AMTLICHER ANZEIGERS SAANEN
16.09.2025Gemeinde Saanen
Ausschreibung Bauauftrag Neubau Erschliessungsstrasse Grotschi, Abländschen
Die Abteilung Infrastrukturen der Einwohnergemeinde Saanen schreibt den folgenden Bauauftrag gemäss Art. 35 IVöB zur öffentlichen Konkurrenz ...
Gemeinde Saanen
Ausschreibung Bauauftrag Neubau Erschliessungsstrasse Grotschi, Abländschen
Die Abteilung Infrastrukturen der Einwohnergemeinde Saanen schreibt den folgenden Bauauftrag gemäss Art. 35 IVöB zur öffentlichen Konkurrenz aus. Vollständige Ausschreibung und Bezugsquelle der Unterlagen: www.simap.ch,Meldungsnummer#23089-01
A: Name und Adresse der Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
B: Auftragsart: Bauleistung Verfahrensart: Offenes Verfahren Einschlägige CPV-Klassifikation: 45221250, 45232410 und 45233120
C: Leistungsbeschreibung: Neubau Erschliessungsstrasse inkl. Stützmauern, Werk- und Abwasserleitungen
Detaillierte Angaben sind den Ausschreibungsdokumenten auf www. simap.ch zu entnehmen. Frist für die Einreichung des Angebotes: 24. Oktober 2025.
Fakultatives Referendum
Reglement Spezialfinanzierung der ZSO Saanen plus: Aufhebung
Der Zivilschutz wird als Pflichtaufgabe einer Gemeinde im Verbund mit der Zivilschutzorganisation ZSO BEO WEST mit der Sitzgemeinde Frutigen geführt. Die Saaner Stimmberechtigten bewilligten dazu das Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz, welches den Gemeinderat ermächtigt, den Zusammenarbeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde Frutigen abzuschliessen. Dies ist inzwischen vollzogen. Daher gilt es nun noch, das Reglement Spezialfinanzierung ZSO Saanen plus der Vorläuferorganisation auf Ende Jahr aufzuheben. Deren Betriebsrechnung wurde als zweiseitige Spezialfinanzierung geführt, welche Ertragsüberschüsse aufnahm bzw. im Defizitfalle wieder abgab. Mit der neuen Organisation ZSO BEO WEST besteht eine eigene Organisation mit entsprechender Regelung, das Reglement kann somit auf den 31. Dezember 2025 aufgehoben werden. Der Gemeinderat beschloss am 2. September 2025, den Saldo dieser Organisation gemäss Vertrag zu überweisen.
Die Aufhebung des Reglements Spezialfinanzierung der ZSO Saanen plus unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 16. September bis 15. Oktober während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-116 eBau-Nr. 2025-13013
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Installation eines erdverlegten Flüssiggastanks
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 88, 3780 Gstaad
Parzelle: 4334
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Installation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. September bis 17. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-094 eBau-Nr. 2025-8854
Baugesuchsteller: Immobiliengesellschaft Armandia SA, p.a. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser und Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Installation eines erdverlegten Flüssiggastanks VITOGAZ Interra (4,3m³)
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 5718
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 25 ff KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 9. September bis 9. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-107 eBau-Nr. 2025-3455
Baugesuchsteller: Carmen und Sebastian Dölle, Flugbrunnen 431, 3065 Bolligen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Sanierung Stallgebäude und Neubau Güllegrube und Mistplatz
Strasse/Ort: Rellerliweg 17, 3778 Schönried
Parzellen: 2742, (BR 2802)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 9. September bis 10. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-164 eBau-Nr. 2024-19787
Baugesuchsteller: EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), Thomas Häfelfinger, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal
Projektverfasser: A Energie AG, Mischa Fontana, Lysstrasse 5, 3054 Schüpfen
Bauvorhaben: Neubau, Erweiterung Fernwärmenetz
Strasse/Ort: Moosweg/Promenadeweg, 3778 Schönried
Parzellen: 202, 570, 4386, 4549, 4551, 4642, 4927, 5933, 5977, 5978, 5979, 6369
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone, Wohnzone W3a, Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 9. September bis 9. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-076 eBau-Nr. 2024-15232
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Porte de Gstaad, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von vier neuen Chalets mit insgesamt 15 Wohnungen und gemeinsamer Einstellhalle auf Saanen GBB 410. Neue Zufahrt auf Saanen GBB 415. Neuer Kanalisationsanschluss mit Leitungsbau auf Parzelle 2494.
Strasse/Ort: Alpenblickstrasse, 3780 Gstaad
Parzellen: 410, 415, 2494, 7154
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70 Prozent
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG/Erschliessung/Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 9. September bis 9. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-19464
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Seestrasse 7, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Ersatzneubau der Strassenbrücke über den Hubelgrabe mit einer Fahrbahnbreite von neu 3m
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Schönried, Hubelstrasse, Parzellen Nrn. 589, 1619, 3164, 3458, 3508 und 7088
Baugebiet: Verkehrsfläche, Erhaltungszone und Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Beseitigen der Ufervegetation
– Überdecken/Eindolen eines Gewässers (Gewässerquerung)
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 10. Oktober 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1932
eBau-Nr. 2025-13038
Bauherrschaft: Swisscom Broadcast AG, Ey 10, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Neuinstallation von zusätzlichen DAB-Antennen und Richtfunk an bestehendem Masten (bestehende Infrastruktur/keine 5-G-Technologie)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Ort: Gsteig, Oldenegg, Bergstation Reusch-Oldenegg
Flurname: Oldenegg
Parzelle: Nr. 836, Baurecht Nr. 1079
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Landschaftsschutzgebiet Olden-Reusch
– Pflanzenschutzgebiet Martisberg
– Objektschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 16. September bis 16. Oktober 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (bestehendes Gebäude).
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 12. September 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-11838
Baugesuchsteller: Jörg und Vanessa Gander, Usseri Saalistrasse 10, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung des Weidestalls und Neubau eines Mistplatzes mit Güllegrube
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Profilblech Sepiabraun RAL 8014
Standort: Feutersoey, Schmidsfangstrasse Nr. 2, Parzelle Nr. 107
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Objektschutzwald
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 10. Oktober 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile und Verpflockung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher