanspeter und Sidonia Marti-Burri, Lauenenstrasse 152, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hanspeter Marti-Burri, Lauenenstrasse 152, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch des Wohnhauses und der Scheune Gsteigstrasse Nrn. 221 und 221a mit anschliessendem Ersatzneubau eines Dreifamilien-Wohnhauses und zweiseitig offenem Autounterstand an neuem Standort
Nutzungsart:
– eine Wohnung bestehend ohne Nutzungsbeschränkung
– zwei Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Bergmuldenziegel rotbraun und Photovoltaikanlage
Standort:
– Gstaad, Gsteigstrasse Nrn. 221 und
221a, Parzelle Nr. 1654 (Abbruch) Gstaad, Mattenstrasse Nr. 70, Parzellen Nrn. 5526 und 1056 (Ersatzneubau)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Baute im Grundwasser
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 29. Februar 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation
eBau-Nr. 2023-22588
Baugesuchsteller: Ritesh Raghavan, Undere Bodmestrasse 22, 3778 Schönried
Projektverfasser: Ritesh Raghavan, Undere Bodmestrasse 22, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Bahnhofgebäude Schönried, Erdgeschoss: Nutzung als Food & Beverage & Take-Away ohne Kochgelegenheit
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Schönried, Bahnhofstrasse Nr. 4, Parzelle Nr. 1344
Baugebiet: Bahnhofareal/Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 29. Februar 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (Bauvorhaben im Innern des bestehenden Gebäudes).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2024-009
eBau-Nr. 2024-1043
Baugesuchstellerin und Projektverfasserin: Claudia Bach, Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Direktions-Personalwohnung zum Hotel Bellerive Gstaad
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 42, 3780 Gstaad
Parzelle: 6405
Nutzungszone: Hotelzone
Nutzungsart: Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellte Wohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 30. Januar bis 29. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2012-133.004
eBau-Nr. 2023-8412
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Zurkinden/Iff/Stebler, v.d. Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus (bewilligt am 17. Juli 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umpositionierung des unterirdischen Gastanks (nachträglich, bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Lädelistrasse 15, 3778 Schönried
Parzelle: 5332
Nutzungszone: Wohnzone W3A
Nutzungsart: Technische Installation
Einsprachefrist: vom 30. Januar bis 29. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 30. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-152
eBau-Nr. 2023-11906
Baugesuchsteller: Toni von Grünigen-von Känel, Scheidbachstrasse 12, 3781 Turbach
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit Garage
Strasse/Ort: Scheidbachstrasse 14, 3781 Turbach
Parzelle: 4116
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
Einsprachefrist: vom 30. Januar bis 29. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 30. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-171.002
eBau-Nr. 2020-2866
Baugesuchsteller: Suleimenov Nursultan, v.d. Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus (bewilligt am 6. Februar 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung der Garageneinfahrt ab der Lauenenstrasse
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 89, 3780 Gstaad
Parzelle: 2480
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 23. Januar bis 22. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-149
eBau-Nr. 2023-22670
Baugesuchsteller: Heinrich Lengacher-Oester, Gmüntestrasse 47, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Einbau Betonplatte in Remise, Neubau Mistplatz und erdverlegter Tank sowie Neubau Maschinenweg
Strasse/Ort: Gmüntestrasse 47a, 3780 Gstaad/Sagebergweg 11, 3781 Turbach
Parzellen: 547, 2121
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung, Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 23. Januar bis 22. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-154
eBau-Nr. 2023-18874
Baugesuchsteller: Konrad Rothenbühler, Marianne Lenz-Rothenbühler, Holligerhof 8/510, 3008 Bern
Projektverfasser: Joris Rothenbühler, Weyermannsstrasse 28, 3008 Bern
Bauvorhaben: Fassadendämmung des Anbaus
Strasse/Ort: Büelstrasse 15, 1657 Abländschen
Parzellen: 5772
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Januar bis 22. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2023-159
eBau-Nr. 2023-23182
Baugesuchsteller: Georg Reichenbach, Gsteigstrasse 91, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Haldi Design AG, Dorfstrasse 69, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Mistplatz
Strasse/Ort: Flüemadstrasse 5, 3783 Grund
Parzelle: 1710
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Januar bis 22. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2024-007
eBau-Nr. 2023-22061
Baugesuchsteller: Leonidas Voyazides, v.d. FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Roger Kübli, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Austausch Öl-Heizung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpen
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg 45, 3780 Gstaad
Parzelle: 5816
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 23. Januar bis 22. Februar 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 23. Januar 2024
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1893
eBau-Nr. 2023-22578
Bauherrschaft: Barbancho-Schopfer Edith, Via al Convento 23, 6954 Sala Capriasca
Vertreter: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Verlegung Wanderwegteilstück
Masse: Breite: 0,80 m; Länge: 105,5 m
Bauart: Beton, Kies, Planiekies
Ort: Gsteig
Flurname: Müli
Parzellen: 642, 1670
Nutzungszone: Ländliche Dorfzone und Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 23. Januar bis 22. Februar 2024
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 22. Januar 2024
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2023-020.000
eBau 2023-22560
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, Lauenenstrasse 50, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: Diverse
Adresse/Standort: Sonnige Lauenenstrasse und Schönenbodenweg, Lauenen
Bauvorhaben: Erdverlegung der 0.4-kV-Freileitung
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzzone S3
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 30. Januar 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2022-021.000
eBau 2022-18230
Baugesuchsteller: Greenwish, Charlotte Aubin, Place de l’Université 6, 1211 Genève
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1448
Adresse/Standort: Lauenenstrasse 96, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Anbau Aussentreppe mit Zugang zur Wohnung DG
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Zweitwohnung
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2024
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 30. Januar 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation/Projektänderung
eBau-Nr. 2021-8935
Baugesuchsteller: Heinz Annen, Lauenenstrasse 69, 3782 Lauenen und Daniel Hauswirth, Lauenenstrasse 65, 3782 Lauenen
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Holzunterstand zur Holzaufbereitung und Holzlagerung
Projektänderung: Neubau eines bekiesten Fussweges auf einer Länge von ca. 62m mit einer Breite von ca. 80cm (Ausführung auf Verlangen der Einsprecher)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Lauenen, Lauenenseestrasse, Parzellen Nrn. 174 und 488
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Baute im Wald
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– Objektschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps. be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 29. Februar 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher