AMTLICHER ANZEIGER SAANEN, 30.04.2024

  30.04.2024 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Ref. Kirchgemeinde Saanen-Gsteig

Freundliche Einladung zur

KIRCHGEMEINDE–VERSAMMLUNG der Reformierten Kirchgemeinde Saanen-Gsteig

Dienstag, 4. Juni 2024, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad

Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 10. Dezember 2023/Genehmigung
2. Jahresrechnung 2023/Genehmigung
3. Pfarrhaus Saanen: Beantragung Kredit Sanierung und Umbau Kostenvoranschlag 3,3 Mio. Franken/Beschluss
4. Wiederkehrende Mehrkosten Personalaufwand 80’000 Franken/Beschluss 5. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Einsichtnahme auf dem Sekretariat im Kirchgemeindehaus: Montag von 13.30–16.30 Uhr/Dienstag – Donnerstag von 8.30– 11.30 Uhr.
Gstaad, 30. April 2024
Ref. Kirchgemeinde Saanen-Gsteig


Baugesuch Nr. 2021-013

eBau-Nr. 2021-806
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 28. Juli 2026

Baugesuchsteller: Moratti Mettlen AG, Bauunternehmung, Rübeldorfstrasse 78, 3792 Saanen
Projektverfasser: B. Hauswirth GmbH, Zimmerei Sägerei Architektur, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle für Postzustellstelle, Werkhoflager und Garage, auf Saanen GBB Nr. 6624, Dorfrüttistrasse, 3792 Saanen (bewilligt am 28. Juni 2021, rechtskräftig am 28. Juli 2021)
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Dorfrüttistrasse
Parzelle: 6624
Nutzungszone: ÜO Nr. 76, «Hotel-Zentralwäscherei», Saanen
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD Nr. 2020-172.001

eBau-Nr. 2024-5979
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Parz. 3884, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatzbau eines Chalets (bewilligt am 10. März 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellung eines Technikgeschosses sowie Grundriss und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Alte Strasse 11, 3792 Saanen
Parzelle: 7137
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG

Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD Nr. 2020-001.002

eBau-Nr. 2023-668
Baugesuchsteller:
Einfache Gesellschaft Parz. 3884, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Chalet (bewilligt 9. Juni 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellung eines Technikgeschosses sowie Grundriss- und Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Alte Strasse 15, 3792 Saanen
Parzellen: 3884, 5293
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2024-025

(eBau-Nr. 2024-3401)
Baugesuchsteller:
Moratti & Söhne AG, Eisbahnweg 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle, unterirdischen Nebenräumen und neuem Zufahrtsweg
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 66, 3780 Gstaad
Parzelle: 6321
Nutzungszone: Wohnzone W3a

Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 30. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2023-158

eBau-Nr. 2023-23150

Baugesuchsteller: John Spiro Latsis, v.d, Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Südwestseitige Erweiterung, Grundriss-, Fassaden- und Umgebungsanpassungen sowie Reduktion von zwei auf eine Wohneinheit.
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 2043
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 23. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2020-187
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 8. Juli 2026

Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nrn. 19 und 19a, Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit gemeinsamer unterirdischer Einstellhalle und Wellnessräumlichkeiten im Untergeschoss (Bewilligt am 8. Juli 2021, rechtskräftig am 7. August 2021)
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Unterbortstrasse 19, 19a, 21
Parzellen: 6210, 4681
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Wohnen, Erstwohnungen gemäss Art. 2 ZWG, altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)

Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Es können nur Einsprachen gegen die Verlängerung geltend gemacht werden.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Saanen, 23. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-027

eBau-Nr. 2024-3868
Baugesuchsteller:
Toni von Grünigen, Scheidbachstrasse 12, 3781 Turbach, und Annette Mösching, Hubelmatt 16, 3624 Goldiwil
Projektverfasser: Gobeli Bau, Hochund Tiefbau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Güllegrube und Mistplatz
Strasse/Ort: Horneggliweg 1, 3778 Schönried
Parzelle: 642
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-046

eBau-Nr. 2024-6151
Baugesuchsteller:
Verein Wasserversorgung Bortvorschess, v.d. ECLE SA, Ernst Frautschi, Bodmenstrasse 51, 3778 Schönried
Projektverfasser: ECLA SA, Ernst Beat Frautschi, Bodmenstrasse 51, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung bestehender Quellenfassungen, Leitungen, Teilschächte und Reservoir.
Strasse/Ort: Hornbergstrasse, 3780 Gstaad
Parzellen: 1260, 1265, 1294
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Quellfassung mit Erschliessungsleitungen
Schutzzone: Wildschutzzone N 12
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 16 WaG und Art. 14 WaV nichtforstliche Anlage
– Art. 18 Abs. 1 NHG
– Art. 6 und 7 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und
–weiden von nationaler Bedeutung
Einsprachefrist: vom 23. April bis 23. Mai 2024
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung vonw den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. April 2024

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation/Projektänderung

eBau-Nr. 2022-14330

Baugesuchsteller: Faith Mountain 2 AG, Baarerstrasse 25, 6300 Zug
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch von drei Gebäuden (Nrn. 40, 40a und 40b). Neubau eines Hotelgebäudes mit 40 Betten sowie eines Wellnessbereiches (Nr. 40). Neubau einer Hotel-Residence mit 16 Betten (Nr. 42). Neubau einer unterirdischen Einstellhalle (Nr. 40a).
Projektänderung 1: Komplette Überarbeitung des Bauvorhabens aufgrund der Beurteilung durch die Kantonale Kommisssion zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK).
Projektänderung 2:
– Verlegen der Kanalisationsleitung
(neue Linienführung)
– Weglassen der Küchen in den Hotelzimmern
– Direkter unterirdischer Zugang von der Residence zum Hotel
– Verlegen der Baustelleninstallationsplätze
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 0.30 Uhr des folgenden Tages
Nutzungsart: Hotel
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach/Eternit/anthrazit
Standort: Schönried, Waldmattenstrasse Nrn. 40, 40a, 40b und 42, Parzellen Nrn. 1637, 5791 und 5910
Baugebiet: Hotelzone D21, Verkehrsfläche und Zone für öffentliche Nutzung ZöN A58
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 24. Mai 2024
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei. der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt
Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nach barn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Gemeinde Lauenen

Ordentliche Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlung, 31. Mai 2024, 20.15 Uhr in der Turn- und Mehrzweckhalle Lauenen

Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.

Traktanden
– Jahresrechnung 2023, Genehmigung
– Abrechnung Verpflichtungskredite, Kenntnisnahme und Genehmigung Nachkredit
– Neugestaltung Infrastrukturgebäude Lauenensee, Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 595’000 Franken
– Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug, Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 250’000 Franken
– Anschaffung Kleintanklöschfahrzeug KTLF, Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 480’000 Franken
– Sanierung Schulhausküche, Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 185’000 Franken
– Anschaffung Storen Mehrzweckhalle, Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 90’500 Franken
– Verschiedenes

Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Lauenen, 30. April 2024
Der Gemeinderat Lauenen


Öffentliche Mitwirkungsauflage

Neufassung Überbauungsordnung Chappeli

Der Gemeinderat Lauenen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur Neufassung der Überbauungsordnung Chappeli zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
– Überbauungsplan 1:500 mit Änderung Zonenplan
– Überbauungsvorschriften
– Rodungsgesuch
– Erläuterungsbericht

Die Unterlagen liegen vom 1. Mai 2024 bis 30. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Lauenen während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Auf Wunsch können einzelne Unterlagen bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde unterheruntergeladen werden: www.lauenen.ch

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen zu richten. Für Fragen stehen Ihnen die Angestellten der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt für das Interesse und die aktive Mitarbeit!

Der Gemeinderat


Baugesuch Nr. 2024-005.000

eBau 2024-4422

Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümerschaft GBB-Nr. 1647, p.A. Paul Rambert, Moosstrasse 23, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1647
Adresse/Standort: Moosstrasse 23, 3782 Lauenen b. Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Zugangsweg
Baugebiet: Wohnzone W3
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Fussweg
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Lauenen, 30. April 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-006.000

eBau 2024-5398

Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Rohrbrücke-Bühl, p.A. Stepan Addor, Sattelweg 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Parzellen-Nr.: 692, 730, 1929
Adresse/Standort: Sattelweg/Schindelbode, 3782 Lauenen b. Gstaad
Bauvorhaben: Neue Strassenführung Sattelweg
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erschliessungsstrasse
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone

Auflage- und Einsprachefrist: vom 30. April 2024 bis 30. Mai 2024
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Lauenen, 30. April 2024
Gemeindeverwaltung Lauenen


Gemeinde Gsteig

Gemeindeversammlung

Einladung zur ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Freitag, 31. Mai 2024, 20.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle Gsteig

Traktanden:
– Genehmigung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gsteig
– Abrechnung eines Verpflichtungskredits
– Furestrasse Gsteig, Bewilligung eines Verpflichtungskredits über 87’000 Franken für die Sanierung des Teilstücks ab Kantonsstrasse bis Wohnzonengrenze
– Überbauung Wohnzone Zälg Feutersoey, Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredits über 180’000 Franken als erste Etappe für die Erschliessung von fünf Bauparzellen
– Hotel Restaurant Bären, Bewilligung eines Verpflichtungskredits über 85’000 Franken für den Ersatz des Getränkebuffets sowie der Kühl- und Tiefkühlzellen
– Verschiedenes
– Sportlerehrung

Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Detaillierte Informationen über die Traktanden und die Anträge des Gemeinderates können der Botschaft entnommen werden, welche ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen Gemeindebeschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften setzt eine Rüge an der Versammlung voraus.

Es werden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Gsteig angemeldet sind, freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.

Der Gemeinderat


Schwellenkorporation Gsteig

Ordentliche Mitgliederversammlung

Dienstag, 4. Juni 2024, 20.15 Uhr, im Bären Gsteig, Sanetschstübli

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2023
2. Budget 2025
3. Wahlen: Wiederwahl von drei Vorstandsmitgliedern
4. Orientierungen
5. Verschiedenes

Der Vorstand

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote